Heute wurde der Wahltermin für die nächsten Wahlen zum Curus Honorum verkündet.
TERMINFESTSETZUNG WAHL ZUM
CURSUS HONORUM
WAHLTERMIN FÜR NÄCHSTE WAHLEN ZUM
CURSUS HONORUM WIRD FESTEGESETZT AUF:
AD XIII KAL APR DCCCLV A.U.C.
(20.03.2005/102 n.Chr.)
UND
AD XII KAL APR DCCCLV A.U.C. (21.03.2005/102 n.Chr.)
LUCIUS ULPIUS IULIANUS
CENSOR
Ich möchte das Volk nicht gleich beunruhigen, daher spreche ich das Thema zunächst hier an.
Nach Studium des entsprechenden Paragraphen des Codex Universalis erfolgt die Bekanntgabe meines Dafürhaltens nach reichlich spät, da es nicht einmal mehr 3 Wochen bis zum Wahltermin sind.
ZitatAlles anzeigenCodex Universalis
[B]
PARS QUINTA – CURSUS HONORUM
§ 40 Wahltermin
(1) Die Consuln setzen den Wahltermin ca. 1 Monat vor selbigem fest und dabei ist der letzte Wahltag eine Wahlperiode in die Zukunft zu verschieben und dort dann auf den nächstmöglichen Sonntag und Montag festzusetzen.
(2) Dieses Datum ist beim Imperator Caesar Augustus zu bestätigen.
(3) Die letzte Woche vor der Wahl soll zur Diskussion und Auseinandersetzung zwischen den Kandidaten dienen (Podiumsdiskussion). Der Wahltermin ist vom Wahlleiter festzusetzen
Selbst für die Wahlen zu den Provinzcurien ist der Wahltermin mindestens 3 Wochen vorher zu verkünden, um so sorgfältiger sollte an die Vorbereitung der Wahlen zum Cursus Honorum herangegangen werden.
ZitatLex Provincialis
§ 27 Ablauf der Wahl
(3) Werden Ämter der Stadtverwaltung oder Abgeordnete der Curia Provincialis gewählt, legt der Wahlleiter in Absprache mit den Duumviri den Wahltermin fest. Dies geschieht mindestens 3 Wochen vor der Wahl und mit Einverständnis des Statthalters.
Für mich stellt sich jetzt die Frage:
Besteht die Gefahr, das die Gültigkeit der Wahlen zum Cursus Honorum auf Grund einer zu späten Verkündung des Wahltermins angefochten werden können?
Außerdem rege ich eine konkretere Formulierung des § 40 Wahltermin im Codex Universalis an.