Strafverfahren Imperium Romanum vs. Secundus Flavius Felix IUD MAI I/DCCCLV

  • Hiermeit erstattet die CU Anzeige gegen Flavius Felix, wegen den Vergehen seines Sklaven Sica. Und zwar wegen folgenden Verstößen:


    § 81 Nötigung und Bedrohung
    § 103.1 Verbot des Waffentragens innerhalb des Pomeriums



    Folgende Beweise:


    Zitat

    Sica sah sich kurz um um sich zu vergewissern, dass sie unbeobachtet waren. Als dies der Fall zu sein schien, zog er seinen Dolch aus einer verborgenen Falte seiner Tunika und trat der Frau in den Weg. Drohend hob er die Klinge und sah ihr böse in die Augen.


    Zitat

    Blitzschnell sah Sica sich um, konnte jedoch glücklicherweise keine herbeieilenden Uniformierten entdecken. So machte er einen schnellen Satz auf sie zu und drückte sie gegen die Hauswand, die Klinge des Dolches dicht an ihrer Kehle. Ein dünnes Lächeln lag auf seinen Lippen, während seine Augen sie kalt und verachtend anblicken. Seine Stimme war nahezu tonlos und der drohende Unterton verstärkte sich.


    Siehe hier.


  • Als Praetor Urbanus bestätige ich den Eingang der Anzeige.


    Der Termin der Ersten Anhörung wird auf den ID IUN DCCCLV A.U.C. (13.6.2005/102 n.Chr.) festgesetzt.


    Sim-Off:

    Ein früherer Termin ist nicht möglich, da der Anklagevertreter Marcus Vinicius Hungaricus bis dahin abwesend ist.


    Der Beschuldigte Secundus Flavius Felix möge bis dahin dem Gericht seinen Rechtsbeistand benennen, der die Anforderungen des Cod Iur an einen Advocatus erfüllt.


    Marcus Didius Falco
    Praetor Urbanus

  • Der Praefectus Praetorio eilte laut fluchend über seinen Scriba, der ihm schon wieder die Unterlagen nicht schnell genug gebracht hatte, in die Gerichtshalle. Dieser verdammte Nichtsnutz wird für seine Schlamperei mit mindestens 30 Peitschenhieben bezahlt werden... und wenn der dabei draufginge...


    Der Staat weitet seine Anklage aus und nimmt zusätzlich zu den bereits Genannten den Tatbestand des versuchten Raubes, § 47 Abs 1 iVm 92 Abs 1 auf. Aus diesem Grund beantrage ich gemäß § 30 Abs 6 die Aufhebung des Termines der Ersten Anhörung und sogleich um einen Termin für die Hauptverhandlung.



  • Festsetzung Hauptverhandlung
    Imperium Romanum vs. Secundus Flavius Felix


    Der Praetor Urbanus bestätigt den Eingang der Klageerweiterung.


    Entsprechend § 30 (6) CodIur entfällt bei Anklage wegen eines Verbrechens die Erste Anhörung.


    Hiermit setze ich die für den ID IUN DCCCLV A.U.C. (13.6.2005/102 n.Chr.) festgesetzte Erste Anhörung ab und verfüge das stattdessen an diesem Tag die Hauptverhandlung Imperium Romanum vs. Secundus Flavius Felix beginnt.


    Die Hauptverhandlung wird gemäß § 19 (2) CodIur vor dem Iudicium Maior stattfinden.



    Marcus Didius Falco
    Praetor Urbanus



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