Consideratio Tribuni Plebi

  • "Da ich in der letzten Zeit die meiste Zeit in Spanien war, wurde ich von unserem ehrenwerten Volkstribunen in seiner "Consideratio Tribuni Plebi" bisher nur einmal bedacht. Trotzdem sehe ich jedwedes Zitat meiner senatsinternen Äußerungen durch jedwede Person ausserhalb des Senates die ohne meine explizite Zustimmung erfolgt als Verstoß gegen §51 des Codex Iuridicialis und behalte mir gerichtliche Schritte in jedem einzelnen Falle vor. Ich lege dies auch meinen Mitsenatoren nahe. Sollte diese Diskussion in der Öffentlichkeit vom Volkstribunen publiziert werden lege ich dem Imperator seine Amtsenthebung ans Herz."

  • Laut klatschend hallte es durch die Curia als ich mir meine Hände vors Gesicht schlug. Kopfschüttelnd und murmelnd gebot ich mich wieder zur Ruhe und erhob mich.


    "Senatorin... Warum, warum nur? Äußern sich so die vielen Stunden deiner Ausbildung?"


    Ich seufzte laut hörbar auf..


    "Senatorin... Sag jetzt bitte, daß dies nicht als Drohung zu verstehen ist, daß du natürlich nicht unseren geschätzten Volkstribunen verklagen willst.
    Sag das für alle gut hörbar. Tu es, wenn dir an deiner politischen Zukunft auch nur irgendetwas liegt.
    Andernfalls dürfte sich deine letzte Drohung ohnehin erledigt haben..."

  • "Keine Amtszeit dauert ewig, werter Lucidus. Ich weiss selbst das der Volkstribun während seiner Amtszeit eine, wie soll ich sagen, eine Art Narrenfreiheit hat..."

  • "Der Volkstribun wird, so hoffe ich, den Unterschied zwischen Information über Themen aus dem Senat an das Volk und verleumderischen Beleidigungen im Zuge von § 51 Äußerungen in Reichsorganen unterscheiden können, und dasselbe erhoffe ich doch auch von jedem Senator."

  • Zitat

    Mitglieder des Senates und der Provinzcurien dürfen zu keiner Zeit wegen ihrer Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die sie in der Körperschaft getan haben, außerhalb der Körperschaft zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen.


    "Für mich ist eine personalisierte Veröffentlichung von Äußerungen aus dem Senat in einer 'Consideratio Tribuni Plebi' ein 'zu Verantwortung' ziehen. Wie sehen das die Rechtsexperten?"

  • Fix... daß auch immer sich er als Rechtsexperte angesprochen fühlen muß... :D


    Nunja, jetzt kommt die typische Juristenantwort: Kommt drauf an.
    Wenn jemand lediglich berichtet, kann man ihm schwer vorwerfen, daß er jemanden zur Verantwortung zieht. Wenn jemand aber eine persönliche Aussage dazu vorbringt, kann man das schon eher so sehen.


    Man kann das aber natürlich auch ausjudizieren. :)

  • Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus
    Man kann das aber natürlich auch ausjudizieren. :)


    "Was wir dann tun werden..."

  • Zitat

    Original von Flavia Messalina Oryxa
    "Keine Amtszeit dauert ewig, werter Lucidus. Ich weiss selbst das der Volkstribun während seiner Amtszeit eine, wie soll ich sagen, eine Art Narrenfreiheit hat..."


    "..." wie Lucidus so schön sagte

  • Zitat

    Original von Flavia Messalina Oryxa
    "Da ich in der letzten Zeit die meiste Zeit in Spanien war, wurde ich von unserem ehrenwerten Volkstribunen in seiner "Consideratio Tribuni Plebi" bisher nur einmal bedacht. Trotzdem sehe ich jedwedes Zitat meiner senatsinternen Äußerungen durch jedwede Person ausserhalb des Senates die ohne meine explizite Zustimmung erfolgt als Verstoß gegen §51 des Codex Iuridicialis und behalte mir gerichtliche Schritte in jedem einzelnen Falle vor. Ich lege dies auch meinen Mitsenatoren nahe. Sollte diese Diskussion in der Öffentlichkeit vom Volkstribunen publiziert werden lege ich dem Imperator seine Amtsenthebung ans Herz."


    Der Volkstribun machte sich ob des sehr fragwürdigen Benehmens der Senatorin mit sehr ernstem Gesicht eine Notiz für seine nächste Consideratio.

    PATER FAMILIAS DER GENS SCRIBONIA

    amare et sapere vix deo conceditur

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