Zulassungen

  • CODEX IURIDICIALIS
    SUBPARS QUINTA – Advocatio
    § 17 Formalien zum Advocatus
    (2) Zu Advocati können die im Imperium Romanum zugelassenen Advocati gewählt werden. Zugelassener Advocatus ist man mit Bestehen des Cursus Iuris an der Schola Atheniensis Phoebi Apollonis Divinis und wenn man zeitgleich nicht zum Advocatus Imperialis nominiert ist.

  • "Mein Freund, Anklage erheben darf nur das zuständige Gericht.
    Anklagen beantragen kann nur ein Advocatus Imperialis.
    Und Du fragtest nach dem Advocatus an sich, ergo dem Verteidiger. Das darf nur sein, wer den Jurakurs bestand, so dies diese Personen sind, dann können es nur diese sein.


    Klingt für mich nach einer monopolartigen Einnahmequelle der beiden, ich hoffe für beide sie können diese Kuh schnell genug melken."

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