ZitatOriginal von Adria Vinicia
Vielleicht nicht du, aber die Factio?
Darauf hätte ich schon einen gewissen Einfluss, das kannst Du mir glauben.
ZitatOriginal von Adria Vinicia
Vielleicht nicht du, aber die Factio?
Darauf hätte ich schon einen gewissen Einfluss, das kannst Du mir glauben.
Nun, das werden wir dann ja sehen.
Vorschlag: 500 Sz?
ZitatOriginal von Flavia Messalina Oryxa
Wenn ich Vibullius über diesen Parameter vom Gericht fernhalten könnte würde ich ihm keine Prozesse finanzieren.
ZitatOriginal von Marcus Vinicius Hungaricus
Nun, das werden wir dann ja sehen.
Wir würden es sehen. Werden wir aber nicht (wie ich oben erwähnte)
Haarspaltereien.
Ich wäre ganz stark für die 500 Sz. Gegenstimmen?
Einverstanden!
Und Anton auch
So ist es, wir sollten es aber nun auch schnell zur Abstimmung stellen, gerade wurde mir von einer erneuten eigentlich überflüssigen Klage berichtet!
"500 Sz erscheinen mir ebenfalls sinnvoll. Und es sollte ausdrücklich festgelegt werden, dass der Kläger die Kosten bei Erfolg der Klage vom Angeklagten einfordern kann."
ZitatOriginal von Spurius Purgitius Macer
"500 Sz erscheinen mir ebenfalls sinnvoll. Und es sollte ausdrücklich festgelegt werden, dass der Kläger die Kosten bei Erfolg der Klage vom Angeklagten einfordern kann."
Was natürlich jeden kleinen Mann ruiniert.
sicher Macer, aber ohne einen extra Prozess, es wäre besser, durch den Richterspruch es gleich festzulegen
ZitatOriginal von Flavia Messalina Oryxa
Was natürlich jeden kleinen Mann ruiniert.
Das kommt immer drauf an, auf welcher Seite der kleine Mann steht. Wenn man es nicht zurück fordern kann, ist jeder Fischhändler aufgeschmissen, dem man eine Kiste Fisch geklaut hat - klagt er nicht, ist der Fisch weg; klagt er, bleibt er trotzdem auf den Prozesskosten sitzen... Verlust hat er in jedem Fall!
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