Beiträge von Claudius Aurelius Crassus

    Zitat

    Gaius Octavius Victor dixit:
    Wenn du dich so auf die Kinofilme auf Kabel freust, dann hast du doch bestimmt nicht den StarTrek-Tag auf selbigen Sender verpasst, oder?


    Wie könnte ich das? ;)
    Hab doch selbst mitgestimmt.


    Leider konnte ich am Ende net alles sehen, weil ich einfach zu müde war.

    Iulianus und ich hatten dieses Thema bereits mehrere Male ausgiebig andersweitig durch diskutiert, aber hier halt noch net und daher meine Frage:


    Wer hier ist Star Trek-Fan?


    Ich selbst bin einer, großer Fan der TNG-Crew und ein noch größerer des Originals. Und auch die Kinofilme schaue ich sehr gerne.


    Ab morgen gibt es ja die Kinofilme auf Kabel 1. Freue mich schon drauf.

    Crassus bestieg das Podest der Rostra und begann an die wartende Menge zu sprechen.


    "Veehrte Mitbürger, Soldaten, Parteigenossen, Quirites, mein Imperator,


    schon vor einigen Wochen stand ich auf diesem Podest und sprach zu euch. Aber da es zuletzt scheiterte, wage ich nun einen neuen Anlauf den Cursus Honorum zu erklimmen. Nach dem Ende meiner Amtszeit als Princeps Senatus wollte ich mich einem neuen politischen Amt stellen und die Quaestur bietet sich gerade zu dafür an.
    Eine gute Führung funktioniert nur durch gute Assistenten angemessen und als ein solcher möchte ich gerne das Amt des Quaestor Consulum ausfüllen. Ähnliche Aktivitäten erledigte ich bereits im Senat und weiß daher, was auf mich zukommen wird. Mein Ziel ist es, dem Imperium mit meinen besten Kräften zu helfen.
    Vielleicht hat das Volk noch zu wenig von meiner politischen Erfahrung erkannt, da ich meist im Senate zu tun hatte, aber ich möchte meine Fähigkeiten gerne auch dem Allgemeinwohl zur Verfügung stellen.


    Ich danke Euch!"


    Damit setzte er sich wieder.

    Zitat

    Publius Tiberius Lucidus dixit:


    Das gefällt mir gar nicht, momentan ist der Cultus Deorum auf Italia beschränkt, also wäre laut dem obigen Passus im Moment eigentlich nur dort eine Provinzcurie möglich.


    Dann wird die Zeile um die Verfügbarkeit ergänzt.


    "Die Curia Provincialis setzt sich aus jeweils mindestens zwei (maximal vier) Mitgliedern der zivilen Laufbahn, des Millitärs und bei Verfügbarkeit mindestens einem (maximal zwei) Mitgliedern des Cultus Deorum zusammen. Letzterer ist nicht zu nominieren, wenn in der Provinz vorläufig keine religiösen Ämter ausgeübt werden."


    Ist das besser?

    Quirites, ich reiche hiermit den Entwurf von mir und Marcus Didius Falco bezüglich der Provinzcurien ein.


    CURIA PROVINCIALIS



    § 1 AUFGABEN DER CURIA PROVINCIALIS


    Die Curia Provincialis dienen der besseren Einbindungen der Bürger einer Provinz in die politische und gesetzgebende Arbeit in ihrer Provinz.


    Die Curia Provincialis kümmern sich ausschließlich um die Belange ihrer Provinz und beraten und beschließen provinzinterne Gesetze.


    Sie unterstützen den Proconsul bei seiner Arbeit und beraten ihn.



    § 2 ZUSAMMENSETZUNG DER PROVINZCURIEN


    1. Die Curia Provincialis setzt sich aus jeweils mindestens zwei (maximal vier) Mitgliedern der zivilen Laufbahn, des Millitärs und mindestens einem (maximal zwei) Mitgliedern des Cultus Deorum zusammen.


    2. Allein der Proconsul einer Provincia ist zur Berufung der Mitglieder in die Curia Provincialis befugt. Vorschläge dazu dürfen die Mitglieder der Curia einbringen, es bedarf jedoch für jede Berufung der Zustimmung des Proconsuls.


    3. Die Mitglieder der Curia Provincialis wählen aus ihren Reihen einen Princeps Curia, welcher den Proconsul in seiner Arbeit unterstützt und ihn bei Abwesenheit vertritt. Der Princeps Curia verkündet Entscheidungen der Curia Provincialis.


    4. Der Proconsul ist berechtigt an allen Sitzungen und Diskussionen der Curia Provincialis aktiv teilzunehmen. Der Proconsul hat jedoch kein aktives Stimmrecht bei einer Abstimmung innerhalb der Curia Provincialis, kann aber von seinem Veto-Recht Gebrauch machen, wenn er es für nötig hält.



    § 3 DECRETUM CURIES


    1. Das Decretum Curies wird ausschließlich von der Provinzcurie beschlossen


    2. Bei einem Decretum Curies kann es sich um ein Gesetz oder um einen Erlaß handeln. Gesetze gelten stets für die Allgemeinheit oder bestimmte Bevölkerungsgruppen, Erlässe dagegen für Einzelpersonen.



    § 4 BERATUNG UND ABSTIMMUNG


    1. Ein Entwurf zu einem Decretum Curies wird der Curie in ausformuliertem Gesetzestext vorgelegt. Einen Entwurf dürfen einbringen: der Proconsul und die Mitglieder der Curia Provincialis.


