“Es ist an der Zeit, dass Moral, Sitte und Demut in Italia die überwiegend herrschenden Werte werden! Es ist an der Zeit, dass Tradition über Ausschweifungen und Prunksucht gestellt wird! Ich hoffe, dass diese Gesetze ein Teil dazu beitragen werden!“
Beiträge von Titus Octavius Dio
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IN NOMINE IMPERII ROMANI
ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTIWIRD
PER DECRETUM PROVINCIALEPROSTITUTION UNTER STRAFE GESTELLT
PROSTITUTION PER DECRETUM PROVINCIALE BETRIFFT DIE VORNAHME SEXUELLER HANDLUNGEN GEGEN EINE VERGÜTUNGZUWIDERHANDLUNGEN WERDEN MIT
FREIHEITSSTRAFE ZWISCHEN EIN UND ZWEI MONATE ODER MIT GELDSTRAFE VON FÜNFZIG BIS TAUSEND SESTERZEN
GEAHNDET. -
IN NOMINE IMPERII ROMANI
ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTIWIRD
PER DECRETUM PROVINCIALEGLÜCKSSPIEL UNTER STRAFE GESTELLT
GLÜCKSSPIEL PER DECRETUM PROVINCIALE BETRIFFT ALLE SPIELE UM EINEN VERMÖGENS – ODER SACHWERT, DEREN AUSGANG IM WESENTLICHEN VOM ZUFALL ABHÄNGT UND NICHT VOM GESCHICK ODER DEN ENTSCHEIDUNGEN DER SPIELER
ZUWIDERHANDLUNGEN WERDEN MIT
FREIHEITSSTRAFE ZWISCHEN EIN UND DREI MONATE ODER MIT GELDSTRAFE VON FÜNFZIG BIS FÜNFTAUSEND SESTERZEN
GEAHNDET.
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"Ich danke der Nachfrage, folge mir doch bitte in das Atrium."
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Eine Zeitlang hatte Dio den Worten gefolgt nun ergriff er selbst wieder das Wort ... „Ich glaube kaum, dass in dieser Privatsache hier eine Einigung erzielt werden kann ist es auch der falsche Ort dafür! Gerne würde ich auch ein neues Thema anstoßen, da ich wie die meisten von euch wissen dürften, nun Princeps der Curie Italia bin, plane ich als dieser ein Wettverbot für Italia zu erlassen, mich würde natürlich die eurige Meinung interessieren?“ ... er sprach langsam und bedacht und während er sprach, reichten Sklaven, erneut Trauben und Wein.
Sim-Off: Tut mir leid hatte letzte zeit recht viel Stress, stecke mittem im Umbau ...
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Da sich niemand abgemeldet hatte blickte Dio in die Runde, "Darf ich um die übrigen Stimmen bitten?"
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Also ohne jeden einzelnen Post nachzulesen, die Spieler können keine Forderungen stellen, es ist ein privileg hier mitzuspielen. Die Entscheidungsgewalt gehört allein die Hände der SL und letzendlich der Betreiber.
Wie ihr alle wißt, war ich auch net immer mit der SL eins und sie haben es mit mir sicher auch nicht leicht.
Aber man darf nie vergessen, dass das hier alles umsonst ist! Keiner ist gezwungen mitzuspielen und der Abgang von Größen wie Crassus, Curio, Colonius, Messi, Sedi und Marcellus haben gezeigt, dass dieses Spiel eine qualität und stabilität erreicht hat wo es nicht mehr auf den einzelnen ankommt um den Spielbetrieb aufrecht zu erhalten, gar garnicht mehr geht auf jeden einzelnen einzugehen.
