Lex Germanica Servitium

  • Lex Germanica Servitium


    §1 Haltung von Sklaven
    (1) Jedem Bürger ab dem Stand des Ordo Equester ist es erlaubt, Sklaven zu halten.
    (2) Der Besitzer eines Sklaven kann diesen zu jeder Art von Arbeit heranziehen.
    (3) An den Saturnalia müssen die Sklaven nicht arbeiten, dies ist zu befolgen.
    (3.1) An den Saturnalien bewirten, bedienen die Herren ihre Sklaven.
    (4) Sklaven ist es erlaubt eine Familie zu gründen.
    (4.1) Die Kinder die aus dieser Verbindung hervorgehen gehören dem Besitzer der Mutter.
    (5) Sklaven ist es erlaubt in hohen Ämtern zu arbeiten.
    (5.1) z.B. als Beamte, die die Anliegen von Bürgern bearbeiten oder Anweisungen des Imperators weitergeben.
    (5.2) Sklaven können nicht Ämter des Cursus Honorum inne haben.


    §2 Freilassung von Sklaven
    (1) Ein Sklave kann für geleistete Dienste freigelassen werden.
    (2) Ein Sklave kann sich freikaufen.
    (2.1) oder freigekauft werden.
    (2.2) Den Preis legt der Besitzer fest.
    (2.3) Der Preis richtet sich danach wie lange der Sklave im Dienste seines Herren war und nach der Leistung die er erbracht hatte.
    (3) Ein Sklave hat seinem ehemaligen Herren weiterhin Anerkennung zu schulden.
    (3.1) Er muß ihn im öffentlichen Leben unterstützen, und eine gewissen Anzahl von Tagen die sein ehemaliger Herr festlegen kann für diesen arbeiten.
    (4) Nach 5 Monaten erhält ein freigelassener Sklave das volle Bürgerecht.
    (5) Freigelassenen ist das Bürgerecht zu verwehren, wenn sie:
    (5.1) in Ketten gelegt wurden
    (5.2) gefoltert wurden.
    (5.3) ein Brandmal tragen
    (5.4) als Gladiatoren kämpften
    (6) Die in § 2.5 genannten Freigelassenen können aber nach Monaten des Gehorsams und guten Benehmens die volle Staatsbürgerschaft erhalten.
    (6.1) Ob sie letztendlich die Staatsbürgerschaft erhalten wird von Senat festgelegt.
    (7) Ist eine Sklavin zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes in Freiheit, und wird danach wieder versklavt, so ist das Kind trotzdem ein freier Bürger.


    Anwesende stimmberechtigte Senatoren


    Secundus Flavius Felix
    Spurius Purgitius Macer
    Marcus Vinicius Hungaricus
    Cicero Octavius Anton
    Adria Vinicia
    Quintus Caecilius Metellus Creticus
    Flavia Messalina Oryxa
    Marcellus Claudius Macrinius


    Damit ist der Senat beschlussfähig.


    Diese Abstimmung läuft mindestens 2 Tage, um den abwesenden Senatoren die Anreise zu ermöglichen.

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS


  • ABSTIMMUNG
    DECRETUM SENATUS



    Die laufende Abstimmung ist beendet.


    Nach Abstimmung ist das Decretum Senatus:
    angenommen


    Die laut CODEX UNIVERSALIS nötige Mehrheit
    von 60% des Senates wurde mit 6 von 8 Stimmen erreicht.



    Somit tritt das Decretum Senatus in Kraft.



    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

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