Konspiratives Treffen

  • Aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
    §4.3 der Lex Mercati: Der Staat darf einen Betrieb mit einer Strafabgabe belegen, wenn er Waren zu einem Preis unterhalb der Herstellungskosten anbietet, um damit Mitbewerbern den Zutritt zum Markt zu erschweren.
    Die verbilligte oder kostenfreie Abgabe von Waren im Sinne von Schenkungen oder Spenden bleibt unberührt, sofern der niedrige Preis nur eine Woche gilt und die Maßnahme nicht in kurzen Zeitabständen wiederholt wird.


    Was war passiert?
    Der Aedilis Plebeii hat seine Aufgabe gemäß der Lex Frumentaria nicht wahrgenommen, daraufhin hat die Flaminca Minervalis alles auf dem Markt angebote Brot aufgekauft und der Bevölkerung für 0,01 Sesterzen pro Einheit zum Kauf angeboten.


    Wie begründet er dies?
    Mit Satz 2, was Unfug ist da Satz 1 nicht erfüllt ist.

  • Die verbilligte oder kostenfreie Abgabe von Waren im Sinne von Schenkungen oder Spenden bleibt unberührt, sofern der niedrige Preis nur eine Woche gilt und die Maßnahme nicht in kurzen Zeitabständen wiederholt wird.


    "Es ist ja faktisch eine Spende, bei dem Preis, ja.
    Wie ist das mit der Woche?
    Die Widerholung ist ja auch nicht gegeben.


    Klingt für mich so, als hätte eine Aufhebung der Entscheidung durch den Kaiser recht gute Chancen."

  • Der entscheidende Punkt ist ein anderer. Es wurde keinem Mitbewerber der Zugang zum Markt erschwert, das Brot aller Mitbewerber wurde gekauft und an die Bevölkerung verschenkt. Kann man einen besseren Zugang zum Markt haben?

  • Zitat

    Original von Sinona Vesuvia
    Der entscheidende Punkt ist ein anderer. Es wurde keinem Mitbewerber der Zugang zum Markt erschwert, das Brot aller Mitbewerber wurde gekauft und an die Bevölkerung verschenkt. Kann man einen besseren Zugang zum Markt haben?


    "Auch damit scheint ihr völlig recht zu haben, das Brot wurde ja zu den Preisen der Händler aufgekauft, korrekt? Das heißt deren Geschäft wurde nciht geschädigt, sondern eher sogar belebt. Die Bürger haben ihr Brot, die Händler ihr Geld und was gesamtwirschaftlich gesehen gut ist, die Bürger haben auch mehr Geld in der Tasche. Ihr habt gute Chancen, dass dieser Bescheid kassiert wird."

  • Zitat

    Original von Titus Helvetius Geminus
    Ihr habt gute Chancen, dass dieser Bescheid kassiert wird.


    Unter uns, bei meiner lieben Freundin Adria als Praetorin sehe ich da nicht die geringste Chance

  • "Was sagt ihr hierzu?



    Zitat

    Original von Gaius Octavius Victor
    Aber §4 Absatz 3 der Lex Mercati besteht ja nicht nur aus diesem einen Teil, sondern auch aus folgendem:
    Die verbilligte oder kostenfreie Abgabe von Waren im Sinne von Schenkungen oder Spenden bleibt unberührt, sofern der niedrige Preis nur eine Woche gilt und die Maßnahme nicht in kurzen Zeitabständen wiederholt wird.


    Die angebliche "Spende" von Flavia Messalina Oryxa läuft nun seit längerer Zeit, wurde nach einem ersten Gespräch kurz abgesetzt und dann doch fast sofort wieder eingeführt. Ein weiterer Aufruf blieb ungehört und zwang mich nun zum Handeln.


    Das mit der Woche trifft nunmal zu und dass der Aedil 2 mal eine Warnung aussprach, warum habt ihr das verschwiegen? Es ist immerhin ein interessanter Punkt. Man hätte sich beschweren können, aber den Aedil einfach ignorieren? So gehts ja nun auch nicht. Eine Missachtung seines Amtes ist es so zumindest bestimmt."

  • Der Staat darf einen Betrieb mit einer Strafabgabe belegen, wenn er Waren zu einem Preis unterhalb der Herstellungskosten anbietet, um damit Mitbewerbern den Zutritt zum Markt zu erschweren.
    Die verbilligte oder kostenfreie Abgabe von Waren im Sinne von Schenkungen oder Spenden bleibt unberührt, sofern der niedrige Preis nur eine Woche gilt und die Maßnahme nicht in kurzen Zeitabständen wiederholt wird.


    Der Blaue Teil sagt aus das eine Strafabgabe erhoben werden kann wenn der BlaueFette Teil erfüllt ist. Der Rote Teil sagt aus welche Ausnahmen es bei Erfüllung der BlauFetten Bedingung gibt. Da der BlauFette Teil nicht erfüllt ist, ist also auch der Rote Teil hinfällig.


    Ich weis von keinem Schreiben das nach Spanien gesendet wurde. Wie lange die Sache läuft weis ich auch nicht genau.

  • Der Staat darf einen Betrieb mit einer Strafabgabe belegen, wenn er Waren zu einem Preis unterhalb der Herstellungskosten anbietet, um damit Mitbewerbern den Zutritt zum Markt zu erschweren.
    Die verbilligte oder kostenfreie Abgabe von Waren im Sinne von Schenkungen oder Spenden bleibt unberührt, sofern der niedrige Preis nur eine Woche gilt und die Maßnahme nicht in kurzen Zeitabständen wiederholt wird.


    Der Blaue Teil sagt aus das eine Strafabgabe erhoben werden kann wenn der BlaueFette Teil erfüllt ist. Der Rote Teil sagt aus welche Ausnahmen es bei Erfüllung der BlauFetten Bedingung gibt. Da der BlauFette Teil nicht erfüllt ist, ist also auch der Rote Teil hinfällig.


    Ich verstehe Euch schon, ihr sagt, dass wen die blauen tatbestandlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ich ergo nie zur roten Rechtsfolge komme.


    Nur sehe ich das rote nicht als ausschließliche Rechtsfolge des blauen, sondern als neue Festsetzung von tatbestandlichen Voraussetzungen für gewisse Ausnahmefälle. Blau schränkt ein, dass nur zu bestrafen ist, wer "Waren zu einem Preis unterhalb der Herstellungskosten anbietet, um damit Mitbewerbern den Zutritt zum Markt zu erschweren". Der Rest der Fälle wird durch rot ein weiteres Mal eingeschränkt, Schenker und Spender müssen demnach nochetwas erfüllen um straffrei zu bleiben. Und diese Woche ist einer der leider erfüllten Punkte. formal hat der Aedil ergo korrekt gehandelt, ICH sage nur, dass unter dem Eindruck der Getreideknappheit und des Krieges und der lauteren Gründe der Messalina eine Ahnung zu unterbleiben hat.

  • Zitat

    Original von Sinona Vesuvia
    Dann sagt das doch bitte vor Gericht, ich werde dort kein Recht bekommen.


    Und eines noch: Werde ich jetzt von euch verklagt?

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