Und das aus meinem Munde, aber es mußte gesagt werden
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GESCHÄFTSORDNUNG – CURIA PROVINCIALIS ITALICA§ 1 GELTUNGSBEREICH
Diese Geschäftsordnung gilt für die curia provincialis Italica.§ 2 MITGLIEDER DER CURIA PROVINCIALIS
(1) Die Kurie umfasst die Vollmitglieder, die dem ordo decurionum angehören, und die, die gemäß der lex de administratione provinciae Italiae gewählt werden, sowie Beisitzer, deren Zahl die Anzahl der Vollmitglieder nicht übersteigen darf.
(2) Vollmitglieder des ordo decurionum besetzen dabei die den Städten zugewiesenen Plätze, wobei mindestens ein aktiver Magistrat der Stadt in der Kurie vertreten sein muss.§ 3 VORSITZ - PRINCEPS CURIAE
(1) Den Vorsitz über die curia provincialis führt der von den Vollmitgliedern der curia provincialis für die ganze Periode der Curia gewählte princeps curiae.
(2) Der princeps curiae kann seines Amtes durch Absetzung durch den Kaiser, eigenen Rücktritt, ein konstruktives Misstrauensvotum oder durch Ausschluss aus der Kurie (gemäß §8 GO) verlustig gehen.§ 4 STELLVERTRETUNG DES PRINCEPS CURIAE - VICARIUS PRINCIPIS CURIAE
(1) Neben dem princeps curiae wählen die Vollmitglieder der curia provincialis aus ihren Reihen seinen Stellvertreter, den vicarius principis curiae.
(2) Der vicarius principis curiae übernimmt bei erklärter Abwesenheit des princeps curiae mit sofortiger Wirkung die Führung der Amtsgeschäfte bis zu dessen Rückkehr. Im Falle einer nichterklärten Abwesenheit des princeps curiae von mehr als 2 Tagen übernimmt der vicarius principis curiae ebenfalls den Vorsitz der Kurie, wiederum bis zur Rückkehr des princeps curiae.§ 5 REDERECHT INNERHALB DER CURIA PROVINCIALIS ITALIA
(1) Alle Vollmitglieder und Beisitzer der curia provincialis haben das uneingeschränkte Rederecht und das Recht, Diskussionen zu eröffnen.
(2) Der princeps curiae kann einzelnen Vollmitgliedern und Beisitzern der Kurie das Rederecht zu einem genau umrissenen Beratungskomplex entziehen.
(3) Handelt ein Beisitzer der curia provincialis einer vom princeps curiae nach § 5 (2) ausgesprochenen Beschränkung der Redefreiheit zuwider, so kann ihm der princeps curiae das Wort entziehen und eine Verwarnung aussprechen. Im Wiederholungsfall kann der princeps curiae anordnen, dass der betreffende Beisitzer zeitlich befristet oder auf Dauer aus der curia provincialis ausgeschlossen wird. Dieser Ausschluss bedarf eines decretum curiae.§ 6 DECRETA
(1) Die Kurie kann zwei verschiedene decreta beschließen: decreta provincialia (D.P.) und decreta curiae (D.C.).
(2) D.P. haben den Rang von leges und benötigen zur Ratifizierung die Zustimmung von 60% aller Vollmitglieder der Kurie; D.C. haben den Rang von mandata und benötigen 60% der gemäß §7 GO anwesenden Vollmitglieder. Dabei ist eine normale mathematische Rundung durchzuführen, um die nötige Zahl an Vollmitgliedern zu ermitteln.
(3) Das Verfahren ist - so nicht im Folgenden anders vermerkt - für alle decreta das gleiche:
(a) Der Entwurf eines decretum provinciale wird der Kurie in ausformuliertem Gesetzestext von mindestens einem Mitglied des ordo decurionum vorgelegt.
(b) Der Entwurf eines decretum curiae wird der Kurie in ausformuliertem Gesetzestext von mindestens einem Vollmitglied vorgelegt.
(c) Das Einbringen des Entwurfs erfolgt zuerst als Anhörung, welche die Mitglieder der curia provincialis über das Vorhaben informieren soll und der Kurie die Möglichkeit gibt, den Inhalt zu prüfen. Nach einer angemessenen Frist - von mindestens 2 Tagen - schließt der princeps curiae die Diskussion.
