Wahltermin zum Cursus Honorum

  • Heute wurde der Wahltermin für die nächsten Wahlen zum Curus Honorum verkündet.



    TERMINFESTSETZUNG WAHL ZUM
    CURSUS HONORUM


    WAHLTERMIN FÜR NÄCHSTE WAHLEN ZUM
    CURSUS HONORUM WIRD FESTEGESETZT AUF:


    AD XIII KAL APR DCCCLV A.U.C.
    (20.03.2005/102 n.Chr.)
    UND
    AD XII KAL APR DCCCLV A.U.C. (21.03.2005/102 n.Chr.)


    LUCIUS ULPIUS IULIANUS
    CENSOR




    Ich möchte das Volk nicht gleich beunruhigen, daher spreche ich das Thema zunächst hier an.


    Nach Studium des entsprechenden Paragraphen des Codex Universalis erfolgt die Bekanntgabe meines Dafürhaltens nach reichlich spät, da es nicht einmal mehr 3 Wochen bis zum Wahltermin sind.



    Selbst für die Wahlen zu den Provinzcurien ist der Wahltermin mindestens 3 Wochen vorher zu verkünden, um so sorgfältiger sollte an die Vorbereitung der Wahlen zum Cursus Honorum herangegangen werden.


    Zitat

    Lex Provincialis
    § 27 Ablauf der Wahl
    (3) Werden Ämter der Stadtverwaltung oder Abgeordnete der Curia Provincialis gewählt, legt der Wahlleiter in Absprache mit den Duumviri den Wahltermin fest. Dies geschieht mindestens 3 Wochen vor der Wahl und mit Einverständnis des Statthalters.


    Für mich stellt sich jetzt die Frage:
    Besteht die Gefahr, das die Gültigkeit der Wahlen zum Cursus Honorum auf Grund einer zu späten Verkündung des Wahltermins angefochten werden können?



    Außerdem rege ich eine konkretere Formulierung des § 40 Wahltermin im Codex Universalis an.

  • Zitat

    Original von Publius Decimus Lucidus
    Da steht überall etwas von "Festsetzen" aber nicht von "Verkünden".


    Sollen wir die Schreiber des Consilium Principes herbemühen um feststellen zu können, wann der Termin festgesetzt wurde?


    Felix hat es in Italia so ausgelegt, das es 3 Wochen vorher verkündet werden muß.


    Ich denke auch das die Verkündung des Wahltermins das einzige ist, was für die Bürger relevant ist und das dies letztlich bei den bisherigen Formulierungen auch gemeint war.


    Ob der Termin schon zwei Wochen lang in einem stillen Kämmerlein geschlummert hat, das hilft nicht wirklich.


    Vorschlag: Diesen Wahltermin beibehalten. Hoffen, das sich keiner dran stört. Wenn doch, kann man Beschwerden mit der schwammigen Formulierung vermutlich abwehren.


    Ich denke jedoch, wir sollten die entsprechenden Passagen in den Gesetzen genauer formulieren. Wenn keine Einwände bestehen, unterbreite ich demnächst einen Vorschlag dafür. :)

  • Zitat

    Original von Secundus Flavius Felix
    Die Lex Provincialis ist strikter als die den Cursus Honorum betreffenten Teile des Codex Universalis.


    Stimmt. Aber dieser Zustand muß ja nicht in alle Ewigkeit anhalten. ;)


    Die Passage mit der Festsetzung bzw. Verkündung des Wahltermins sollte schon konkret formuliert sein. Von wann bis wann die Kandidaturen erklärten werden müssen, ist ja auch genau beschrieben.

  • Naja, so ungenau ist die Verkündung des Wahltermins auch wieder nicht definiert:


    § 39 Kandidatur
    (1) Im Vorfeld der Magistratswahlen sind die Kandidaturen mit Halten einer Rede im Forum Publicum bekannt zu geben. Dies erfolgt frühestens 2 Wochen vor der Wahl, spätestens 1 Woche vor der Wahl, sonst wird der Kandidat nicht angenommen (Sonderzulassung durch den Imperator Caesar Augustus und Consul).