    2. Die Mitglieder der Curia Provincialis dürfen auch Vorschläge von Bürgern aufgreifen und als Entwurf einbringen


    3. Das Einbringen des Entwurfs erfolgt zuerst als Anhörung, welche die Mitglieder der Curia Provincialis über das Gesetzesvorhaben informieren soll und der Curie die Möglichkeit gibt den Inhalt zu prüfen. Während dieses Prozesses der Diskussion ist jedes Mitglied der Provinzcurie befugt und angehalten auf den Entwurf einzuwirken und Vorschläge für Änderungen oder Verbesserungen zu machen. An dieser Diskussion darf auch der Proconsul teilnehmen. Dieser Prozess muss mindestens eine Woche andauern, um jedem Mitglied der Provinzcurie die Möglichkeit zu geben, sich zu äußern.


    4. Nach einer Woche kann der Einbringer des Entwurfes eventuelle Änderungen am Entwurf vornehmen oder dies auch unterlassen und den Entwurf zur Abstimmung stellen. Zur Annahme des Decretum Curies genügt eine Mehrheit von 60 %. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, gilt der Entwurf als gescheitert.


    5. Anschließend folgt die Ratifizierung durch den Princeps Curia. Das Decretum Curies muß nach der Ratifizierung durch Aushang an der Regia Provincialis veröffentlicht werden


    6. Sollte ein Entwurf an der Curia scheitern, hat der Antragssteller die Möglichkeit, eine Aussprache zu initiieren, um einen Kompromiss zu erzielen und strittige Punkte des gescheiterten Entwurfs zu klären. Nach erfolgter Aussprache, die ebenfalls mindestens eine Woche andauern muß, und Änderung der strittigen Punkte im Entwurf kann eine neue Abstimmung stattfinden.


    7. Die Curie ist wie alle staatlichen Einrichtungen an die Lex Fabia Prima gebunden und hat daher an Feiertagen kein Tagungsrecht.



    § 5 AUFHEBUNG EINES DECRETUM CURIES


    1. Ein Decretum Curies kann nach einer Wartezeit von mindestens einem Monat nach dessen Ratifizierung mit der jeweils zum Beschluss nötigen Mehrheit aufgehoben werden.


    2. Die Aufhebung eines Decretum Curies kann jedes Mitglied der Curia Provincialis initiieren.



    § 6 EINFÜHRUNG VON ÄMTERN


    1. Die Curia Provincialis ist berechtigt zur Unterstützung der Verwaltungsarbeit in der Provincia Ämter einzuführen.


    2. Vorschläge für neue Ämter dürfen durch den Proconsul und die Mitglieder der Curia Provincialis eingebracht werden.


    3. Der Vorschlag für die Einführung eines neuen Amtes muß ausführlich begründet werden und wird dann eine Woche in der Curia Provincialis zur Abstimmung gestellt.
    4. Nach Ablauf dieser Woche erfolgt eine Abstimmung. Das neue Amt gilt bei einer erreichten Mehrheit von 60% als angenommen und für eine Frist von 6 Monaten als eingeführt.


    5. Nach 6 Monaten erfolgt eine erneute Abstimmung über dieses Amt. Sollte hierbei erneut eine Mehrheit von 60% erreicht werden gilt das neue Amt endgültig als eingerichtet.


    6. Über die Modalitäten der Besetzung von Ämtern erlässt die Curia Provincialis eigene Bestimmungen.



    § 7 PRINCEPS CURIA


    1. Der Princeps Curia wird alle 2 Monate, möglichst mit den Magistratswahlen zusammen, gewählt.


    2. Ein amtierender Princeps Curia kann nur einmal wieder gewählt werden und muss anschließend mindestens eine Legislaturperiode aussetzen.


    3. Zum Princeps kann jedes Mitglied der Curia Provincialis gewählt werden, wenn es für seine Kandidatur mindestens einen Unterstützer gibt.


    4. Die Wahl des Princeps Curia findet in einer öffentlichen Sitzung per Handzeichen statt. Die offizielle Ernennung des Princeps Curia erfolgt durch den Proconsul.


    5. Sollte aus einer Wahl kein Sieger hervor gehen, ist eine Woche später eine Stichwahl abzuhalten.


    6. Bei angekündigter Abwesenheit des Princeps Curia bestimmt dieser einen Vertreter.



    § 8 GESCHÄFTSORDNUNG DER CURIA PROVINCIALIS


    Die Curia Provincialis ist berechtigt, die für die Ausgestaltung ihrer Arbeit erforderliche Geschäftsordnung unter Einhaltung der Bestimmungen dieser Lex Proconsularia selbst zu erlassen.


    Quirites, ich bitte um eure Meinungen.

    Natürlich hat jede Factio politische Konkurrenten wie Verbündete. Bei den liberaler eingestellten Factios sind erstere eher die Kaisertreuen.
    Und natürlich fällt da auch ab und an eine abwertende, aber nie böswillig gemeinte Bemerkung in die Richtung des jeweils anderen.

    Zitat

    Titus Annius Milo dixit:
    Welche Vorteile hätte ich denn bei der Genns Aurelia?


    Nun, ich bin gerne bereit, dir bei einer politischen Karriere behilflich zu sein oder finanziell etwas unter die Arme zu greifen, wenn du darum bittest.
    Außerdem helfe ich dir gerne bei einer guten römischen Ausbildung.

    Salve und willkommen,


    als erstes musst du dich entscheiden, welche Karriere du einschlagen willst (Millitär, Zivil oder Religiös). Dann brauchst du eine Provinz (Italia, Germania oder Hispania) und möchtest du selbst eine Gens gründen oder einer bestehenden beitreten.
    Ich wäre gerne bereit, dich in der Gens Aurelia aufzunehmen.
    Ansonsten brauchst du für eine Gensneugründung folgendes:


    Einen Namen für die Gens
    Ein Wappentier/Symbol
    und einen Wahlspruch


    Nicht zu vergessen die Factio, der man bei treten will.