"Wohl wahr, ich bin um einiges älter geworden, aber nicht nur ich habe mich verändert, sondern du auch, Sohn. Hast du bereits seit deiner Rückkehr deine Brüder treffen können?"
Beiträge von Publius Matinius Agrippa
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"Drunter und drüber?"
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Hiermit wird die Anmeldung des Vereins
COLLEGIUM CULTUS HUMANITASQUE HISPANIA
bestätigt.
Der Verein darf gemäß der Lex Matinia Metella seine Arbeit aufnehmen und wird der Kategorie
gefördert
zugeordnet.
Der Status des Vereins kann bei Verstoß gegen die Lex Matinia Metella jederzeit geändert werden.
Gez.
Publius Matinius Agrippa
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Collegium cultus humanitasque Hispania
Der Verein beschränkt seinen Wirkungskreis auf die Provinz Hispania.
Der Verein hat sich zur Aufgabe gemacht, Bildung und Kultur in Hispania zu fördern. Dies heißt im einzelnen:
A, Finanzierung von Bibliotheken und Theater.
B, Kulturelle Einrichtungen auch den minderbemittelten der Provinz zugänglich zu machen.
C, Organisation von kulturellen Veranstaltungen und deren Finanzierung.Die Schutzgöttin des Vereins ist Minerva.
Aufbau des Vereins
Mitglied kann nur der sein, der Bürger (Civis) in Hispania ist. Mitglieder die aus beruflichen Gründen länger nicht in der Provinz anwesend sind, behalten ihre Mitgliedschaft.
Über die Aufnahme in den Verein entscheidet die Mitgliederversammlung. Es wird die einfache Mehrheit der Stimmen benötigt. Die Stimmen des Vorstandes zählen als doppelte Stimme.
Besondere Gönner können als Ehrenmitglied in den Verein aufgenommen werden. Hierfür wird die ¾ Mehrheit der Mitgliederversammlung benötigt. Ehrenmitglieder brauchen keinen Beitrag zu zahlen.
Den Vorstand des Vereins setzt sich aus einem Magister, einen Promagister und einem Quaestor zusammen.
Der Magister führt den Vorsitz des Vereins und wird in Abwesenheit von dem Promagister vertreten.
Der Quaestor führt die Finanzen des Vereins und trägt der Mitgliederversammlung Rechnung..Um ein Mitglied aus dem Verein auszuschließen wird die ¾ Mehrheit benötigt.
Versammlung
Der Verein trifft sich einmal im Monat zu einer Mitgliederversammlung. Ort und Zeit wird durch den Vorstand bekannt gegeben.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Mitglieder die durch Krankheit abwesend sind oder sich in Übersee befinden werden hierbei nicht mitgezählt.
Jedes Mitglied erhält zu der Versammlung eine vom Vorstand festgesetzte Anzahl an Speisen und Getränken, die aus der Vereinskasse bezahlt werden.
Ist ein Mitglied bei der Versammlung nicht anwesend, verfällt sein Anspruch auf die Güter.Finanzierung
Um die weitreichenden Aufgaben des Vereins zu finanzieren, wird von den Mitgliedern eine Beitrag in Form einer Spende festgesetzt. Dessen Mindestwert ist nach dem wöchentlichen Einkommen gestaffelt. Die Einsortierung in eine Einkommensgruppe erfolgt durch die Mitglieder selbst.
bis 60 Sesterzen: 3 Sesterzen
bis 200 Sesterzen: 10 Sesterzen
bis 600 Sesterzen: 50 Sesterzen
bis 1200 Sesterzen 100 Sesterzen
bis 1800 Sesterzen 200 Sesterzen
> 1800 Sesterzen 300 SesterzenDie Einzahlung kann nach belieben der Mitglieder, jedoch muss bis zum Ende eines laufenden Monats der restliche Beitrag gezahlt worden sein.
Über einen individuellen Zahlungsaufschub oder Erlass des Beitrags entscheidet der Vorstand.Über den ordnungsgemäßen Zahlungsvorgang wacht der Quaestor.
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Beschlossen durch die Provinzcurie.
