"Gut, Margarita." sagte ich mit freundlicher Stimme.
"Hungaricus, du kannst mit der Vernehmung der Zeugin beginnen."
"Gut, Margarita." sagte ich mit freundlicher Stimme.
"Hungaricus, du kannst mit der Vernehmung der Zeugin beginnen."
Die Geschädigte machte einen verunsicherten Eindruck, was wohl auf ihre traumatischen Erlebnisse an jenem besagten Tag zurückzuführen war. Zu ihrem Glück traf sie heute nicht auf ihren Peiniger.
"Nenne deinen Namen und deinen Wohnsitz." sprach ich sie an.
"Außerdem mußt du auf Iupiter schwören die Wahrheit zu sagen und nichts als die Wahrheit."
ZitatOriginal von Krixos
"Ich höre es laut und deutlich, Herr.
Lasst mich voran gehen, um euch den Weg freizumachen !"
"Geh voran." sagte ich leise zum treuen Krixos. "Aber sei vorsichtig."
Ich zog mein Gladius und folgte Krixos zusammen mit meinem anderen Sklaven.
Hungaricus reichte mir das Messer und ich schaute mir die Tatwaffe genau an.
Es war zweifellos ein Brotmesser und seine rechtliche Wertung würde ein Gegenstand der späteren Beratungen des Gerichtes sein. Nachdem ich meine Begutachtung der Tatwaffe beendet hatte, zeigte ich das Messer meinen beiden Iudices Adria und Macer sowie dem Advocatus Mattiacus.
Nachdem die Inaugenscheinnahme der Tatwaffe durch alle beendet war, schickte ich den Anklagevertreter und den Advocatus des Angeklagten wieder auf ihre Plätze zurück.
"Du kannst uns jetzt deine Zeugen präsentieren, Hungaricus. Beginnen wir mit der Geschädigten, Octavia Margarita."
"Bei einem Sklaven handelt es sich rechtlich gesehen um eine Sache, die selbst nicht rechtsfähig ist. Daher trägt ein Herr die Verantwortung für die Handlungen seines Sklaven und ist so zu behandeln, als ob er die Tat selbst begangen hätte." antwortete ich auf die Ausführungen des Advocatus.
Dann wandte ich mich an den Anklagevertreter.
"Hungaricus, zeige mir und meinen Iudices die Tatwaffe noch einmal aus der Nähe."
Zusammen mit dem Anklagevertreter winkte ich den Verteidiger an den Richtertisch heran, damit dieser das Messer ebenfalls aus der Nähe beurteilen konnte.
Salve Gaius Flavius Fimbria!
Ein herzliches Willkommen in Rom im Namen der Gens Didia.
Gern biete ich Dir einen Platz im Kreise unserer Familia an. Unser Stammsitz - die Casa Didia - befindet sich in Rom. Jedoch kannst Du auch die Zweige unserer Gens in den anderen Provinzen verstärken, so dies Dein Wunsch sein sollte.
Hilfe bei Deinen ersten Schritten im Imperium erhältst Du bei uns mit Rat und Tat. Die gegenseitige Unterstützung der Familienmitglieder untereinander wird bei uns ganz Groß geschrieben. Wir können immer neue, tatkräftige Familienmitglieder gebrauchen, denn je mehr wir sind, desto mehr Spaß machts!
Die Gens Didia ist Mitglied der toleranten und weltoffenen Factio Praesina.
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Da Du aber bereits den Gensnamen Flavius gewählt hast, liegt Dein Ursprung vielleicht in einer der beiden flavischen Familiae, welche ebenfalls Mitglied der Praesina sind. Sowohl die Flavia Felix als auch die Flavia Catus stellen eine hervorragende Wahl dar.
Für welche Gens Du Dich letztlich auch entscheiden mögest, ich wünsche Dir ganz viel Spaß hier bei uns.
Vale
Marcus Didius Falco
"So haben wir jetzt den Vortrag des Anklagevertreters gehört. Nun möge sich der Angeklagte bzw. sein Rechtsvertreter zu den erhobenen Vorwürfen äußern."
Salve Sextus Tiberius!
Ein herzliches Willkommen in Rom im Namen der Gens Didia.
Gern biete ich Dir einen Platz im Kreise unserer Familia an. Unser Stammsitz - die Casa Didia - befindet sich in Rom. Jedoch kannst Du auch die Zweige unserer Gens in den anderen Provinzen verstärken, so dies Dein Wunsch sein sollte.
