Hiermit eröffne ich als vorsitzender Richter die Erste Anhörung:
IUD PRIM XVII/DCCCLV
Quintus Caecilius Aventurinus
erhebt Einspruch gegen das Edict vom Aedilis Curules, Publius Tiberius Maximus, verhängt ANTE DIEM V KAL MAI DCCCLV A.U.C. (27.4.2005/102 n.Chr.)
Quintus Caecilius Aventurinus
wird hiermit gemäß § 4, Absatz (3) zu einer Geldstrafe gemäß § 7, Lex Mercati verurteilt.
Er hat Datteln (15,99) unter den Herstellungskosten angeboten und hat somit einen Betrag von 265,19 Sesterzen zu zahlen. Des weiteren wird dieser Vorfall in den Akten vermerkt. Es wurde das mittlere Strafmaß gewählt, da er anderen den Einstieg am Markt erschwärt und dies schon länger bekannt ist!
Publius Tiberius Maximus
Ich bitte hiermit die Parteien, sich anwesend zu melden.