Hauptverhandlung Gaius Scribonius Curio vs. Lucius Tiberius Vibullius IUD PRIM IX/DCCCLIV

  • Sim-Off:

    Es ist schon verrückt, wie es hier manche schaffen, jede noch so gut laufende Story voll vor die Wand zu fahren.


    Aber wenn ihr auf dezente Hinweise nicht achtet, dann muss es eben so gehen:
    Die ID des Aulus Tiberius Celus war nachweislich am 18.11.2004 um 20:17 zum letzten Mal online. Niemand kann behaupten, dass diese ID in der entscheidenden Szene anwesend war - denn andere IDs zu übernehmen ist nicht erlaubt und so weit rückwirkend schon mal gar nicht.


    Also, Verwarnung für Gnaeus Fabius Antistes und Lucius Tiberius Vibullius für den Versuch, über fremde IDs zu bestimmen.


    Ob Celus Angestellter oder Sklave ist, entscheidet Vibullius (alleine!). Er hat ihn auf dem MERCATUS als Angestellten eingeführt und der späteren Bezeichnung als Sklave nicht widersprochen (naja, wer rechnet auch damit, dass das mal wichtig wird...) - seine Entscheidung ist gültig und er hat genau diese beiden Möglichkeiten.


    Im übrigen werden hier weder dieser Celus noch Scribonia Hestia vernommen werden.

  • Sim-Off:

    Die Spieler der Verteidigung nehmen die SimOff Ermahnung der Spielleitung in vollem Umfang an und sehen ihren RPG-Fehler ein.
    Der Spieler des Vibullius wird seine Entscheidung heute (wenn er denn Online sein kann) unbeiflußt bekanntgeben. Da diese per definitionem der Spielleitung richtig sein wird, betrachte ich den Vorwurf der Lüge gegen die Verteidigung als nicht geschehen und bitte ihn zu löschen. Wir werden den RPG-Fehler um das "belauschte" Flüstern zwischen Antistes und Vibullius nicht weiter plattwalzen und bitten die Anklage das gleiche zu tun. Meiner Meinung nach steht jetzt der Antrag auf Vertagung zur Entscheidung. Ist das für alle Beteiligten akzeptabel?

  • "Die Verhandlung wird nicht vertagt. Sollte hier ein Meineid geschworen worden sein, so würde dies ohnehin in jedem Fall ein gesondertes Verfahren nach sich ziehen.


    Ich darf nun also feststellen, dass sich beide Seiten mit der Formulierung 'ein Angestellter und eine Sklave des Vibullius' einverstanden erklären.


    Wir haben bisher also folgenden Stand:
    Der Kläger behauptet, auf dem Mercatus zweimal von einem Angestellten und einem Skalven des Vibullius am Arm gepackt und über den Platz getragen worden zu sein und sich dabei eine Verletzungen am Arm zugezogen zu haben.


    Widerspricht die Verteidigung dieser Darstellung des Tathergangs?"

  • Hohes Gericht, außer der Sklavin Parisaa befinden oder befanden sich keine weiteren Menschen in meinem Besitz.
    Der damals in der Firma arbeitende Sklave gehörte dem Celus, der ihn mitbrachte, um sein außerordentlich hohes Arbeitspensum in diesen Tagen zu schaffen. Aus diesem Grunde gestattete ich ihm diese Hilfe.


    Die Tatsache, daß die Anklage einen mir eigenen Sklaven erkennen will, kann ich nicht nachvollziehen, da in Rom bei einer Bevölkerung von 1Million Einwohner und mindestens ebensovielen Sklaven bestimmt ein Mißverständnis auftreten kann.


    Ich wandte mich der Anklagebank zu:


    Oder hat die Anklage mich schon jemals mit einem Sklaven gesehen?


    Ärgerlich setzte ich mich auf die Bank und rührte meinen Tee weiter, den ich aufgrund einer Erkältung die ich mir beim Warten auf eine Gerichtssitzung geholt hatte.

    quidquid agis, prudenter agas et respice finem!

  • Macer machte sich eine weitere Notiz.


    "Gut, das nehmen wir vorerst einmal so hin. Ggf. werden wir später noch einmal darüber sprechen.


    Ich frage die Verteidigung also erneut:
    Der Kläger behauptet, auf dem Mercatus zweimal von einem Angestellten des Vibullius und einem Skalven dieses Angestellten am Arm gepackt und über den Platz getragen worden zu sein und sich dabei eine Verletzungen am Arm zugezogen zu haben.


    Widerspricht die Verteidigung dieser Darstellung des Tathergangs?"

  • Zitat

    Original von Spurius Purgitius Macer
    Widerspricht die Verteidigung dieser Darstellung des Tathergangs?[/i]


    "Man möge den Ausbruch meines Mandanten entschuldigen. Sie beruht aus seinem Grimm über die Unterstellungen des Scribonius er sei verletzt worden. Es ist vielmehr so, daß Celus und ein Sklave dem Scrobonius beim Verlassen des Betriebes meines Mandanten behilflich. Eine Verletzung wurde nicht beigebracht sondern später am heimischen Herd erfunden und meinem Mandanten in verleumderischer Art und Weise angelastet."


    Sim-Off:

    Die jetzt sicherlich vorgebrachten Argumente der Betrieb meines Mandanten sei kein solcher, sondern ein Teil des frei zugänglichen Mercatus ist nicht zu akzeptieren. Sie sind gleichbedeutend mit dem Vorwurf mein Mandant hätte ein schlechtes RPG geliefert als er den Thread als Betrieb definierte. So etwas ist aber nicht Gegenstand dieser Verhandlung.

  • "In der Tat, die möchte ich. Und ich wäre froh, wenn ihr sie mir endlich nennen würdet, anstatt die Prozessbeteiligten durch die Gegend zu schicken.


    Der Kläger darf wieder Platz nehmen, bis der Beklagte sagt, was er eigentlich vor hat."

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