Verträge mit Tylus

  • Zitat

    Marcellus Claudius Macrinius dixit:
    Oder fragen sie mal kurz bei einem mächtigen Vertragspartner nach, ob er ihnen kurz 1-2 Legionen zur Verteidigung schicken darf? Ich weiss nicht, es ist einfach nicht koherent!


    Darüber sollten wir entscheiden, wenn wir gefragt werden. Solange uns niemand fragt wird niemand beschützt.

  • Die zur Diskussion stehenden Verträge sagen darüber doch gar nichts aus. Weder wir noch sie haben diesen Punkt besprochen, noch Grund dafür.

  • Wenn ich gewußt hätte das die Sache mit Tyrus und Legionen für eine Lawine auslöst hätte ich geschwiegen....


    So bewahrheitet sich auch diesmal ein bekanntes Sprichwort:


    "Reden ist silber, Schweigen ist gold!"

    Pater Familias der Gens Germanica


    Academicus Milititaris Cursus Numero II

  • mein Imperator,
    geschätzte Senatoren,


    ich habe hier die unterzeichneten und somit gültigen Verträge mit Tylus!
    Sie sind unterzeichnet vom König und tragen auch dessen Siegel!


    Ich denke dies ist ein Historischer Moment!


    Laßt uns darauf anstoßen!


    *auf Rom, Tylus und die Verträge*


    *prost*



    -----------------------------------


    FOEDUS PRIMA
    Vertrag zum Austausch von Diplomaten zwischen Tylus und dem Imperium Romanum


    Die unterzeichnenden Länder erklären sich bereit, die folgenden Punkte dieses Vertrages genau einzuhalten und ihnen gemäss zu handeln:


    I) Die Konsulate und/oder diplomatischen Einrichtungen sind den Gesetzen desjenigen Landes unterworfen, in dem sie liegen. Das Gelände der Konsulate und/oder diplomatischen Einrichtungen ist Hoheitsgebiet der dortigen Nation.


    II) Gesandte haben uneingeschränktes Bewegungsrecht in der ganzen Nation, müssen sich aber an eventuelle Reiseregelungen halten. Bei einem Aufenthalt haben die Gesandten das Gesetz des Landes strikte einzuhalten.


    III) Sollten Gesandte in einen Konflikt mit dem Gesetz des Landes kommen, so kann das jeweilige Landesoberhaupt sie in ihrer Botschaft unter Hausarrest stellen, bis dem Vertragspartner eine entsprechende Meldung gemacht wurde und der Gesandte entsprechend von seinem eigenen Landesoberhaupt ermahnt oder bestraft wurde. Einzig die Ausreise ins eigene Heimatland ist dem Gesandten unter Bewachung jederzeit zu gewähren.


    IV) Für die Dauer der gegenseitigen diplomatischen Vertretung verpflichten sich beide Nationen, keine Handlungen zu begehen und/oder zu unterstützen, welche dem Vertragspartner in irgend einer Art und Weise Schaden zufügen könnten.


    V) Eine einseitige fristlose Kündigung dieses Abkommens ist nicht zulässig.


    VI) Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.


    VII) Dieses Abkommen ist unbefristet.



    Schlußbestimmung:
    Dieses Abkommen tritt am Tag seiner Unterzeichnung mit sofortiger Wirkung in Kraft.




    Für das Imperium Romanum
    IMPERATOR CAESAR AUGUSTUS LUCIUS ULPIUS IULIANUS DIVI TRAIANI FILIUS


    Für das Königreich Tylus
    König Tib. Annius Otho I





    FOEDUS SECUNDA


    Absichtserklärung zur Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Handel und Bildung zwischen dem Imperium Romanum und dem Königreich Tylus


    Die unterzeichnenden Staaten erklären hiermit ihre Absicht, eine rege Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Handel und Bildung anzustreben.


    I) Bereich Kultur: Die unterzeichnenden Nation erklären hiermit ihre Absicht, zu gegebener Zeit eine Zusammenarbeit im Bereich der Kultur einzugehen. Darin enthalten sein könnten:


    - Teilnahme von Bürgern der anderen Vertragsnation an Spielen.


