Konversatorium zum Cursus Iuris

  • Zitat

    Original von Lucius Annaeus Florus
    .... aber das liegt vermutlich an der Materie, nicht an Hungaricus.


    Naja, ich habe das ganze (zumindest großteils) auch schon einmal gelernt, und damals kam es mir nicht so kompliziert vor, wie hier ;)

  • Der Fall mit E und dem toten Hund von soeben ist ja zwar ziemlich klar, mir wäre aber sehr gedient, wenn man einen Fall behandeln könnte, der nicht so klar ist, damit man einmal verschiedene Lösungen zu demselben Fall sehen kann.

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  • Als so klar würde ich es nicht unbedingt sehen.
    Zb muss man doch abwägen ob der Blumentopf ein adäquates Mittel war und nicht übertrieben und die Tötung vom Hund hätte verhindert werden können? Eine erwachsene Frau könnte sich auch anders wehren, nicht?

  • Naja, als ich es las, war mein erster Gedanke derselbe wie die Lösung, daher meinte ich es sei 'klar'.


    Ich meine, was sonst könnte die Blumenhändlerin denn in dieser Notsituation, in welcher schnelles Handeln angesagt ist, ergreiffen, wenn nicht einen Blumenstock aus ihrer Ware? Ausserdem ist ein Blumentopf, der von einer Dame geworfen wird, nicht wirklich eine Waffe und sie muss schon sehr gut geworfen haben, wenn der Hund danach tot ist.


    Nur, war wäre geworden, wenn sie nicht geworfen hätte? Der Junge wäre tot und DAS wäre wohl wirklich die grössere Sache. Wäre das dann Mord, oder vorsätzliche Tötung, oder vielleicht sogar nur fahrlässige Tötung?

  • Die Musterlösung diente auch eher dazu, euch darzustellen, wie so eine Fallösung aufgebaut ist und daß ihr seht, wie ihr das angehen sollt.


    Adria hat natürlich vollkommen richtig die Möglichkeit eines Notwehrexzesses angesprochen. Man könnte natürlich auch überlegen, welche Größe der Hund hatte, und und und.

  • Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus
    Europa ist eine Blumenhändlerin? Wo hab ich denn das geschrieben?


    Wäre denn der Junge wirklich tot? Und wenn: Sag Florus, was meinst du, was es dann wäre?


    Stimmt das mit der Händlerin habe ich falsch gelesen, sie steht nur gerade an diesem Stand.


    Wenn der Junge tot wäre, dann müsste man prüfen, ob der Hund wirklich abgerichtet wurde, denke ich.
    Mord würde ich ausschliessen, denn dazu müsste ja geplant worden sein, den Hund auf dieses Kind zu hetzen.
    Ich würde, einfach mal so vom Gefühl her, auf fahrlässige Tötung tippen, aber ich müsste mich das natürlich noch genauer überlegen.

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  • Auszug aus dem Sachverhalt:


    Gaius (G) ist das Herumspielen kleiner Kinder gar nicht recht. In seiner Hinterlist richtet er seinen Hund scharf ab. Eines Tages sieht Gaius wieder spielende Kinder, er lässt seinen Hund los und hetzt diesen auf den fünfjährigen Lucius (L).


    Gehen wir jetzt davon aus, daß L durch den Angriff starb.


    Wie kommst du auf fahrlässige Tötung?

  • Auch wieder nur so aus dem Handgelenk:


    Ein Mord muss geplant sein und es muss bewiesen werden, dass G das Kind L wirklich umbringen wollte, mit dem Hund als Mordwaffe.
    Dies jedoch dürfte für einen Ankläger recht schwer werden.


    Eine vorsätzliche oder fahrlässige Tötung hingegen wäre eher beweisbar. Mehr kann ich leider im Moment nicht sagen, denn ich muss dringend schlafen gehen, die Frau meckert sonst.

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  • Zitat

    Original von Lucius Annaeus Florus
    Eine vorsätzliche oder fahrlässige Tötung hingegen wäre eher beweisbar. Mehr kann ich leider im Moment nicht sagen, denn ich muss dringend schlafen gehen, die Frau meckert sonst.


    Ich hoffe, daß du den letzten Halbsatz niemals im Gericht sagen willst...:D

  • :D Wäre doch mal etwas Neues:


    "Euer Ehren, darf ich vortreten? Ich muss dringend nach Hause, bitte vertagen Sie die Verhandlung." :D

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  • Meine Lösung:


    In Betracht kommt §73 Mord, §74 Totschlag, § 75 Fahrlässige Tötung oder § 77 Körperverletzung mit tödlichem Ausgang


    Tatbestand: Der Hund hat den Jungen L angefallen und dabei getötet. Der Besitzer G hat dies nicht verhindert sondern den Hund sogar abgerichtet, dies zu tun und auf den Jungen gehetzt. Der Hund kann daher als Tatwaffe von G angesehen werden.


    Tatsituation: Der Junge L hat durch sein Spiel den bekannten Kinderhasser G zur Raserei gebracht. Es gilt abzuklären, ob dies geschah, um G zu provozieren, oder ob L keine Ahnung von der ihm durch sein Spiel drohenden Gefahr hatte. Sollte L mit seinem Spiel den genervten G absichtlich provoziert haben, könnt ein Verteidiger dies zu Recht anführen.


    Nun zu den Paragraphen.


    Zitat

    § 73 Mord
    1) Wer einen anderen ohne staatliche oder militärische Befugnis tötet, ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.
    (2) In besonders schweren Fällen kann das Gericht auf Todesstrafe erkennen.


