Ergänzung Lex Provincialis

  • Sim-Off:

    So, ich hab mich lange genug zurückgehalten. Auch wenn ich jetzt gegen die Reiseregeln verstoße, das ist mir egal.


    Wir haben genug Schwierigkeiten, die Kompetenzen zu klären. Ich will nicht schon wieder Probleme, weil sich Statthalter und PP/LACP nicht einig sind über irgendwen oder irgendetwas bezüglich dem Cursus Publicus.


    Entweder machen wir ganz klare Strukturen - CP komplett staatlich oder komplett provinziell - oder wir haben demnächst wieder Streitigkeiten en masse. Ich trage eine Mischform sicher nicht mit. Und nein, das geht nicht explizit gegen Messi, auch wenn sie das sicher so auffassen wird. Aber durch die Probleme die wir hatten, sollten wir jetzt alle wissen, daß unklare Befehlsstrukturen kontraproduktiv sind.

  • Zitat

    Original von Secundus Flavius Felix


    § 21 Zusammensetzung
    (3) Jede Stadt darf (vorher: zwei) Abgeordnete in die Curia Provincialis entsenden. Dabei kann der Statthalter jeder Stadt abhängig von ihrer Einwohnerzahl 1-3 Sitze zusagen. (vorher: Diese) Die Abgeordneten werden gewählt und haben eine Amtszeit von 3 (vorher: 2) Monaten.


    Da die Diskussion zu diesem Gesetz inzwischen doch schon geraume Zeit in Anspruch nahm, hatte ich genügend Muße gehabt, um mir die vorgeschlagenen Änderungen Wort für Wort auf der Zunge zergehen zu lassen. Dabei war mir etwas aufgefallen...


    "Bisher war es üblich die Wahlen zur Curia Provincialis am gleichen Tage mit den Magistratswahlen der Städte stattfinden zu lassen. Da sowohl die Curienmitglieder als auch die Stadtmagistrate die gleiche Amtsdauer von 2 Monaten hatten, war dies problemlos möglich. Eine Verlängerung der Amtsdauer für Curienmitglieder auf 3 Monate - welche ich ausdrücklich für sehr sinnvoll halte - würde dem zukünftig entgegenstehen. Bei der gegenwärtig festzustellenden Wahlbegeisterung unserer Bürger..." - ich hoffte das alle Senatoren die Ironie aus meinen Worten heraushören mögen ;) - "...und wegen des sich daraus ergebenden höheren Organisationsaufwandes halte ich einen zusätzlichen Wahltermin aber für keine gute Idee."


    Ich schaute in die Runde, bevor ich fortfuhr.


    "Zwei denkbare Lösungsvorschläge gibt es. Entweder verlängern wir auch die Amtsdauer der Stadtmagistrate auf 3 Monate. Diese würden dann aber länger in ihren Ämtern verbleiben, als die Magistrate des Cursus Honorum. Oder wir verlängern die Amtsdauer der Curienabgeordneten gleich auf 4 Monate, womit die Wahlen zur Curia Provincialis wieder am gleichen Tage wie die Wahl der Stadtmagistrate stattfinden könnten. Persönlich präferiere ich momentan die letztere Variante. "

  • "In der Tat, da hat der Kollege recht! Sonst gibt es wirklich alle paar Tage irgendwo eine Wahl. Ich plädiere auch für eine Umstellung auf vier Monate."

  • Könntest du deinen letzten Halbsatz genauer erklären, Avarus? :)


    Ich finde 4 Monate für eine angemessene Zeit.



    (Eventuell - das wird dann aber kompliziert - könnte man Teile der Curia jeweils alle 2 Monate neu wählen :D)

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • Kann ich....


    Ein Bürger mit ausgereiften Ideen und einem gewissen Ansehen, wird so demjenigen dienen, der seine Vorschläge in die Curie einbringt und sie wahrscheinlich als sein Gemachtes verkauft. Weil er selbst nicht in die Curie kommt. Vier Monate können sehr lang sein...

  • "Ein Bürger mit ausgereiften Ideen und einem gewissen Ansehen wird sicherlich in der Lage sein, sich entweder als öffentlicher Beamter einzubringen oder seine Ideen so bekannt zu machen, dass man sie als seine eigenen erkennt. Er braucht sie ja nicht in einem versiegelten Umschlag zu einem Mitglied der Curia zu bringen, sondern kann sein Ansehen auch nutzen, die Curia öffentlich dazu aufzufordern, über seine ausgereifte Idee zu beraten."

  • "Man kann mit seinen Ideen auch an den LAPP herantreten. Ich würde jemanden den ich für eine Bereicherung der Curienarbeit halte jederzeit in die Curie aufnehmen, sei es als Beisitzer oder Vollmitglied. Es muss ja nicht auf Dauer sein."

  • § 21 Zusammensetzung
    (3) Jede Stadt darf Abgeordnete in die Curia Provincialis entsenden. Dabei kann der Statthalter jeder Stadt abhängig von ihrer Einwohnerzahl 1-3 Sitze zusagen.Die Abgeordneten werden gewählt und haben eine Amtszeit von 4 Monaten.


    "Also es wurde hier eine Änderung auf 4 Monate gewünscht.
    Gibt es noch weitere Wünsche, Anregungen, oder kann zur Abstimmung übergegangen werden?"

  • Ja, es gibt noch einen Wunsch.


    Hungi wußte, Adria würde ihn gleich lynchen wollen... :D


    Ich möchte den Teil über den Cursus Publicus gesondert behandeln und die besprochenen Paragraphen aus der Lex Provincialis herausnehmen. Der Grund: Es wird - hoffentlich demnächst - etwas über den Cursus Publicus vorgelegt.

  • Eigenes Gesetz: kann sein.
    Von wem: wahrscheinlich mir.
    Wie bald: bald. (simoff: vielleicht noch dieses Wochenende)


    Aber die Paragraphen in der lex provincialis sind dann definitiv nicht notwendig, und die Kompetenzstreitigkeiten hören sich dann - so hoffe ich jedenfalls - auf.

  • "Dann sollten wir diese Anhörung unterbrechen bis wir den Vorschlag von Hungaricus kennen."

  • "Warum sollten wir die Stellen schon herausnehmen bevor wir die Alternativen kennen? Überlass bitte dem Senat ob die alte oder die von Dir vorgschlagene neue Regelung besser ist."

  • Dann stimmen wir über diese Ergänzungen der Lex Provincialis (incl. CP) ab, und wenn Hungaricus sein eigenes Gesetz erarbeitet hat wird es die (der?) betreffenden 2 Paragraphen derogieren.

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

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