Ohmann da hatte ich aber noch mal glück, als mein Auftauchen in wirklich aller letzter Sekunde noch toleriert wurde.
Ich gab meinen Namen zu Protokoll und die anderen üblichen Formalitäten. Dann kam von der Gegenseite das Argument der Inhaftierung, und der Praetor wollte scheinbar beide Seiten hören.
Ich überlegte einen kurzen Moment und gab dann meine Antwort.
""Nun Praetor, im Anbetracht des Vorwurfs klingt es sicher erst mal logisch meinen Mandanten in Gewahrsam zu nehmen aber bedenkt, dass mein Mandant, wenn er sich dem allem hier entziehen wollte, schon längst hätte absetzen können.""
Ich machte eine ganz kurze Pause.
""Wenn es jedoch für Dich notwendig ist, so schlage ich vor das mein Mandant in seinem eigenem Heim untergebracht wird. Es ist zu bedenken, dass die Anklage nur auf der Aussage des Klägers beruht.""
Ich machte erneut eine Pause
""Und sollten wir nicht stehst zuerst immer die Unschuldigkeit eines römischen Bürgers vermuten, bevor wir dazu hinüber gehen jeden vorweg auf der Aussage eines anderen zu verurteilen?""
Es folgte eine längere Pause meiner seits.
""Des Weiteren beantrage ich die Einsicht in alle Unterlagen und Erkenntnisse, die zum Fall gehören. So wie es nach Paragraf 17 Absatz 5 im Codes Iuridicialis, Pars Prima, Subpars Quinta niedergeschrieben wurde.""