    Ein Schuldspruch gemäss diesem Paragraphen wäre möglich, weil G ganz eindeutig weder eine staatliche noch militärische Befugnis hat, Kinder zu töten. Da im Gesetz keine Absicht oder Planung vorgeschrieben ist, kann G wegen Mordes verurteilt werden.


    Zitat

    § 74 Totschlag
    Wer sich in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen lässt, einen anderen zu töten, ist mit Freiheitsstrafe von 12 Monaten zu bestrafen.


    G handelt in einer heftigen Gemütsbewegung. Er lässt sich von den Kindern so nerven, dass er sich erst eine 'Tatwaffe' beschafft indem er den Hund abrichtet und dann im Affekt diese einsetzt. Dabei gilt es jedoch nun zu erwägen, ob dies vorsätzlich, oder fahrlässig geschah. Da im Text steht, er würde den Hund in seiner Hinterlist abrichten, gehe ich von Vorsatz aus.


    Zitat

    § 75 Fahrlässige Tötung
    Wer fahrlässig den Tod eines anderen herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe von 3 bis 6 Monaten zu bestrafen.


    G kann im Prinzip nicht damit rechnen, dass der Hund das Kind tötet und niemand eingreifft. Daher könnte man mit Recht auf Fahlässigkeit kommen, auch wenn ein Vorsatz durch das gezielte Abrichten des Hundes erwiesen ist.


    Zitat

    § 77 Körperverletzung mit tödlichem Ausgang
    Hat die Tat den Tod des Geschädigten zur Folge, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von 3 bis 6 Monaten zu bestrafen.


    Angesichts des gegebenen Vorsatzes durch das Abrichten des Hundes und das bekannte kinderfeindliche Verhalten des Angeklagten, erscheint mir diese Variante als zu milde.

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  • Sehr gut, Florus hat sich einige gute Gedanken gemacht. Ein kleiner Hinweis dann für die Prüfung: Nicht mehrere Paragraphen auf einmal prüfen, sondern immer nur ein Delikt nach dem anderen anwenden.


    Hm, mal sehen: Mord hat Florus richtig erkannt, über Totschlag kann man streiten und argumentieren. Bei Körperverletzung mit tödlichem Ausgang kann man aber auch streiten, denn uns ist der Vorsatz des Täters ja nicht bekannt. Will der Täter den Jungen nur verletzen oder gar töten?


    Ganz gegenteiliger Meinung bin ich aber bei fahrlässiger Körperverletzung. Wie kommst du da auf Fahrlässigkeit? Fahrlässigkeit bedeutet, daß ein prinzipiell rechtstreuer Mensch nicht die gebotene Sorgfalt einhält, die er eigentlich sollte. Einen Hund auf jemanden hetzen ist für mich keiner, der die gebotene Sorgfalt einmal nicht einhält. Fahrlässige Tötung ist also auf keinen Fall gegeben.

  • Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus
    Ganz gegenteiliger Meinung bin ich aber bei fahrlässiger Körperverletzung. Wie kommst du da auf Fahrlässigkeit? Fahrlässigkeit bedeutet, daß ein prinzipiell rechtstreuer Mensch nicht die gebotene Sorgfalt einhält, die er eigentlich sollte. Einen Hund auf jemanden hetzen ist für mich keiner, der die gebotene Sorgfalt einmal nicht einhält. Fahrlässige Tötung ist also auf keinen Fall gegeben.


    Einverstanden, jedoch wer sagt, dass er den Hund aufgehetzt hat? Vielleicht ist er ja durch den Lärm wild geworden? Nein? Ok ich sehe was du meinst und bin damit einverstanden.

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  • Zitat

    Original von Lucius Annaeus Florus
    Einverstanden, jedoch wer sagt, dass er den Hund aufgehetzt hat? Vielleicht ist er ja durch den Lärm wild geworden? Nein? Ok ich sehe was du meinst und bin damit einverstanden.


    Na ganz einfach, schaun wir mal in den Sachverhalt:


    Eines Tages sieht Gaius wieder spielende Kinder, er lässt seinen Hund los und hetzt diesen auf den fünfjährigen Lucius (L).


    Öhm, da würd ich schon sagen, daß der Hund aufgehetzt wurde... :D

  • :D Schon gut :D


    War ja vorallem, damit ich weiss, wie du das willst und ob ich überhaupt irgendwie ok denke. ;)


    Was meinst du mit "nur 1 Paragraph aufs Mal"? Heisst das, ich muss für jeden Paragraphen den ich in Betracht ziehe, die ganze Aufstellung machen, oder heisst das, es gibt für unseren Testfall nur einen Paragraphen, der in Frage kommt?

  • Zitat

    Original von Lucius Annaeus Florus
    Was meinst du mit "nur 1 Paragraph aufs Mal"? Heisst das, ich muss für jeden Paragraphen den ich in Betracht ziehe, die ganze Aufstellung machen, oder heisst das, es gibt für unseren Testfall nur einen Paragraphen, der in Frage kommt?


    Deine Gedanken waren schon ganz gut. :)


    Mit nur 1 Paragraphen meine ich tatsächlich ersteres. Das ist keine Schikane von mir, das hat folgenden Grund: Wenn schon das Grunddelikt nicht zutrifft, braucht man auch die Abwandlungen, also die Qualifizierungen und Privilegierungen nicht prüfen. So erspart man sich einiges an Zeit.


    Sonst hast du es sehr gut gemacht, mehrere Paragraphen in Betracht gezogen, versucht zu subsumieren. Jetzt mußt du nur mehr lesen :D

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