    II) Bereich Handel: Die unterzeichnenden Nation erklären hiermit ihre Absicht, zu gegebener Zeit eine Zusammenarbeit im Bereich des Handels einzugehen. Darin enthalten sein könnten:


    - An- und Verkauf von Waren, welche die andere Nation liefern kann.
    - Eröffnung einer Handelsroute auf dem See- oder Landweg.


    III) Bereich Bildung: Die unterzeichnenden Nationen erklären hiermit ihre Absicht, zu gegebener Zeit eine Zusammenarbeit im Bereich der Bildung einzugehen. Darin enthalten sein könnten:


    - Teilnahme von Bürgern der anderen Vertragsnation an Kursen in Schulen und/oder Universitäten


    Schlußbestimmung:
    Dieses Abkommen tritt am Tag seiner Unterzeichnung mit sofortiger Wirkung in Kraft.




    Für das Imperium Romanum
    IMPERATOR CAESAR AUGUSTUS LUCIUS ULPIUS IULIANUS DIVI TRAIANI FILIUS


    Für das Königreich Tylus
    König Tib. Annius Otho I


    ------------------------------------------------------


    Sim-Off:


    Die Siegel konnten natürlich nicht übernommen werden, denkt sie euch einfach!

    Hochachtungsvoll


    Cicero Octavius Anton


    QUAESTOR URBANUS


    Pater der Gens Octavia
    Pater der Factio Russata



  • Schön das sich das nun erledigt hat und zu einem guten Ende gekommen ist!
    Habt dank Ihr Götter!


    So hängt nun den Vertrag in der Curia aus.


    Sim-Off:

    Sollte so ein Abschluß nicht noch irgendwie durch Auguren oder ähnliches besiegelt werden?

    Pater Familias der Gens Germanica


    Academicus Milititaris Cursus Numero II

  • Sim-Off:

    Normalerweise würde ja wohl unser Imperator noch ein paar feierliche Worte sprechen, wenn er nicht gerade auf Klassenfahrt unterwegs ist. :D
    Muss wohl der Princeps Senatus oder der CAESAR einspringen...

  • Als imperialer Trohnfolger beglückwünsche ich die Autoren dieses Regelwerkes auch im Namen meines Vaters zu diesem diplomatischen Erfolg. Auf dass unsere beiden Länder in friedlicher Kohesistenz leben. Werter Octavius Anton, ich hoffe, auch das Volk Tylos freut sich über den besiegelten Vertrag. Und nun lasst uns wieder zu etwas interessanteren Themen übergehen, die direkt das Imperium und seinen Machthunger betreffen. Welches Land liegt als nächstes auf der Liste der Eroberungen? Welche Vülker sind aufmüpfig? Sedulus? Alles ruhig in Germania? Lucidus? Wie gehts den Piraten?

  • Ich habe gerade einen Spätrupp losgeschickt, da es mal wieder Gerüchte über Barbarenaktivitäten im Umlauf sind. Sobald ich mehr davon weiß wird der Senat es erfahren.

    Pater Familias der Gens Germanica


    Academicus Milititaris Cursus Numero II

  • Zitat

    CAESAR dixit:
    Als imperialer Trohnfolger beglückwünsche ich die Autoren dieses Regelwerkes auch im Namen meines Vaters zu diesem diplomatischen Erfolg. Auf dass unsere beiden Länder in friedlicher Kohesistenz leben. Werter Octavius Anton, ich hoffe, auch das Volk Tylos freut sich über den besiegelten Vertrag. Und nun lasst uns wieder zu etwas interessanteren Themen übergehen, die direkt das Imperium und seinen Machthunger betreffen. Welches Land liegt als nächstes auf der Liste der Eroberungen? Welche Vülker sind aufmüpfig? Sedulus? Alles ruhig in Germania? Lucidus? Wie gehts den Piraten?


    Gaius, filius, bellum nec timendum nec provocandum et cedant arma togae!


    Sim-Off:

    Gaius, Sohn, Krieg darf man nicht fürchten, ihn aber auch nicht herausfordern und die Waffen sollen dem Friedensgewand weichen!


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