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§ 43 Briefwahl
(1) Die Person, die an der Wahl aus vertretbaren Gründen nicht teilnehmen kann, wird dazu angehalten, die Stimme per Briefwahl schon vorher abzugeben.
(2) Diese Briefwahl erfolgt über eine "Private Nachricht" an den Imperator Caesar Augustus
Neuformulierung (2)
(2) Um per Briefwahl abstimmen zu können bedarf es einer Meldung beim Wahlleiter.
(Ich verzichte auf eine Anhörung, da es hier nicht viel zu diskutieren gibt :D)
Anwesende stimmberechtigte Senatoren
Secundus Flavius Felix
Spurius Purgitius Macer
Marcus Vinicius Hungaricus
Cicero Octavius Anton
Adria Vinicia
Flavia Messalina Oryxa
Damit ist der Senat beschlussfähig.