Wenn mich also jemand beleidigt muss ich 500 Sesterzen verauslagen um vor Gericht klagen zu können. Das würde ich ja noch einsehen um die Gerichte zu entlasten. Sollte ich aber selbst jemanden beleidigen so muss ich die vom Beleidigten verauslagten 500 Sesterzen ersetzen, das habe ich doch jetzt richtig verstanden?
Kandidatur: Praetor
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- Rostra.
- Aelia Adria
- Geschlossen
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Böses Gesetz, der Schuldige muss zahlen ...
Ja, er kann dann die 500 Sesterzen von dir zurückverlangen. -
Die Strafen für jedwedes Verbrechen wurden also hintenherum um 500 Sesterzen erhöht!
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Und zwar vom Senat.
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Böse Senatoren...
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Wie schön wäre es doch, wenn die neue Gebühr nicht nur etwas davon abhält, unnötige Verfahren vor Gericht zu bringen, sondern auch sich überhaupt eines Vergehens schuldig zu machen. Manchmal denken bevor man handelt oder spricht wäre doch eine einfache Möglichkeit, um sich eventuell die 500 Sesterzen zu sparen.
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Also ich als Antragsteller bin natürlich noch immer von den Prozesskosten überzeugt!
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Zitat
Original von Cicero Octavius Anton
Also ich als Antragsteller bin natürlich noch immer von den Prozesskosten überzeugt!
"Was ich bei Deiner 'Aufwandsentschädigung' wohl auch wäre. Es gibt aber auch Leute die weniger als 100 Sesterzen verdienen." -
"Wie damals im Senat angesprochen, gibt es für jeden Bürger die Möglichkeit sich diese 500 Sz zu leihen und dies ohne sich in seiner Würde oder seinen Stolz verletzt zu sehen!"
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