Hilfe bei Deinen ersten Schritten im Imperium erhältst Du bei uns mit Rat und Tat. Die gegenseitige Unterstützung der Familienmitglieder untereinander wird bei uns ganz Groß geschrieben. Wir können immer neue, tatkräftige Familienmitglieder gebrauchen, denn je mehr wir sind, desto mehr Spaß machts!
Die Gens Didia ist Mitglied der toleranten und weltoffenen Factio Praesina.
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Für welche Gens Du Dich letztlich auch entscheiden mögest, ich wünsche Dir ganz viel Spaß hier bei uns.
Vale
Marcus Didius Falco
"Ich stelle fest, dass sowohl der Vertreter der Anklage als auch der Angeklagte und sein Advocatus im Gericht anwesend sind.
Hiermit erteile ich zunächst dem Vertreter der Anklage - Marcus Vinicius Hungaricus - das Wort, um die Anklage vorzubringen sowie seine Beweise und die Zeugen zu benennen, die er dem Gericht vorzuführen gedenkt."
"Kläger und Beklagter bzw. deren Rechtsvertreter mögen sich anwesend melden."
Hiermit eröffne ich als Iudex Prior des Iudicium Maior die Hauptverhandlung:
Das Imperium Romanum gegen Secundus Flavius Felix
Das Iudicium Maior bestehend aus:
Iudex Prior, Marcus Didius Falco - Praetor Urbanus
Iudex, Adria Germanica
Iudex, Spurius Purgitius Macer
Die Verhandlung wird in der Gerichtshalle der Basilica Ulpia verhandelt und dies öffentlich.
Die Zuständigkeit des Iudicium Maior ergibt sich aus der Anklage nach den Paragraphen des Codex Iuridicalis:
§ 19 Sachliche Zuständigkeit
(2) Bei Verhandlungen der Strafkategorie für Verbrechen ist das Iudicium Maior sachlich zuständig.
Die Anklage lautet auf:
§ 92 Raub
(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben einem anderen eine fremde bewegliche Sache mit dem Vorsatz wegnimmt oder abnötigt, durch deren Zueignung sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, ist mit Freiheitsstrafe von 6 bis 8 Monaten zu bestrafen.
(2) Wer einen Raub ohne Anwendung erheblicher Gewalt an einer Sache geringen Wertes begeht, ist, wenn die Tat nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat, mit Freiheitsstrafe von 3 bis 5 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 900 Sz. zu bestrafen.
(3) In besonders schweren Fällen kann das Gericht auf Todesstrafe erkennen.
Gemäß
§ 47 Versuch einer Straftat
(1) Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt.
(2) Der Versuch einer Straftat ist stets strafbar, jedoch kann das Gericht hierbei die Strafe mildern, dies besonders bei freiwilligem Rücktritt von der Tat.
ist der Versuch einer Straftat strafbar.
§ 81 Nötigung und Bedrohung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe von 1 bis 3 Monaten oder mit Geldstrafe von 200 bis 600 Sz. bestraft.
(2) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahe stehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe von 1 bis 3 Monaten oder mit Geldstrafe von 200 bis 600 Sz. bestraft.
§ 103.1 Verbot des Waffentragens innerhalb des Pomeriums
(1) Wer innerhalb des Pomeriums unbefugt eine Waffe bei sich trägt, wird mit Freiheitsstrafe von nicht unter 2 Monaten oder mit Geldstrafe von nicht weniger als 500 Sz bestraft.
(2) Ausgenommen davon sind nur die Stadteinheiten Roms.
(3) Waffen sind tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen.
Die Vertretung der Anklage wird Marcus Vinicius Hungaricus übernehmen.
Zum Rechtsbeistand des Angeklagten wurde Marcus Decimus Mattiacus benannt.
Herzlichen Dank für eure vielen lieben Glückwünsche über die ich mich sehr freue.
Die TV-Serie "Ich, Claudius" finde ich absolut genial und kann sie nur empfehlen. Habe schon an anderer Stelle mal was dazu geschrieben.
Das literarische Quartet
Sind insgesamt 4 DVD´s und in diesem Jahr nun endlich deutschsprachig erschienen. Ich hatte sie mir schon zuvor im englischen Original besorgt.
Marcus Decimus Mattiacus
Casa Decima
Roma, Provincia Italia
Festsetzung Hauptverhandlung
Imperium Romanum vs. Secundus Flavius Felix
Die Anklage wurde um den Tatbestand des versuchten Raubes, § 47 (1) in Verbindung mit § 92 (1) CodIur, erweitert.
Entsprechend § 30 (6) CodIur entfällt bei Anklage wegen eines Verbrechens die Erste Anhörung.