    Das impliziert das die Verkündung allespätestens 2 Wochen vor der Wahl stattfinden muß. Man könnte nun argumentieren das sei knapp angesichts der Festlegung der provinziellen Wahlen, allerdings dürften die Wahlen künftig nicht mehr so knapp aufeinanderfallen.


    Conclusio: Eine Neu-Formulierung ist vielleicht interessant, je nachdem wie sie ausfällt. Die Wahl anfechten kann hier keiner, da der Zeitpunkt der Verkündung noch ausreichend Spielraum zur Bekanntgebung der Kandidaturen lässt, benachteiligt wird also niemand.

  • Ich bin absolut dagegen, den Termin für die Ankündigung genauer festzulegen.
    Was wenn der Consul (oder so wie es im MOment leider ist, jemand anderer) sich auch nur um 2 Tage mit der Ankündigung verspäten würde? Dann kann ihm gleich vorgeworfen werden, gegen das Gesetz gehandelt zu haben. Daher sollte es so bleiben.


    Und ja, fest steht der Termin schon länger, ich habe wegen der Organisation der Kurse mich mit jemanden darüber abgesprochen ... mir fällt nur leider nicht mehr ein wer es war...

  • Zitat

    Original von Adria Germanica
    Was wenn der Consul (oder so wie es im MOment leider ist, jemand anderer) sich auch nur um 2 Tage mit der Ankündigung verspäten würde?


    Diese Begründung ist für mich einfach Nonsens. Es DARF nicht passieren, das wir solche simplem Sachen wie den Wahltermin für den Cursus Honorum verschwitzen. Wir haben entweder einen Consul, vielleicht einen Interrex, aber immer haben wir einen Quaestor Consulum. Auch der kann sich um den Wahltermin kümmern. Ich als QC habe es damals jedenfalls rechtzeitig getan.


    Genauso kann es aber auch einer von uns hier im Senat ansprechen, wenn er merkt der Termin rückt näher und es tut sich nichts.


    Wenn wir uns natürlich durch bewußt schwammige Formulierungen in den Gesetzen immer ein Hintertürchen offen halten, dann besteht auch kein Zwang für uns sich an Termine zu halten und diese rechtzeitig zu verkünden. Den Bürgern setzen wir Termine und Fristen. Bloß für uns soll das nicht gelten. Ist ja auch viel bequemer so.


    Sim-Off:

    Wir wollen hier ein funktionierendes Staatswesen simulieren und stellen uns gleichzeitig so ein Armutszeugnis aus?


    Zitat

    Original von Adria Germanica
    Dann kann ihm gleich vorgeworfen werden, gegen das Gesetz gehandelt zu haben. Daher sollte es so bleiben.


    Wenn ich als Consul nicht mal in der Lage bin den Wahltermin rechtzeitig anzukündigen, nun, dann stehe ich zu Recht in der Kritik. In den Knast wird dafür schon keiner wandern. Und spätestens dann wenn ein Consul dafür in der Kritik stand, wird sich der nächste garantiert daran erinnern. ;)

  • "Patres Conscripti!


    Bei den letzten Wahlen zum Cursus Honorum wurde der Wahltermin zu einem sehr späten Zeitpunkt verkündet. Um der zunehmend festzustellenden Tendenz einer gewissen Politikverdrossenheit entgegenzuwirken, deren Ausdruck zum Beispiel eine drastisch verringerte Kandidatenzahl für die Ämter des Cursus Honorum war, schlage ich vor den Wahltermin künftig genauso wie bei den Wahlen für die Provinzcurien spätestens 3 Wochen vor Wahlbeginn zu verkünden.


    Ich stelle daher folgenden Änderungsvorschlag für die §§ 39 - Kandidatur - und 40 - Wahltermin des Codex Universalis zur Diskussion. "



    Für den § 40 (3) Codex Universalis schlage ich folgenden neuen Wortlaut vor:


    (3) Der Wahltermin ist durch den Wahlleiter mindestens 3 Wochen vor Beginn des ersten Wahltages öffentlich zu verkünden.



