Anhörung Decretum Senatus "Schola Atheniensis"

  • Schola Atheniensis



    Einleitung


    Die Schule bietet zwei Dienste an: zum Einen einen Grundkurs, der jedem Bürger des Imperium Romanum unentgeltlich Grundkenntnisse des Römischen Lebens vermittelt. Zum Anderen werden für angehende Politiker Cursi der Rethorik, Philologie und Philosophie angeboten, um deren Karrierechancen zu verbessern. Der volle Name der Schule lautet: "Schola Atheniensis Phoebi Apollonis Divinis". Ihr Sitz ist in Athenae. Für Anmeldung und Besuch der Kurse sowie das Ablegen der Prüfungen ist die Anwesenheit in der Provinz erforderlich.



    Cursi


    Res Vulgares: Jeder Bürger, unabhängig von Rang und Laufbahn, kann kostenlos den Grundkurs der "Res Vulgares" ablegen. Dies ist zugleich die Aufnahmeprüfung für die Cursi der politischen Laufbahn. Die Abhaltung von Grundkursen wird zwei Wochen vorher angekündigt, um Bürgern die rechtzeitige Anreise zu ermöglichen.


    Disciplinae Liberales: Zivilisten mit bestandener Prüfung des Grundkurses können weitere Cursi besuchen, indem sie in der Schule nach verfügbaren Kursen anfragen. Diese Kurse sind nicht mehr unentgeltlich; der erste Cursus kostet 50DN, der zweite 100DN, der dritte 200DN usw. (2^n*50 mit n=Anzahl bestandener Kurse ohne Grundkurs). Der Betrag ist nach Aufforderung des Directivus Scholae (Rektors) auf das angegebene Konto zu überweisen, und erst bei Erhalt ist die Anmeldung vollständig.



    Prüfungen

    Wenn sich ein Schüler zu einem Kurs anmeldet, so werden ihm umgehend die Prüfungsfragen zugeschickt. Der Kandidat hat 2 Wochen Zeit, die Antworten zu schreiben und an den Zuständigen zurückzuschicken. Die Bewertung jeder Prüfung (Nicht bestanden / Bestanden / Mit Auszeichnung bestanden) wird öffentlich verkündet; jedem Kandidaten wird das genaue Prüfungsergebnis samt Aufschlüsselung der Punktzahlen pro Frage zugeschickt. Diese ist gemeinsam mit den Prüfungsfragen und Antworten als streng vertraulich zu betrachten. Zuwiderhandeln, im ärgsten Falle also die Weitergabe von Lösungen, wird durch Aberkennen eines oder mehrerer der in der Schule erlangten Ränge sowie eventuellen Ausschluss der Beteiligten aus derselben geahndet. Der Directivus Scholae behält sich das Recht vor das Strafmaß selbst zu bestimmen, sowie in seinen Entscheidungen in dieser Sache unanfechtbar zu sein. Für jeden Kurs sind 3 Anläufe zugelassen und in der Kursgebühr enthalten. Wenn auch die 3. Prüfung scheitert, steht der entsprechende Cursus dem Schüler nicht mehr zur Verfügung. Nach erfolgreichem Bestehen eines Kurses darf sich der Schüler Studiosus Historiae / Artis Rhetoricae / Philosophiae / Deorum et Heroum / usw. nennen.
    Wenn Bedarf besteht (und nach Rücksprache mit dem Rektor oder auf seine Aufforderung hin) kann die Erstellung eines neuen Cursus (siehe: Dissertation) oder Teilen davon mit dem Bestehen eines oder mehrerer Cursi - nach Gutdünken des Rektors - angerechnet werden.



    Ränge


    Nach jedem bestandenen Cursus kann ein Schüler um einen (60% richtig) oder zwei (90% richtig) Ränge befördert werden. Der höchste durch Cursi erreichbare Rang ist der des Magistratus; ein Magistratus kann zum Duumvir oder Magister Scriniorum aufsteigen, wenn er als Dissertation einen neuen Cursus (also Fragen samt Antwortschlüssel) erstellt. Hier wird die Qualität und Brauchbarkeit der Arbeit bewertet, es ist also eine Rücksprache mit dem Rektor erforderlich. Der Directivus Scholae ist berechtigt, Schüler entsprechend ihrer Prüfungsergebnisse zu befördern. Die Bewertung einer jeden Arbeit (sei es Prüfung oder Dissertation) wird von ihm festgelegt (evtl. nach der Empfehlung eines Rhetor Scholasticus, also Lehrers) und ist unanfechtbar.

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • Zitat

    Original von Traianus Germanicus Sedulus
    Nur denke ich das das Wort "Prüfung" doch ein wenig abschrecken wird, denn wer macht sowas schon gerne. ;)


    Nichts desto trotz aber nötig, denn wo läge der Wert ohne das Erlernte beweisen zu müssen? ;)


    Ich unterstütze diese Lex.

  • Einfach genial! Aber.....Ich ersehe aus diesen Unterlagen, dass Cursi gegen Bezahlung abgehalten werden....das hieße...einer muss den Kurs einkaufen und der andere muss ihn verkaufen....ergo sum: Das Gesetz funktioniert erst, sobald mein Bruder die Wisim erstellt hat. :D


    PRAEFECTUS CLASSIS PRAETORIAE MISSINENSIS
    PATER FAMILIAS GENTIS CLAVDIA
    NOMEN HONORES "RESTITUTOR"

  • Zitat

    Original von IMPERATOR


    Nichts desto trotz aber nötig, denn wo läge der Wert ohne das Erlernte beweisen zu müssen? ;)


    Ich unterstütze diese Lex.


    Ich bin da ganz Deiner Meinung mein Imperator!
    Wo Du recht hast, hast Du recht!


    Also meine Segen soll sie auch haben!

    Pater Familias der Gens Germanica


    Academicus Milititaris Cursus Numero II

  • Zitat


    Nur denke ich das das Wort "Prüfung" doch ein wenig abschrecken wird, denn wer macht sowas schon gerne. ;)


    Naja nachdem ich Aemilias "Res Vulgares" - Fragebogen erhalten habe sag ich nur eins: "Prüfung" ist eine verdammt gute Bezeichnung dafür *G*


    Zitat


    Einfach genial!


    Danke :D


    Zitat


    Das Gesetz funktioniert erst, sobald mein Bruder die Wisim erstellt hat. :D


    Das Gesetz funktioniert auch ohne WiSim - vorher gibt es nämlich sicher keine Cursi zu den Disciplinae Liberales :)


    Und wenn Du mich noch weiter nervst verschieb ich die Fertigstellung der WiSim auf September/Oktober :D

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

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