(d) Zur Abstimmung wird eine - unter Umständen geänderte Fassung - vorgelegt, die zusätzliche zum endgültigen Text die Angabe enthalten muss, um welchen Typ Dekret es sich handelt.
(e) Erreicht das Dekret die erforderliche Mehrheit, muss es vom princeps curiae ausgefertigt und durch Aushang in der curia Italica veröffentlicht werden.
(f) Sollte ein Entwurf in der Kurie scheitern, hat der Antragssteller die Möglichkeit, eine Aussprache zu initiieren, um einen Kompromiss zu erzielen und strittige Punkte des gescheiterten Entwurfs zu klären. Diese wird wie eine Anhörung gehandhabt.
(4) Die curia provincialis ist nur beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vollmitglieder anwesend sind.
Ein Kurienmitglied gilt als anwesend, wenn es zu Beginn der Abstimmung in der Liste der sodales curiae gemäß § 7 GO als anwesend geführt wird.
Ein Kurienmitglied kann sich auch während der Abstimmung noch als anwesend melden.§ 7 ABWESENHEIT
(1) Für den Fall einer Abwesenheit sind die Vollmitglieder der curia provincialis verpflichtet sich abzumelden.
(2) Dazu ist vom princeps curiae eine Liste zu führen, aus der hervorgeht, welche Kurienmitglieder anwesend und welche abwesend sind.
(3) Bleibt ein Mitglied einer Abstimmung länger als 2 Tage fern, ohne vorher gemäß Abs. 1 seine Abwesenheit erklärt zu haben, kann der princeps curiae das betreffende Mitglied schriftlich vorladen und die Abgabe der Stimme verlangen.
(4) Kommt das nach Abs. 1 vorgeladene Mitglied der Aufforderung zur Stimmabgabe innerhalb von drei Tagen nicht nach, kann es vom princeps curiae als abwesend gekennzeichnet werden.§ 8 AUSSCHLUSS AUS DER CURIA PROVINCIALIS
(1) Ein Mitglied der curia provincialis kann ausgeschlossen werden, wenn seine Taten oder seine Reden geeignet sind, der Provinz Italia oder dem imperium Romanum Schaden zuzufügen.
(2) Ein Mitglied kann auch dann ausgeschlossen werden, wenn es wiederholt oder auf Dauer der Kurie fern bleibt, seine Abwesenheit nicht gemäß § 7 erklärt hat.
(3) Der Ausschluss eines Mitgliedes gemäß Abs. 1 bedarf eines decretum curiae.§ 10 TEILNAHME ANDERER PERSONEN
Anderen Personen kann die Teilnahme an den Sitzungen nur durch Erlass eines decretum curiae auf Zeit oder unbefristet gestattet werden.§ 11 ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN UND ÄNDERUNG DER GESCHÄFTSORDNUNG
(1) Diese Geschäftsordnung tritt durch die Verabschiedung der Kurie und die Promulgation durch den princeps curiae in Kraft.
(2) Änderungen an der Geschäftsordnung müssen durch ein decretum provinciale verabschiedet werden.§ 12 AUSSERKRAFTTRETEN
(1) Diese Geschäftsordnung tritt außer Kraft, wenn die curia provincialis mit 60% Mehrheit per decretum provinciale ihre Aufhebung beschließt.
(2) Diese Geschäftsordnung ist allen Gesetzen, die in der provincia Italia gelten, untergeordnet. -
Dio nickte, "ich bitte die Mitglieder nun zur Abstimmung, da es keine anderen Vorschläge zu geben scheint."
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"Glücksspiel an sich ist lasterhaft!"
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"Salve, tritt doch bitte in Detritus."
