Verjährung

  • § 60 Verjährung
    (1) Verjährung schließt die Ahndung der Tat und die Anordnung von Maßnahmen aus.
    (2) Straftaten Verjähren generell nach 12 Monaten.
    (3) Straftaten der Strafkategorie Verbrechen besonders verwerflicher Art verjähren nicht.
    (4) Die Verjährung kann nur auf besondere Anordnung des Iudicium Imperialis aufgehoben werden.



    An dem Paragraphen würd ich gerne etwas drehen um Straftaten geringer Strafkategorie schneller verjähren zu lassen, so könnte sich manches vielleicht wegen Verfristung schon erledigen. Vorschlag:



    § 60 Verjährung
    (1) Verjährung schließt die Ahndung der Tat und die Anordnung von Maßnahmen und Strafen aus.
    (2) Straftaten der Strafkategorie Vergehen verjähren nach 1 Monat.
    (3) Straftaten der Strafkategorie Verbrechen verjähren nach 5 Monaten.
    (4) Straftaten der Strafkategorie Schwerverbrechen verjähren nicht.
    (5) Die Verjährung kann nur auf besondere Anordnung des Iudicium Imperialis aufgehoben werden, was nur in Fällen des öffentlichen Interesses an einer Strafverfolgung statthaft ist.

  • Weiter möchte ich folgenden Paragraphen dem Codex Iuridicialis hinzufügen:


    § 42.1 Antrag auf Berufung
    (1) Ein Antrag auf Berufung kann frühestens nach 2 Tagen nach Verkündung des Urteils gestellt werden.
    (2) Der Antrag geht an den Iudex Prior des Iudicium Imperialis als Berufungsgericht, der Berufungssteller muss dafür Sorge tragen, dass dieser den Antrag erhält.
    (3) Die einfache Verkündung der Beruf im Anschluss an das Urteil ist unzulässig.
    (4) Der Berufungsantrag muss enthalten, …
    1. Bezeichnung und Nummer des Verfahrens
    2. Namen der Streitparteien
    3. Namen der Richter
    4. Verhandelte Straftaten
    5. Urteilsbegründung des Gerichts
    6. Begründung der Berufung


    Er soll folgenden Missstand abstellen.


    Das Iudicium Imperialis erfährt gar nicht oder sehr spät von beantragten Berufungen, da diese nur mündlich nach dem Urteil ausgesprochen wurden. Weiter werden die Gründe zur Berufung meist nicht genannt und der Antrag erfolgt im emotionalen Chaos nach einer Verurteilung, obiger Paragraph sollte dies bereinigen.

  • Original von Marcus Vinicius Hungaricus


    Berufung: summa summarum :dafuer:
    Ich würd vielleicht noch die Berufungsgründe einschränken, so ad hoc fällt mir ein: Fehler im Prozeßverfahren, Aufkommen neuer Beweise...


    "Ja, das wäre sicher sinnvoll." :)

  • Ich denke eine Abstimmung können wir uns hier ersparen?
    Wenn keine Gegenstimme laut wird werde ich das Decretum morgen ratifizieren.

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS


  • ABSTIMMUNG
    DECRETUM SENATUS



    Der Gesetzentwurf stieß während der Anhörung auf kommentarlose Zustimmung des Senates.


    Somit tritt das Decretum Senatus gemäß CODEX UNIVERSALIS § 7 Abs 4 in Kraft.



    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

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