Mir wurde von Senator Medicus Germanicus Avarus Amtsmissbrauch vorgeworfen (LINK). Ich bitte das Gericht nun zu klären ob die in der Lex Mercati genannten "Konzessionen" vom Aedilen vergeben werden können. Sollte dies so sein, behalte ich mir rechtliche Schritte gegen Senator Medicus Germanicus Avarus vor, da seine Aussagen in höchstem Maße ehrverletzend sind. Bis zur Klärung des Sachverhaltes möchte ich das Gericht bitten den Senator Medicus Germanicus Avarus anzuweisen ehrverletzende Aussagen zu unterlassen.
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Das Gericht erklärt sich für diese informelle Anfrage als nicht zuständig und verweist auf die im Codex Universalis festgelegte Kontrollfunktion der Consulen über die Aedilen.
Die Möglichkeit zur Einreichung einer formalen Feststellungsklage nach §24, Satz 3 des Codex Iuridicialis bleibt davon unberührt.
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Nicht zuständig ???
Wer ist den dann dafür zuständig zu klären ob ein Gesetzesbruch vorlag oder nicht ?
Der Consul ??
Was hat der damit zu tun ob etwas gesetzmässig war oder nicht ??Ehrlich ich bin verwirrt. Welche Gesetze gelten nun, welche muss man interprtieren, bei welchen einen Sinn suchen und welche einfach lesen ???
Im Moment ist mir völlig Schleierhaft was für ein Recht den grad gilt.
Kann mir das ganze jemand erklären ?
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Zitat
Original von Gaius Flavius Catus
Nicht zuständig ???
Wer ist den dann dafür zuständig zu klären ob ein Gesetzesbruch vorlag oder nicht ?
Der Consul ??
Was hat der damit zu tun ob etwas gesetzmässig war oder nicht ??Ehrlich ich bin verwirrt. Welche Gesetze gelten nun, welche muss man interprtieren, bei welchen einen Sinn suchen und welche einfach lesen ???
Im Moment ist mir völlig Schleierhaft was für ein Recht den grad gilt.
Kann mir das ganze jemand erklären ?
Zweifelnd sah ich den jungen Mann an, ihm schien wirklich Hilfe notwendig, doch wer konnte ihm helfen? *pfeifend* ging ich davon.
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Lesen bildet:
§ 52 Cod Univ:
(4) Ein Consul repräsentiert den Staat nach innen und außen. Betätigungsfeld sind vermehrt diverse Verwaltungsagenden und Kontrollfunktion gegenüber den anderen Magistraten, aber vor allem ist das Consulat ein politisches Amt. Ein engagierter Consul kann im Staate das republikanische Gegenstück zum Imperator Caesar Augustus bilden. Religiöser Natur ist es an den latinischen Festen und die Consuln können die großen Auspizien vornehmen.Gibt es diesbezüglich ein Problem?
Oder will deine Frau mir dann Befangenheit vorwerfen wollen?
Dann soll erstens sie und zweitens jetzt sprechen. -
Zitat
Original von Gaius Flavius Catus
Nicht zuständig ???
Wer ist den dann dafür zuständig zu klären ob ein Gesetzesbruch vorlag oder nicht ?
Der Consul ??
Was hat der damit zu tun ob etwas gesetzmässig war oder nicht ??
Das Gericht ist aus rein formalen Gründen nicht zuständig. Laut Codex Iuridicialis kann beim Gericht Klage eingereicht werden. Die möglichen Klagearten sind in §24 festgehalten.Bisher wurde an das Gericht aber keine Klage, sondern nur eine Bitte um Kompetenzprüfung herangetragen. Für die Festlegung von Kompetenzen der Aedilen ist aber nicht das Gericht, sondern die gesetzmäßige Kontrollinstanz - in diesem Fall also der Consul - zuständig.
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Zitat
Original von Marcus Vinicius Hungaricus
Lesen bildet:...und Kontrollfunktion gegenüber den anderen Magistraten, aber vor ...