Lex Matinia Metella
1. Damit ein Verein gegründet werden kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
A, Es müssen sich mindestens 3 Mitglieder in einer Provinz finden.
B, Es muss den Behörden ein Verantwortlicher präsentiert werden.
C, Eine gesetzeskonforme Satzung muss vorliegen.
D, Der Gründer darf kein einfacher Soldat sein.2.Vereine werden in einer Liste geführt, welche zwischen offiziell gestattete, geduldete und verbotene unterscheidet. Über die Zulassung eines Vereins entscheidet der Proconusl oder eine von ihm ernannte Person oder Gremium.
Vereine sind gemeinnützige Organisationen.
Vereine dürfen sich ausnahmslos nur von Spenden finanzieren, wirtschaftliche Aktivitäten sind den Vereinen untersagt.
Über die Finanzen eines Vereins ist genau Buch zu führen. Die Unterlagen sind einem Finanzbeamten bei Verlangen vorzuzeigen.
Vereine haben das Recht, einmal im Monat eine Mitgliederversammlung einzuberufen.
Ein Verein darf keine politische Stellung beziehen.
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"Es sei dir verziehen und meine Hand brauchst du nicht zu küssen, Sohn, möchtest du mit mir bei einem Beche Wein Gesellschaft leisten? Apollodores hat mir bereits erzählt, dass du von deiner Reise in den Osten zurück bist ..."
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Dann werde ich es bekannt geben
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Zusammen mit Sevy und Calpurnia trat er in Officium ...
"Bitte trete ein, was führt euch zu mir?"
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Keine Einwände
Sim-Off: Was ich noch fragen wollte, es widerspricht sich keinen geltenen Reichsgesetz? Nicht das wir etwas beschliessen und dies dann gegen ein bestehendes Gesetz verstösst.
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Wie wäre es mit einem Misslungen Attentat auf den Proconsul
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5.) Die Curia bestimmt die Magistrate und Duumviri in den Städten oder beschließt eine öffentliche Wahl durch die Bürger.
Ich denke hier sollten wir noch die Scribas hinzunehmen.
Sehe ich das richtig, das Ernennung dann allgemein nur noch durch die Curia laufen würden? Der PC zwar ein Vetorecht hätte, aber selber keine Ernennungen mehr vornehmen dürfte?
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"Salve Quintus, setzt dich und erzähle deinem alten Vater was passiert ist?"
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Er blickte ebenfalls zu den Fischen.
"Das tut mir leid, das du dich nicht mehr erinnern kannst. Der Mann welcher du getroffen hast, hat recht, nicht dein früheres Ich sondern dein jetziges Ich ist wichtig. Die Erinnerung wird irgendwann zurückkehren und dann wirst du wissen, wer du einst warst ..."
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"Ich danke dir, Neffe, möchtest du mir bei einem Becher Wein Gesellschaft leisten?"
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"Gehen wir in mein Officium, bitte folgt mir ..."
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"Da hast du recht, bei mir ist es allerdings nicht ein Unfall, welcher mir einige Erinnerungen genommen haben, sondern das Alter, aber es gibt nichts schöneres als das man sich an einige Dinge aus der Vergangenheit erinnert ..."
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Naja, das esch ned dini Zürcher site wohl änder dini Bünderseite. Zürcher sellit ja rechtig stur sie und das trefft uf dech ja ned zu

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"Dann wirst du sicher einiges erlebt haben und schiesslich hast du doch noch deine Freiheit wieder erlangt."
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Tja, mier Waldstätter send ja d wigi vo dä Schwiz und gnau so tugendvou wie damaus, abe öb es in Züri au so esch, naja, ech weiss nöd ...
![Freude :]](https://imperium-romanum.info/images/smilies/smiley102.gif)
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Zitat
Original von Gaius Scribonius Curio
Sit du mich kännsch, wird sich dies Dänke doch sehr hoffentli i genau die Richtig bewegt ha, oder öppe nöd ?(?
Du meinsch öps no negativer worde esch?

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jaja, Züri esch aso die beliebtischti Dtadt i dä Schwiz, ech glöube i ha irgendöpis verpasset
