Nach der Lex Provincialis ist es der Curia gestattet, einen Princeps Curiae zu bestimmen.
Folgende Abgeordnete stellen sich zur Wahl:
Antonia Annaea Minervina
Marcus Sergius Stephanus
Die Vollmitglieder (!) der Curia sowie der Statthalter sind gebeten, ihre Stimme abzugeben.