Hauptverhandlung Cicero Octavius Anton vs. Lucius Tiberius Vibullius IUD PRIM XIV/DCCCLV

  • ********************************************


    Hiermit eröffne ich als vorsitzender Richter des Iudicium Primum die Hauptverhandlung:


    Cicero Octavius Anton vs. Lucius Tiberius Vibullius


    Das Iudicium Primum bestehend aus


    kommissarischer Praetor, Spurius Purgitius Macer
    Iudex, Adria Vinicia


    der Prozess wird in der Gerichtshalle der Basilica Traiana verhandelt und dies öffentlich.


    *********************************************

  • "Kläger und Angeklagter sowie ggf. deren Rechtsvertreter mögen sich anwesend melden und auf Iupiter schwören, in dieser Verhandlung nur die Wahrheit zu sagen."

  • Wertes Gericht ich habe mir erlaubt die Anklage den neue erlassenen Lex anzupassen, somit beschuldige ich den Angeklagte gegen folgende §§ verstoßen zu haben:


    § 70 Staatsfeindliche Verunglimpfung von Reichsorganen
    (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften ein Gesetzgebungsorgan (Senat und Provinzcurien) oder eines ihrer Mitglieder oder einen Magistrat des Cursus Honorum in dieser Eigenschaft in einer das Ansehen des Imperium Romanum gefährdenden Weise verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von 7 bis 9 Monaten oder einer Geldstrafe von 2.000 bis 3.500 Sz. bestraft.
    (2) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des betroffenen Reichsorgans, Mitglieds oder Magistrats verfolgt.


    § 83 Beleidigung
    (1) Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat oder mit Geldstrafe bis zu 200 Sz. und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 400 Sz. bestraft.


    Als Beweis möchte ich erneut die Äußerung des Angeklagten einreichen:


    Zitat

    Original von Lucius Tiberius Vibullius


    Genau das ist es: Politsche Ränke und Kalküle haben Vorang vor der Wahrheit und dem Recht. Und dies nennt sich Censor. Abschaum. Schmutz. Kein Wunder, daß es Rom so schlecht geht.
    Aber ihr habt mir geholfen. Danke.Daß ihr euch so offenbart habt.


    Sie stammen vom ANTE DIEM III ID IAN DCCCLV A.U.C. (11.1.2005/102 n.Chr.)


    Als Zeugen hatte ich ja nun Caius Ferrius Magnus und Flavius Prudentius Balbus benannt.

    Hochachtungsvoll


    Cicero Octavius Anton


    QUAESTOR URBANUS


    Pater der Gens Octavia
    Pater der Factio Russata



  • Als weiteres Beweisstück möchte ich diesen Brief des Angeklagten vorlegen!


    Hochachtungsvoll


    Cicero Octavius Anton


    QUAESTOR URBANUS


    Pater der Gens Octavia
    Pater der Factio Russata



  • "Das zusätzliche Beweisstück ist nicht verhandlungsreleveant, da es zum Zeitpunkt der Klageeinreichung noch nicht existierte.


    Der Angeklagte möge sich nun zu den Vorwürfen äußern."

  • Wenn das Hohe Gericht der Meinung ist, daß es Staatsgefährdend ist, das man die vom Kläger jetzt vorgelegten Punkte offen vertritt, um Moral und Anstand im Reich zu vertreten, soll es mich schuldig sprechen. Ich selber werde in solch einem Lande nicht leben können, da mich meine römisch- griechische Erziehung lehrte, stets gegen intrigantes , unmoralisches und unehrenhaftes Verhalten zu kämpfen. Sollte sich das Gericht also der Auffassung des Klägers anschließen, bitte ich um Verbannung, denn ich werde Rom verabscheuen, denn dieses Rom ist dann nicht das Rom meines Vaters und dessen Vaters, sondern jedem barbarischem Volk in seiner Kultur und Zivilisation unterlegen.


    Wenn das Hohe Gericht der Auffassung ist, daß es ehrenhaft ist, einen patrizischen Magistrat einen Stalljungen zu schimpfen, dann soll man einen Stalljungen zum Kaiser machen.
    In diesem Sinne dürften die derben Worte von meiner Seite aus, dann verständlich sein, denn verletztes Ehrgefühl und Stolz auf eine der ältesten Abstammungen im Reich paaren sich mit der Beleidigung meines toten Vaters und der Beleidigung der Wähler, welche ich vertrete.
    Wenn es ehrenhaft ist, daß der Censor tatenlos zusieht, wenn sein Sohn auf mich prügelnd in diesem Streit einschlägt und mich in meinem Blut liegend lachend verläßt, dann soll man ihm das Lustrum gewähren.
    Wenn es ehrenhaft ist seinem Lebensretter, finanziell zu ruinieren, dann soll man ihm auch das Lustrum gewähren und mich schuldig sprechen.

    quidquid agis, prudenter agas et respice finem!

  • "Ich bin erstaunt, dass sich der Angeklagte kaum zu den vorgebrachten Vorwürfen äußert, dafür aber auf Beleidigungen durch den Kläger hinweist.


    Sollte hier beiden Seiten entgangen sein, dass §83, Satz 2 straffreiheit vorsieht, wenn Beleidigungen sofort erwiedert wurden?


    Im übrigen liegt dem Gericht ein Antrag vor, die Anklagepunkte nach §70 dem Iuridicum Imperatoris zu übertragen.


    Der Kläger möge sich bitte dazu äußern."

  • "Ich habe nicht mit einer Beleidigung reagiert!


    Und einen Wechsel vor den Iuridicum Imperatoris würde ich zustimmen."

    Hochachtungsvoll


    Cicero Octavius Anton


    QUAESTOR URBANUS


    Pater der Gens Octavia
    Pater der Factio Russata



  • Ich dachte mir nur so: Komisch, daß der Prätor sich die Anklageschrift nicht so genau durchliest. Da steht doch drin, wer angefangen hat, warum soll ich das nun noch mal aufdröseln? Ach egal. Im Endeffekt macht sowieso jeder, was er für richtig hält. Da kann man sich auch die Arbeit sparen.

  • Das Gericht hatte sich kurz zur Beratung zurückgezogen und betrat nun wieder den Saal.


    "Das Iuridicum Primum ist zu folgendem Entschluß gekommen: die Anklage auf Beleidigung wird nach §83, Satz 2 eingestellt, da sich beide Seiten in der vorgelegten Anklageschrift als beleidigt ansehen.
    Es ist dem Gericht allerdings nicht klar, warum dies vom Angeklagten nicht schon in der ersten Anhörung deutlich gemacht wurde.


    Die Anklage auf Staatsfeindliche Verunglimpfung von Reichsorganen wird aufgrund der zu erwartenden Strafen gemäß §56 an das Iuridicum Imperatoris verwiesen.


    Die Beteiligten haben die Gelegenheit zu einem Schlußwort betreffend der Beleidigungen. Das Gericht wäre froh, Worte der Entschuldigung zu vernehmen."

  • Ich stand auf. Mißmutig schaute ich die gelben Narzissen an, die noch von meinem 1. Fall her im Fenster standen. Mir schwirrten viele Gedanken durch den Kopf in diesem Augenblick: Wer sich entschuldigt, klagt sich an!


    Sollte der Censor seine Ämter mit besserem Sachverstand weiterführen und dies getreu den Überlieferungen und Traditionen des römischen Volkes, so werde ich von weiteren Angriffen gegen seine Amtsführung absehen. Ich danke. Ich setzte mich.

    quidquid agis, prudenter agas et respice finem!

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!