    Gleichzeitig plädiere ich für eine Ergänzung des § 39 Codex Universalis:


    (4) Die letzte Woche vor der Wahl soll zur Diskussion und Auseinandersetzung zwischen den Kandidaten dienen (Podiumsdiskussion).


    Dies entspricht dem bisherigen Wortlaut des § 40 (3) mit Ausnahme dessen letzten Satzes. Mir scheint diese Formulierung im § 39 besser aufgehoben zu sein als wie bisher im § 40.


    "Zum Vergleich an dieser Stelle die bisherigen Formulierungen der §§ 39 und 40 des Codex Universalis."


  • Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus
    Warum willst du in Abs 3 die Verkündungsfrist behandeln, wenn die in Abs 1 schon geregelt ist?


    Bisher steht in § 40
    in (1) Termin festsetzen
    in (2) vom Impi bestätigen lassen
    in (3) dann nochmal vom Wahlleiter festsetzen


    Ich vermute in (3) war eigentlich das "öffentliche Verkünden" gemeint.
    Gleich gar nicht gab es bisher eine Frist für das Verkünden, um die es mir aber vor allem geht.


    Sicher könnten § 40, 1-3 insgesamt neu formuliert bzw. vielleicht in nur noch 2 Punkte zusammengefaßt werden.
    Hast du als unser Oberjurist einen Vorschlag dafür?

  • Na, wenn ich schon als Oberjurist tituliert werde...:D


    Also, mal sehen:


    Ergänzung des § 39 um Abs 4:
    (4) Die letzte Woche vor der Wahl soll zur Diskussion und Auseinandersetzung zwischen den Kandidaten dienen (Podiumsdiskussion). Der Wahltermin ist vom Wahlleiter festzusetzen.


    Wäre also nur eine Verschiebung von § 40 Abs 3 auf obige.


    Änderung von § 40 Abs 2:
    (2) Dieses Datum ist beim Imperator Caesar Augustus zu bestätigen, und durch die Consuln sogleich, spätestens aber 3 Wochen vor Beginn des ersten Wahltages öffentlich zu verkünden.


    § 40 Abs 1 würde ich eigentlich so lassen, ich denk, der passt schon.


    Falco: Besser?

  • "So entspricht es meinen Intentionen, Hungaricus. :)


    Damit wir vorankommen, habe ich das jetzt mit eingearbeitet. Hier die §§ 39 und 40 Codex Universalis in ihrer neuen Formulierung, falls der Senat dieser zustimmt.



    § 39 Kandidatur
    (1) Im Vorfeld der Magistratswahlen sind die Kandidaturen mit Halten einer Rede im Forum Publicum bekannt zu geben. Dies erfolgt frühestens 2 Wochen vor der Wahl, spätestens 1 Woche vor der Wahl, sonst wird der Kandidat nicht angenommen (Sonderzulassung durch den Imperator Caesar Augustus und Consul).
    (2) Eine Ausnahme bildet hierbei, dass der Betreffende in der Wahlkampfzeit nicht anwesend sein kann. Hierbei ist ihm gestattet seine Wahlrede auch deutlich früher zu veröffentlichen.
    (3) Die Rede muss allgemein beinhalten: das erstrebte Amt, Wahlmotive und Programme, die der Kandidat bei Wahl durchzusetzen gedenkt.
    (4) Die letzte Woche vor der Wahl soll zur Diskussion und Auseinandersetzung zwischen den Kandidaten dienen (Podiumsdiskussion). Der Wahltermin ist vom Wahlleiter festzusetzen.


    § 40 Wahltermin
    (1) Die Consuln setzen den Wahltermin ca. 1 Monat vor selbigem fest und dabei ist der letzte Wahltag eine Wahlperiode in die Zukunft zu verschieben und dort dann auf den nächstmöglichen Sonntag und Montag festzusetzen.
    (2) Dieses Datum ist beim Imperator Caesar Augustus zu bestätigen, und durch die Consuln sogleich, spätestens aber 3 Wochen vor Beginn des ersten Wahltages öffentlich zu verkünden.