Hiermit setze ich die für den ID IUN DCCCLV A.U.C. (13.6.2005/102 n.Chr.) festgesetzte Erste Anhörung ab und verfüge das stattdessen an diesem Tag die Hauptverhandlung Imperium Romanum vs. Secundus Flavius Felix beginnt.
Die Hauptverhandlung wird gemäß § 19 (2) CodIur vor dem Iudicium Maior stattfinden.
Du als der von Secundus Flavius Felix benannte Rechtsbeistand wirst hiermit gebeten Dich am festgesetzten Tag zusammen mit dem Angeklagten in der Gerichtshalle einzufinden.
Marcus Didius Falco
Praetor Urbanus
Secundus Flavius Felix
Villa Flavia Felix
Roma, Provincia Italia
Festsetzung Hauptverhandlung
Imperium Romanum vs. Secundus Flavius Felix
Die Anklage wurde um den Tatbestand des versuchten Raubes, § 47 (1) in Verbindung mit § 92 (1) CodIur, erweitert.
Entsprechend § 30 (6) CodIur entfällt bei Anklage wegen eines Verbrechens die Erste Anhörung.
Hiermit setze ich die für den ID IUN DCCCLV A.U.C. (13.6.2005/102 n.Chr.) festgesetzte Erste Anhörung ab und verfüge das stattdessen an diesem Tag die Hauptverhandlung Imperium Romanum vs. Secundus Flavius Felix beginnt.
Die Hauptverhandlung wird gemäß § 19 (2) CodIur vor dem Iudicium Maior stattfinden.
Du wirst hiermit gebeten Dich am festgesetzten Tag zusammen mit dem von Dir als Dein Rechtsbeistand benannten Marcus Decimus Mattiacus in der Gerichtshalle einzufinden.
Marcus Didius Falco
Praetor Urbanus
Marcus Vinicius Hungaricus
Casa Vinicia
Roma, Provincia Italia
Festsetzung Hauptverhandlung
Imperium Romanum vs. Secundus Flavius Felix
Die Anklage wurde um den Tatbestand des versuchten Raubes, § 47 (1) in Verbindung mit § 92 (1) CodIur, erweitert.
Entsprechend § 30 (6) CodIur entfällt bei Anklage wegen eines Verbrechens die Erste Anhörung.
Hiermit setze ich die für den ID IUN DCCCLV A.U.C. (13.6.2005/102 n.Chr.) festgesetzte Erste Anhörung ab und verfüge das stattdessen an diesem Tag die Hauptverhandlung Imperium Romanum vs. Secundus Flavius Felix beginnt.
Die Hauptverhandlung wird gemäß § 19 (2) CodIur vor dem Iudicium Maior stattfinden.
Du als Vertreter der Anklage wirst hiermit gebeten Dich am festgesetzten Tag in der Gerichtshalle einzufinden.
Marcus Didius Falco
Praetor Urbanus
Festsetzung Hauptverhandlung
Imperium Romanum vs. Secundus Flavius Felix
Der Praetor Urbanus bestätigt den Eingang der Klageerweiterung.
Entsprechend § 30 (6) CodIur entfällt bei Anklage wegen eines Verbrechens die Erste Anhörung.
Hiermit setze ich die für den ID IUN DCCCLV A.U.C. (13.6.2005/102 n.Chr.) festgesetzte Erste Anhörung ab und verfüge das stattdessen an diesem Tag die Hauptverhandlung Imperium Romanum vs. Secundus Flavius Felix beginnt.
Die Hauptverhandlung wird gemäß § 19 (2) CodIur vor dem Iudicium Maior stattfinden.
Marcus Didius Falco
Praetor Urbanus
"So ist es, Publius, und sie spielen uns auch gern Streiche, wenn wir uns fast am Ziel unserer Wünsche wähnen..." antwortete ich.
"Bezüglich des Testamentes von Cornelius Decius sind alle erforderlichen Verfügungen erlassen. Friede seiner Asche."
Gern nahm ich die Umarmung meiner Schwester Umarmung entgegen.
Die Sklaven in meinen Betrieben würden in der nächsten Zeit etwas schneller arbeiten müssen, dachte ich kurz.
"Es ist mir eine große Freude den Cultus Deorum unterstützen zu dürfen und was gäbe es Schöneres als für einen Tempel der Venus und der Roma zu spenden." antwortete ich lächelnd.
"Im übrigen hast du bei der Vorbereitung schon ganze Arbeit geleistet, Sinona, und ich bin mir ganz sicher, dass es einer der prächtigsten Tempel des Reiches werden wird." lobte ich sie.