Nach der Lex Provincialis ist es der Curia gestattet, einen Princeps Curiae und dessen Stellvertreter zu bestimmen. Wie diese Wahl auszusehen hat ist nicht festgelegt, daher gilt nun diese Regelung:
Die Abgeordneten der Curia und der Statthalter haben je einen Für- und eine Gegenstimme, die sie den Kandidaten zum Princeps Curiae geben können. (Von der Gegenstimme muss nicht Gebrauch gemacht werden.) Jeder Kandidat erhält damit aus der Anzahl seiner Fürstimmen abzüglich der Anzahl seiner Gegenstimmen die Gesamtstimmzahl. Der Kandidat mit der höchsten Gesamtstimmzahl wird Princeps Curiae, der Zweite (falls er mehr Für- als Gegenstimmen erhalten hat) dessen Stellvertreter.
Es ist dem Wahlsieger auch gestattet, mit dem Stellvertreter das Amt zu tauschen.
Folgende Abgeordnete stellen sich zur Wahl:
Quintus Caecilius Aventurinus
Lucius Aelius Quarto
Die Vollmitglieder (!) der Curia sowie der Statthalter sind gebeten, ihre Stimme (evtl. mit einer Gegenstimme) abzugeben.