    Sim-Off:

    Neuformulierungen hervorgehoben.


    Sim-Off:

    Falls es wiedermal keine Consuln geben sollte: Wer ist dann für die Festelgung und Verkündung des Wahltermines verantwortlich?
    Das muß nicht ins Gesetz, aber es sollte geklärt sein.

  • Zitat

    Original von Marcus Didius Falco


    Sim-Off:

    Falls es wiedermal keine Consuln geben sollte: Wer ist dann für die Festelgung und Verkündung des Wahltermines verantwortlich?
    Das muß nicht ins Gesetz, aber es sollte geklärt sein.


    Sim-Off:

    Das könnte der Princeps Senatus sein und falls wir keinen haben der älteste Senator ...

    itrit-curatorreipublicae.png matinia2.jpg

    DOMINUS FACTIONIS - FACTIO PURPUREA

    SODALIS MAIOR - GERMANITAS QUADRIVII

    Stadtpatron - Tarraco

  • Sim-Off:

    Jaja schiebt es nur wieder auf mich ab :D


    Laut Cod Univ kann sich der Kaiser jederzeit selbst zum Consul ernennen.
    Wenn kein Consul gewählt wird sollte er das tun, oder? Oder zumindest seine wichtigsten Aufgaben übernehmen.

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • Zitat

    Original von Secundus Flavius Felix

    Sim-Off:

    Jaja schiebt es nur wieder auf mich ab :D


    Laut Cod Univ kann sich der Kaiser jederzeit selbst zum Consul ernennen.
    Wenn kein Consul gewählt wird sollte er das tun, oder? Oder zumindest seine wichtigsten Aufgaben übernehmen.


    Hauptsache ist, einer macht´s. :)


    Allerdings hätten wir dann immer einen Consul, von daher bin ich dafür.

  • § 39 Kandidatur
    (4) Die letzte Woche vor der Wahl soll zur Diskussion und Auseinandersetzung zwischen den Kandidaten dienen (Podiumsdiskussion). Der Wahltermin ist vom Wahlleiter festzusetzen.


    Eigentlich hat es meiner Meinung nach eher zum Wahltermin gepasst, also zur zeitlichen Planung der Wahl. Der zweite Satz, dass der Termin vom Wahlleiter festgesetzt wird, gehört ja noch deutlicher zu § 40, wo er aktuell steht.

  • Zitat

    Original von Adria Germanica
    § 39 Kandidatur
    (4) Die letzte Woche vor der Wahl soll zur Diskussion und Auseinandersetzung zwischen den Kandidaten dienen (Podiumsdiskussion). Der Wahltermin ist vom Wahlleiter festzusetzen.


    Eigentlich hat es meiner Meinung nach eher zum Wahltermin gepasst, also zur zeitlichen Planung der Wahl. Der zweite Satz, dass der Termin vom Wahlleiter festgesetzt wird, gehört ja noch deutlicher zu § 40, wo er aktuell steht.


    "Streichen wir den letzte Satz von § 39 (4) "Der Wahltermin ist vom Wahlleiter festzusetzen."


    Alles zur Festlegung und Verkündung des Wahltermines Notwendige wird bereits in der Neuformulierung des § 40 gesagt.


    Dann würde der verbleibende Text von § 39 (4) auch besser zum sonstigen Inhalt des § 39 passen, in welchem ja auch zeitliche Abläufe - nämlich der Bekanntgabe der Kandidatur - genannt werden."

  • "Nun gut.
    Die Änderungen wären also folgende:


    § 39 Kandidatur
    (4) Die letzte Woche vor der Wahl soll zur Diskussion und Auseinandersetzung zwischen den Kandidaten dienen (Podiumsdiskussion).


    § 40 Wahltermin
    (2) Dieses Datum ist beim Imperator Caesar Augustus zu bestätigen, und durch die Consuln sogleich, spätestens aber 3 Wochen vor Beginn des ersten Wahltages öffentlich zu verkünden.


    Wenn sich niemand mehr dazu äußert, wird demnächst abgestimmt."

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