Gibt es diesbezüglich ein Problem?
Tja, mir war nicht klar, das eine Kontrollfunktion auch das ausüben eines anderen Magistrates beinhaltet. In diesem Fall das des Praetors.
Ich wusste nicht das es deine Aufgabe ist Gesetze auszulegen und Gesetzesbrüche festzustellen.
Ich hatte eine andere Vorstellung mir dem Begriff Kontrollfunktion verbunden.
Und da wären wir wieder beim Problem. Ich glaube ich verstehe die Gesetze wirklich nicht.ZitatOder will deine Frau mir dann Befangenheit vorwerfen wollen?
Dann soll erstens sie und zweitens jetzt sprechen.Nein. Wie kommst du darauf ?
Sie ist ja in kein Fettnäpchen getreten, über das jegliche weitere Diskussion kleinkariert wäre.
Ich möchte nur das ganze verstehen - und zwar ohne jetzt noch schnell Jura studieren zu müssen. -
Zitat
Original von Spurius Purgitius Macer
Bisher wurde an das Gericht aber keine Klage, sondern nur eine Bitte um Kompetenzprüfung herangetragen. Für die Festlegung von Kompetenzen der Aedilen ist aber nicht das Gericht, sondern die gesetzmäßige Kontrollinstanz - in diesem Fall also der Consul - zuständig.Und ich dachte es geht darum festzustellen, ob die Vergabe gesetzlich in Ordnung war oder nicht.
Ich dachte eben Gesetze und Gesetzesbrüche fallen in das Resort des Praetors.Wie man sich täuschen kann.
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Zitat
Original von Gaius Flavius Catus
Tja, mir war nicht klar, das eine Kontrollfunktion auch das ausüben eines anderen Magistrates beinhaltet. In diesem Fall das des Praetors.
Ich wusste nicht das es deine Aufgabe ist Gesetze auszulegen und Gesetzesbrüche festzustellen.
Ich hatte eine andere Vorstellung mir dem Begriff Kontrollfunktion verbunden.Der Prätor ist Richter in Anklagesachen. Mit der Verwaltung hat er nichts zu tun.
Hmm, wie würdest du deine Magistrate kontrollieren? Würdest du nicht schauen, ob eh alle gesetzmäßig handeln? -
Ja, anhand der Gesetze. Und wenn es unklarheiten in der Auslegung und Interpretation gibt, würde ich es prüfen lassen. Ob ein gesetzesbruch vorlag. Von denen die dafür zuständig sind. Den Praetoren.
Dafür sind sie ja da. Für die Entscheidung über Gesetzesbrüche. -
Zitat
Original von Gaius Flavius Catus
Und ich dachte es geht darum festzustellen, ob die Vergabe gesetzlich in Ordnung war oder nicht.
Ich denke auch, dass es darum geht.ZitatOriginal von Gaius Flavius Catus
Ich dachte eben Gesetze und Gesetzesbrüche fallen in das Resort des Praetors.
Auch dies ist korrekt.ZitatOriginal von Gaius Flavius Catus
Wie man sich täuschen kann.
Du hast dich nicht getäuscht, Du hast nur den falschen Schluß gezogen. Das Gericht wird tätig, wenn eine Klage eingereicht wurde. Dann würde es ein Urteil fällen. Bisher wurde aber keine Klage eingerteicht, sondern nur eine Bitte vorgetragen. Das Gericht kann deshalb nicht tätig werden und schlägt stattdessen eine außergerichtliche Einigung vor. Und nach einigem Stöbern in den Gesetzestexten bin ich darauf gekommen, dass der Consul der geeignete Mann ist, um diese außergerichtliche Eingigung herbei zu führen.Meine Argumentation stützt sich wirklich nur auf den Unterschied zwischen "Klage" und "Bitte"! Ich habe gleich in der ersten Antwort darauf hingewiesen, dass es die Möglichkeit einer formalen Klage gibt. Wenn sich das Gericht sofort mit jeder Äußerung befassen würde, in der ein Bürger einen möglichen Gesetzesbruch andeutet, so wäre es schnell überlastet. Die Bürger müssen also schon präzise formulieren, wenn das Gericht tätig werden soll. Immerhin erwarten sie vom Gericht ja ebenso präzise Antworten!
