Beiträge von Lucius Aelius Quarto

    “Ihr Bürger Roms, hört mir zu!


    In der vergangenen Amtszeit habt ihr mir erlaubt, euch, dem Kaiser und unserem geliebten Rom als Praetor Urbanus zu dienen.


    Als solcher war ich in der Funktion des Iudex Prior Vorsitzender des Iudicium Minor und des Iudicium Maior und dadurch als vorsitzender Richter mit den verschiedensten Gerichtsverfahren befasst. Einige sind noch von meiner Vorgängerin auf mich gekommen, andere Fälle konnten ohne Hauptverhandlung entschieden werden und einige habe ich selbst zur Verhandlung gebracht.
    Aber bei allen war ich stets bemüht, sie zügig und innerhalb meiner Amtszeit zu Ende zu bringen, was mir auch annähernd gelang und bei den Göttern, dass ist vor einem römischen Gericht beileibe nicht immer einfach.
    Ich habe mich dabei um Unvoreingenommenheit bemüht. Ich habe stets jede Seite geduldig zu Wort kommen und alle Argumente vorbringen lassen. Ich habe alles, was gesagt wurde, an unseren Gesetzen gemessen und, zusammen mit den jeweiligen Iudices, Urteile gefällt, die sich das Recht, die Gesetzmäßigkeit und die Gerechtigkeit zum Maßstab nahmen.
    Kurzum, ich habe als Praetor Urbanus auf die weise gewirkt, wie ich sie als selbstverständlich ansehe und wie man es von einem römischen Magistrat erwarten darf und auch soll.


    Dennoch wird nicht jeder Betroffene mit den Urteilen, die unter meinem Vorsitz ergangen sind, zufrieden sein. Es liegt in der Natur der Sache, dass sich fast jeder vor Gericht im Recht sieht, auch wenn bei zwei gegensätzlichen Meinungen am Ende nur eine bestehen kann. Nur zufriedene Gesichter – nein, dass darf man als Praetor nicht erwarten und damit werde auch ich nicht dienen können. So sind die Menschen, so sind die Dinge, dass ist unvermeidlich und wenn es anders wäre, dann hätte ich meine Arbeit wohl auch nicht gut getan.


    Doch glaube ich hier und heute sagen zu können: Ich habe erfüllt was ich einst versprach, ich war objektiv, sachlich und überparteilich. Wer etwas anderes denkt, der mag es frei heraus sagen.“

    "Über die Aufnahme von Octavius Avitus in den Senat beraten wir hier nicht, denn das ist Sache des Kaisers. Wir beratschlagen an dieser Stelle lediglich über die Auszeichnungen. Das nur als Hinweis."

    Der Festzug erreichte schließlich den Platz vor dem Tempel von Iuppiter Optimus Maximus Capitolinus, Iuno und Minerva, oben auf dem Capitolinum.
    Das Tragegestell wurde abgesetzt und gleich darauf wandelte Quarto wieder auf eigenen Beinen. Das Spalier der zwölf Liktoren öffnete sich und er schritt hindurch, auf die Gruppe von Priestern zu, die vor dem Tempelportal Aufstellung genommen hatten. Jeweils zwei von ihnen hielten zwei weiße Kühe. Es waren sehr junge Tiere. Vor kurzem noch Kälber, waren sie gerade erst herangereift.
    Langsam schloss sich der Halbkreis aus Leibern und Köpfen – den Zusehern – die, dicht gedrängt, dem Schauspiel beiwohnen wollten.
    Ruhig, oder richtiger gesagt betäubt, denn das waren sie, standen die Kühe wie unbeteiligt da. Dabei sollten sie doch in Kürze eine Hauptrolle einnehmen. Die bewährten Extrakte, die man ihnen eingeflösst hatte, sorgten dafür, dass sie sich nicht beunruhigen ließen, zumindest nicht sehr, und dass sie ihre Tötung gleichmütig ertragen würden.


    Mit lauter Stimme begann Quarto zu sprechen:


    “Römerinnen und Römer!
    Hier stehe ich, Lucius Aelius Quarto, der neue Consul Roms!
    Seht diese jungen und reinen Tiere. Wie es Tradition ist, weideten sie auf den faliscischen Ebenen. Niemals zwang man sie ins Joch und niemals schlug man sie, denn sie sind ein Symbol Roms!
    Auch wir werden uns niemals unterjochen lassen, niemals einem anderen Volk als Knechte andienen und niemals winselnd einen fremden, anderenn Herrn als unserem Kaiser Untertan sein.
    Aber wir unterwerfen uns der Gnade der Götter, ihrem Willen und ihrem Wollen und wir preisen sie!
    Darum rufe ich euch an: oh Minerva, oh Iuno, oh Iupiter, ihr, die ihr diesem Orte innewohnt, nehmt dieses Opfer an, dass ich euch als Consul und im Namen Roms darbringe. Erhöret unser Bitten und schützet uns und seid uns wohlgesonnen.“


    Der Rex Sacrorum trat hinzu, in der einen Hand ein langes und scharfes Opfermesser. Die zwei Priester hielten den Kopf des rechten Tieres nun fest, auch wenn dieses nur glasig und stumpfsinnig da stand. Der Opferkönig nahm das Messer fest in beide Hände, setzte kurz an und schlitzte der Kuh mit einer geübten Bewegung die Kehle auf. Kurz erzitterte das ganze Tier und wollte sich dem Griff der Priester entwinden, da versagten ihm die Glieder und die Kuh brach kraftlos zusammen. Nur kurz währte der Todeskampf, dann war Stille und eine große Lache frischen Blutes breitete sich rasch auf dem hellen Boden aus.


