Das Imperium Romanum erhebt Anklage gegen Marcus Octavius Nauticus wegen Verstoßes gegen § 103.1 Abs 1 Verbot des Waffentragens innerhalb des Pomeriums. Aufgrund der Schwere des Verstoßes beantragt die Anklage gemäß § 30 Abs 6 die Erste Anhörung entfallen zu lassen und sogleich eine Hauptverhandlung zu beginnen.
Anzeige gegen Marcus Octavius Nauticus
- Marcus Vinicius Hungaricus
- Geschlossen
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Festsetzung Hauptverhandlung
Imperium Romanum vs. Marcus Octavius NauticusDer Praetor Urbanus bestätigt den Eingang der Anklage. Dem Antrag des Anklägers auf Wegfall der Ersten Anhörung wird stattgegeben.
Der Termin der Hauptverhandlung Imperium Romanum vs. Marcus Octavius Nauticus wird auf den ANTE DIEM VIII ID IUL DCCCLV A.U.C. (8.7.2005/102 n.Chr.) festgesetzt.
Sim-Off: Bis zu diesem Termin dürfte auch unser Chefankläger den Rückweg aus Hispania gefunden haben.
Die Hauptverhandlung wird gemäß § 19 (3) CodIur vor dem Iudicium Minor stattfinden.
Der Beschuldigte Marcus Octavius Nauticus möge bis dahin dem Gericht seinen Rechtsbeistand benennen, der die Anforderungen des Cod Iur an einen Advocatus erfüllt.
Marcus Didius Falco
Praetor Urbanus -
Einstellung des Verfahrens
Imperium Romanum vs. Marcus Octavius NauticusDem Gericht wurde bekannt, dass der Angeklagte Marcus Octavius Nauticus zwischenzeitlich verstorben ist.
Daher wird das Verfahren gegen ihn eingestellt.
Bisher entstandene Kosten trägt die Staatskasse.
Marcus Didius Falco
Praetor Urbanus
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