Curio betrat das Forum Romanum. Ein nicht ungewohntes Bild, doch etwas war anders. So war er in die Toga Candida gehüllt, deren kalkdurchwirkter Stoff mit seinem reinen, hellen Weiss in der Sonne hervorstach. Begleitet wurde er von seinem Nomenclator und von seinen Freunden.
„Quirites, Volk von Rom, Abkömmlinge von Iullus und Günstlinge der Götter höret mich an:
Hiermit gebe ich kund, dass ich mich für die Wahl zum Volkstribun zur Verfügung stelle. Derweil bin ich mir sehr der Verantwortung und Bedeutung dieses Amtes bewusst. So vertritt der Tribunus Plebis den ordo plebejus im Magistrat, wie auch im Senat. Was hat dies für einen Sinn und Zweck?
Der Volkstribun entstand aus einer sehr langen Tradition heraus. Das Amt wurde den Plebejern in jenen Zeiten zugestanden (circa 263 A.U.C), da die Kluft zwischen Patriziern und Plebejern darin gipfelte, dass erstere, selbstgerecht und machtgierig, wie sie waren, ihre Position dahingehend auszunutzen begannen, dass sie die ehrenhaften Ämter, Senatssitze und Richterposten nur als Mittel ihrer eigenen Interessen einsetzten. Bestrebungen das Wohl Rom’s und seiner Bürger, als auch seiner Plebejer, zu mehren, waren zweitrangig, wenn nicht gar zu negieren. Auf den immensen Druck des arbeitenden Volkes, der Plebejer, besannen sich die werte „Oberschicht“ endlich eines Besseren und gestand nunmehr den Plebejern gewisse Rechte zu. So auch das Recht seine Interessen z.B. eben als Volkstribun im Senat zu vertreten und vor allen Dingen zu beschützen. Auch wurde ihm zugestanden eine Volksversammlung einzuberufen und die darin beschlossenen Gesetze als allgmein gültig zu versehen.
Diese Tradition und nunmehr fester Bestandteil des Mos Maiorum findet bis heute, im Jahre 592 A.U.C., statt, auch wenn gravierende Veränderungen in der Gesellschaft stattfanden.
In diese lange und ehrwürdige Tradition will ich, Gaius Scribonius Curio, mich einfügen, will mich im Senat konstruktiv einbringen, die Interessen der Plebejer stets im Auge behaltend, ohne das Gesamtwohl des Imperiums als wichtigste Priorität zu verlieren. Allfällige Misstände werde ich energisch anpacken, wobei stets ein Konsens mit dem übrigen Magistrat und dem Senat anzustreben ist. Doch darf es nicht sein, dass eben jener Konsens auch Bedingung dafür sei, dass ich meiner Überzeugung entsprechend, entschieden und im Rahmen der Gesetze, um die Interessen der Plebejer zu schützen, zu handeln bereit bin.
Weiter will ich diese Gesetzespassage zum Volkstribun
“ …..Er hat die Interessen des Römischen Volkes zu wahren. Darum kann er in Sonderfällen unter seinem Vorsitz eine Volksversammlung einberufen…..“
Quelle
einer kritischen Überprüfung unterziehen, um sicherzustellen, dass diese „Volksversammlung“ nicht nur Frucht einer leeren Worthülse ist, sondern, dass diese Volksversammlung auch die Macht erhält, die ihr gebührt.
Die Wahl liegt bei euch, Quirites.
Lang lebe Rom!“