Der Consul und Wahlbeamte Publius Matinius Agrippa hatte seine Wahlkabine im unteren Teil des Forum errichtet, und dort sass er nun, um die zahlreichen Bewerbungen für die Ämter des Cursus Honorum zu prüfen, gemäss dem Codex Universalis kann man seine Kandidatur ab heute, dem ANTE DIEM VII ID MAI DCCCLV A.U.C. (9.5.2005/102 n.Chr.) bis am ID MAI DCCCLV A.U.C. (15.5.2005/102 n.Chr.) bekannt geben.
Zitat39 Kandidatur
(1) Im Vorfeld der Magistratswahlen sind die Kandidaturen mit Halten einer Rede im Forum Publicum bekannt zu geben. Dies erfolgt frühestens 2 Wochen vor der Wahl, spätestens 1 Woche vor der Wahl, sonst wird der Kandidat nicht angenommen (Sonderzulassung durch den Imperator Caesar Augustus und Consul).
(2) Eine Ausnahme bildet hierbei, dass der Betreffende in der Wahlkampfzeit nicht anwesend sein kann. Hierbei ist ihm gestattet seine Wahlrede auch deutlich früher zu veröffentlichen.
(3) Die Rede muss allgemein beinhalten: das erstrebte Amt, Wahlmotive und Programme, die der Kandidat bei Wahl durchzusetzen gedenkt.
Agrippa wartete auf den ersten Kandidaten ...