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Um die Stimmung zu retten fuhr Dio konsequent mit dem Thema fort, nur eines wußte er sicher dieses jüngeren der Helvetia war nicht nach seinem Geschmack, "Selbstverändlich seit ihr alle herzlich zu der Eröffnungsfeier am nächsten Todestage meines Bruder Anton geladen!" ... nach einem Handwink trugen die Sklaven schnell das Modell wieder aus dem Raum ... in der Zeit nahm auch Dio wieder platz ... "Ehrenwerte Gäste doch nun laßt uns zu den ernsten Themen übergehen." ... langsam ließ er seinen Blick über die Anwesenden schweifen ...
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Der Sklave verneigte sich, bevor er kurz verschwand und dann mit einen neuen Becher mit dem Wein des Senators aus Hispania zurückkehrte, "Bitte Herr."
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Dio merkte, dass die Anwesend noch nicht wirklich bei seinem Projekt waren, sondern noch immer über die Unterstützung des Senators nachdachten ... doch in Fällen wie diesen war Dio ein typischer Octavia, von seinem Weg abbringen lassen wollte er sich nicht, schon garnicht einen Fehler eingestehen ...
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Dio räusperte sich, "Freunde, ich habe euch heute geladen, um die Tagespolitk Roms mit euch zu diskutieren, guten Wein zu genießen, mein Freund Agrippa hat er bei seiner letzten Reise sehr guten aus Hispania mit gebracht und natürlch eure Anliegen zu erörtern." ... er wartete bis ein Sklave neuen Wein, Brot und Trauben in das Zimmer brachte, "Doch zuvor möchte ich euch über ein privates Bauvorhaben informieren!" ... langsam erhob er sich und ging zur Raum mitte in dessen gerade Sklaven einen verhüllten Tisch trugen ... "Das Vivarium Antonianum!" ... langsam zog er das rote Tuch von dem Tisch und ein Modell des Tierparkes wurde sichtbar.
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Wohlwissend wen der Aedilis meinte, fuhr Dio zunächst fort, "Bitte nehmt doch alle platz, das stehen ermüdet nur." nach dem dies gesagt hatte setzte er sich, dann wandte er sich an den Aedilis, "Wenn ich in diese Runde schaue, sehe ich nur Freunde Roms und der Gens Octavia, Aedilis."
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"Dann wird Epulo dich sicher auf ein Zimmer begleiten." leicht entnervrt sah der Alte auf Epulo.
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Mit etwas lauterer Stimme versuchte sich Dio gehör zu verschaffen, "Da nun die überwiegende Zahl der geladenen Gäste eingetroffen ist, bitte ich euch mit zu folgen."
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Da nun der größte Teil der eingeladenen eingetroffen war, bemühte sich Dio etwas Ruhe in den Raum zu bringen ... „Verehrte Anwesenden, ich freue mich sehr, euch auf dem Landsitz der Gens Octavia willkommen heißen zu dürfen.“ ...der Alte machte eine Pause ... „Zur ersten Zusammenkunft der Amici orationis liberae, den Freunden der freien Rede, getreu dem Motto der Einladung hoffe ich auf einen interessanten Abend. Ich denke die meisten unter euch sind sich bekannt, für die andere werde ich kurz die Anwesenden vorstellen“ ... seine offene Hand deutete auf den Senatoren rechts von ihm ... „Senator Marcus Vinicius Hungaricus, getreuer des Kaisers, Princeps Senatus und bis vor kurzem Präfekt der Prätorianer, neben ihm sein Nachfolger als Präfekt Ritter Gaius Caecilius Crassus, auch darf ich die Senator Lucius Aelius Quarto und Medicus Germanicus Avarus begrüßen, den Aedilis Caius Helvetius Tacitus und den Sohn des verstorbenen aber uns allen als tapferen Verteidiger der römischen Ideale bekannten Senator Germanicus Sedulus. Zu guter letzt freue ich mich, dass meine beiden Neffen, die Senatoren Victor und Maximus meiner Einladung gefolgt sind.“