Ergänzung Codex Iuridicialis

  • Ich bitte die anwesenden Senatoren um Zustimmung oder Ablehnung zu folgender Ergänzung des CodIur:



    Ergänzung des Codex Iuridicialis



    § 64a Zutrittsverbot für ausländische gesalbte Herrscher innerhalb des Pomeriums


    Es ist ausländischen gesalbten Herrschern verboten, das Pomerium zu betreten. Ausnahmen werden nur dann erteilt, wenn der fremde Herrscher auf jegliche Amtsinsignien und sonstige Erkennungsmerkmale sowie auf die Ansprache "Rex" verzichtet. Zuwiderhandelnde Herrscher handeln hochverräterisch und werden mit der Todesstrafe bestraft.



    § 103a Verbot des Waffentragens innerhalb des Pomeriums


    (1) Wer innerhalb des Pomeriums unbefugt eine Waffe bei sich trägt, wird mit Freiheitsstrafe von nicht unter 2 Monaten oder mit Geldstrafe von nicht weniger als 500 Sz bestraft.
    (2) Ausgenommen davon sind nur die Stadteinheiten Roms.
    (3) Waffen sind tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen.




    Anwesende stimmberechtigte Senatoren


    Spurius Purgitius Macer
    Marcus Vinicius Hungaricus
    Adria Germanica
    Titus Helvetius Geminus
    Marcus Didius Falco
    Secundus Flavius Felix
    Publius Decimus Lucidus
    Publius Matinius Agrippa
    Gaius Octavius Victor
    Flavia Messalina Oryxa


    10 von 15 Vollsenatoren sind anwesend.
    Damit ist der Senat beschlussfähig.



  • ABSTIMMUNG
    DECRETUM SENATUS



    Die laufende Abstimmung ist beendet.


    Nach Abstimmung wurde die Gesetzesänderung
    angenommen


    Die laut CODEX UNIVERSALIS nötige Mehrheit
    von 60% des Senates wurde erreicht.



    Somit tritt das Decretum Senatus in Kraft.




    Ich änder nur noch die Nummerierung von§ 64a bzw. 103a auf 64.1 und 103.1 wie bisher üblich bei Einfügungen.

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