Der Imperator wünscht, dass sich der Senat mit folgendem Änderungsvorschlag auseinandersetzt:
§ 39.1 Politische Sabotage und Spionage
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter 2 Monaten oder mit Geldstrafe nicht unter 800 Sz. bestraft wird, wer im Auftrag oder für eine Factio mittels Gewalt, Drohung mit Gewalt, List oder Bestechung in eine andere Factio eindringt um sich in den Besitz interner Informationen dieser Factio zu bringen um dadurch einen politischen Vorteil für eine Factio zu erwirken oder der anderen Factio zu schaden.
(1.1) Unter Spionage fällt auch das Veröffentlichen von factiointernen Diskussionen, Entscheidungen, Bündnissen und Plänen ohne die Zustimmung des jeweiligen Pater Factionis. Hier muss keine Fremdeinwirkung von Außen durch Geldangebote, Drohungen oder anderweitige Gründe gegeben sein.