Erste Anhörung Gaius Scribonius Curio vs. Lucius Tiberius Vibullius IUD PRIM VII/DCCCLIV

  • Hiermit eröffne ich als vorsitzender Richter die Erste Anhörung:


    IUD PRIM VII/DCCCLIV


    Gaius Scribonius Curio
    gegen
    Lucius Tiberius Vibullius



    Sinn der Ersten Anhörung laut Gesetz:


    § 5 Erste Anhörung
    Die Erste Anhörung wird von den beiden Praetoren durchgeführt. Es kommen nach Aufforderung zu Wort, Kläger und Angeklagter. Des weiteren können vom Gericht Zeugen und andere sachdienliche Personen geladen und gehört werden. Dies geschieht wie die eigentliche Verhandlung in der Gerichtshalle in der Basilica Traiana, in diesem kommen nur geladene Personen zu Wort, Kommentare nicht geladener Personen können bei Wiederholung, je nach Art der Störung, empfindliche Strafen nach sich ziehen. Sowohl Kläger wie Angeklagter schildern hier ihre Sicht des Falles und die Praetoren werden versuchen eine Einigung der beiden Parteien auf gütlichem Wege zu finden. Sollte dies nicht gelingen wird der Termin der Hauptverhandlung benannt.



    Feststellung des Gerichts:


    Lucius Tiberius Vibullius wird folgendes zur Last gelegt:
    § 59 Körperverletzung
    Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis fünf Monaten oder mit Geldstrafe bestraft.
    Explizit ausgenommen sind hier erzieherische Maßnahmen innerhalb des Exercitus Romanus.


    § 60 Nötigung und Bedrohung
    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Monat oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Monat oder mit Geldstrafe bestraft.

  • Ich kam in die Gerichtshalle, die mir doch irgendwie bekannt vorkam.


    Der große Seneca sagte einmal: Nirgends ist, wer überall ist. Darum bin ich wohl hier.


    Meine Rechtsvertretung wird Gaijus Flavius Catus übernehmen.


    Ich biß mir auf die Lippen und setzte mich auf den mir zugedachten Stuhl.

    quidquid agis, prudenter agas et respice finem!

  • "Gut Vibullius, das Gericht nimmt auch Deine Anwesenheit zur Kenntnis.
    Gaius Flavius Catus sei an dieser Stelle als Deine rechtliche Vertretung vor Gericht notiert und zugelassen.



    Ebenso als anwesend erkannt, Quintus Terentius Alienus, das Gericht dankt Deinem erscheinen."

  • "Gut, damit scheinen nun alle erforderlichen Parteien anwesend zu sein, ich danke Deinem Kommen Catus.


    Damit gleich zu meiner ersten und schwerwiegenden Frage.
    Das Gericht bittet um gute Abwägung bevor die rechtlichen Vertreter die Entscheidung um den Verlauf des weitern Verfahrens bekannt geben.
    Nun denn.


    Besteht zwischen den beiden Parteien eine Möglichkeit eine Einigung auf gütlichem Wege zu finden?"

  • "Als kommissarischer Praetor in diesem Fall gebe ich bekannt, dass die erste Anhörung hiermit geschlossen ist und das Verfahren mit der Eröffnung der Hauptverhandlung am ANTE DIEM IV KAL IAN DCCCLV A.U.C. (29.12.2004/101 n.Chr.) fortgesetzt wird."

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