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Dann könnten aber gleich die Prätoren alle anderen Magistrate überwachen. Auch nicht gerade eine kluge Lösung.
Außerdem hat der Consul als ehemaliger Prätor ja auch das Wissen, wie man die Gesetze auslegt und dazu noch die Pflicht, vor Rom und dessen Bürger Rechenschaft abzulegen. -
Ich habe kein Problem mich eure Ansichten zu akzeptieren. Und mit Erklärung sind sie auch in Ordnung.
Ich hatte die Sache eben aus einem anderen Blickwinkel gesehen und verstanden.Sim-Off: Und mir war nicht klar, das es hierbei um eine Sim-Off Regel und kein Sim-On Gesetz geht.
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Gut, dann hätten wir das geklärt.
Sim-Off: Wo soll das sim-off sein?
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Sim-Off: In der zu klärenden Sache - dem Lex Mercati
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Da die Kontrollinstanz "Konsul" diese nicht so recht ausüben mag, zumindest habe ich keine Informationen der Kontrollergebnisse über mein Schaffen erhalten, andererseits aber wie ein Damoklesschwert über mir schwebt, kam ich her. Das Gericht will aber nicht tätig werden da keine Klage vorliegt. Ich möchte diese Sache aber geklärt wissen, da ich, wie bereits ausgeführt, vom Senator Medicus Germanicus Avarus in dieser Sache heftigst diffamiert wurde. Vor diesem Hintergrund ist folgendes zu sehen:
Hiermit erhebe ich Anklage gegen Flavia Messalina Oryxa wegen Amtsmissbrauchs. Die Beklagte verzichtet auf ihre gerichtliche Immunität als Aedilies Curules. Die Anklage benennt den Senator Medicus Germanicus Avarus als Zeugen, da sich dieser ja in aller Öffentlichkeit zu äußert (LINK) und folglich Beweise vorliegen haben muss.
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Zitat
Original von Flavia Messalina Oryxa
Da die Kontrollinstanz "Konsul" diese nicht so recht ausüben mag...Ich mag sehr wohl. Allein du magst mir wohl nicht trauen, denn sonst würdest du das hier ja nicht machen:
ZitatHiermit erhebe ich Anklage gegen Flavia Messalina Oryxa wegen Amtsmissbrauchs. Die Beklagte verzichtet auf ihre gerichtliche Immunität als Aedilies Curules. Die Anklage benennt den Senator Medicus Germanicus Avarus als Zeugen, da sich dieser ja in aller Öffentlichkeit zu äußert (LINK) und folglich Beweise vorliegen haben muss.
Gut, wenn du dich selbst anklagen willst, kann ich dir nicht helfen...
[SIZE=7]Macer, du tust mir echt leid. Vergib mir...[/SIZE]
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Ganz langsam ahnte Macer, warum sich Creticus vertreten liess...
"Das Gericht bestätigt den Eingang einer Klage wegen Amtsmissbrauchs gegen Flavia Messalina Oryxa. Da Kläger und Beklagte identisch sind, betrachtet das Gericht die Klage als Feststellungsklage, in der zu klären ist, ob Flavia Messalina Oryxa mit dem Erlass des EDICTI AEDILIS CURULES FMO/X ihr Amt missbraucht hat oder nicht.
Da von Seiten der Klägerin bereits deutlich gemacht wurde, dass kein Interesse an einer außergerichtlichen Einigung besteht, wird das Verfahren unmittelbar mit der Hauptverhandlung am ANTE DIEM III KAL IAN DCCCLV A.U.C. (30.12.2004/101 n.Chr.) eröffnet."
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