Senatoren!
Ich bin zurück aus Capri.
Und habe dort das System der Codices ersonnen, welches in Euch nun vorstellen möchte.
Ich hoffe ihr seid dem wohlwollend eingestellt!
Nun, hier die Stelle des Codex Universalis, der es beschreibt:
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III. Codex
Ein Codex ist eine Sonderform im Gesetzgebungsverfahren. Er ist im Normfall eine Zusammenfassung von Gesetzen zu einem gemeinsamen Gesetzespaket. Er kann aber auch für einen besonders umfangreichen Einzelgesetzgebungsteil aufgelegt werden.
Ein Codex kann nur vom Imperator Caesar Augustus angelegt, geändert und benannt werden. Auch darf nur er erlassene Gesetze einem bestehenden Codex zuordnen. Allerdings kann der Senat ihm dies in jedem der Fälle empfehlen. Derzeit sind drei Codices aufgelegt:
I. CODEX UNIVERSALIS
II. CODEX IURIDICIALIS
III. CODEX RELIGIOSUS
Der Codex Universalis (Universalcodex) definiert sich unter Pars Prima, der Codex Iuridicialis (Rechtlicher Codex)ehemals Ulpianus ist die Sammlung aller strafrechtlich relevanten Gesetze und der Codex Religiosus (heiliger/religiöser Codex) regelt alles zum Cultus Deorum, den Dienst an den Göttern.
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Die drei besagten Codices habe ich auch im Wortlaut verteilen lassen.
Zum Teil habe ich Änderungen und Ergänzungen vorgenommen. Sagt mir Eure Meinung und lasst uns das ganze absegnen!