KLAGEANTRAG
GEMÄSS COD IUR
Hiermit reicht die Advocatio Imperialis Antrag auf Klage im Fall
IUD IMP II/DCCCLV
Imperium Romanum vs.
Appius Porcius Laeca et Agnus Pilerius Valus
beim zuständigen Gericht ein.
§ 28 Anklage
(1) Die Anklage kann nur vom zuständigen Gericht erhoben werden, den Antrag hierzu stellt in Strafsachen der Kategorien Schwerverbrechen und Verbrechen die Advocatio Imperialis.
§ 26 Eröffnungsvoraussetzungen
(1) Die Eröffnung einer gerichtlichen Untersuchung ist durch die Erhebung einer Klage bedingt.
(2) Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist das zuständige Gericht berufen.
Advocatus des Beschuldigten: unbekannt
Nebenkläger: keine
Bezeichnung der Tat:
CODEX IURIDICIALIS § 64 Hochverrat
Beweismittel: Zeugenaussagen, Briefe, weitere Schriften