    Es war wohl der Geruch des Todes oder des schwesterlichen Lebenssaftes, doch die zweite Kuh erwachte plötzlich aus ihrer Lethargie. Sie riss sich los, nicht sehr schnell, nicht sehr wild, aber mit ausreichend Kraft, und machte ein paar steife Schritte vorwärts, auf den Consul zu. Ohne nachzudenken hob Quarto die Rechte und legte sie dem Tier auf die Stirn, zwischen die traurigen, stumpfen Augen. Wenn er Zeit gehabt hätte, zu überlegen, wäre ihm die Nutzlosigkeit dieser Geste sofort deutlich geworden. Es war sinnlos eine fast ausgewachsene Kuh mit der Kraft eines gewöhnlichen Mannes aufhalten zu wollen. Aber, anstatt nun in den Dreck geschleudert zu werden und statt eines äußerst bösen Omens, das damit verbunden gewesen wäre, stattdessen hielt die Kuh tatsächlich inne.
    Vermutlich hatten die Drogen nur wieder die Oberhand gewonnen, doch, noch immer mit Quartos Hand auf der Stirn, ließ sie sich nun erneut widerstandslos festhalten und rührte sich auch nicht, als ihr mit scharfer Klinge Luftröhre und durchtrennt wurden.
    Kurz stand sie unbewegt da, seine Hand noch immer auf der Stirn, dann sackte sie mit einem ganz leisen Röcheln zusammen.


    Quarto hielt einen Augenblick inne, dann blickte nach oben.
    “Ihr Götter, ich, Lucius Aelius Quarto, Consul Roms, ich bitte euch; nehmt dieses Opfer an.“

    IUDICIUM MINOR
    IUDICATIO
    IUD MIN I/DCCCLV


    MIT WIRKUNG VOM
    ANTE DIEM IV NON DEC DCCCLV A.U.C. (2.12.855/102 n.Chr.)


    IM WIDERSPRUCHSVERFAHREN
    Gaius Aemilius Sabellius
    gegen das
    Edicti Aedilis Plebeii
    vom PRIDIE ID NOV DCCCLV A.U.C. (12.11.855/102 n.Chr)


    HAT DAS IUDICIUM MINOR DURCH
    Iudex Prior Lucius Aelius Quarto
    und Iudex Medicus Germanicus Avarus


    NACH MÜNDLICHER VERHANDLUNG FÜR RECHT ERKANNT:


    Der Widerspruch des Gaius Aemilius Sabellius gegen das Edicti Aedilis Plebeii vom PRIDIE ID NOV DCCCLV A.U.C. (12.11.855/102 n.Chr.), verhängt gegen seine Person, wird abgewiesen.


    ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:


    Das Edicti Aedilis Plebeii wurde verhängt, aufgrund des nicht lizenzierten Anbietens von Waren gemäß § 3 (1) Lex Mercati.
    Dieser Tatbestand wird erfüllt.


    Gaius Aemilius Sabellius bot Holz zum Verkauf an, obwohl er keinen dafür lizenzierten Betrieb besaß.
    Er verkaufte zudem Tuniken, auch hier ohne in Besitz eines dafür lizenzierten Betriebes zu sein.
    Der Lex Mercati kennt eine einzige Ausnahmeregelung, die den Verkauf von Waren entgegen § 3 (1) gestattet, es ist § 3 (2) Lex Mercati, welcher bestimmt, dass bei Aufgabe eines Betriebes die darin erzeugten Güter auch nach dem Zeitpunkt der Aufgabe abverkauft werden dürfen. Das Holz wurde von Gaius Aemilius Sabellius jedoch, nach eigener Aussage, ursprünglich für seine Schreinerei >Imperiale Möbel< angekauft. Die Tuniken ließ er in seinem Auftrag bei einem Betrieb herstellen, dessen Namen er sich weigerte dem Gericht zur Kenntnis zu bringen.
    In beiden Fällen wird der Ausnahmetatbestand gemäß Absatz (2) des § 3 Lex Mercati nicht erfüllt. Damit liegt ein Verstoß gegen § 3 (1) Lex Mercati vor.
    Zur Höhe der Strafzahlung: Gemäß § 7 Lex Mercati ist dabei nicht der Warenwert der im Ediciti widerrechtlich angebotenen Waren maßgeblich, sondern das Gesamtvermögen des mit der Strafe Belegten. Der Aedilis Plebeii, der in diesem Verfahren als Zeuge gehört wurde, versicherte, dass die von ihm verhängte Strafe von 538,70 Sz. 5% des Vermögens von Gaius Aemilius Sabellius entspricht und damit als leichte Strafe im Sinne von § 7 Lex Mercati zu gelten hat.
    Das durch den Aedilis Plebeii verhängte Strafmaß ist somit angemessen und die Strafschuld von 538,70 Sz. in voller Höhe und umgehend zu begleichen.


    Eine Berufung gegen dieses Urteil ist nicht möglich.



    gez. Lucius Aelius Quarto
    ------- P r a e t o r -- U r b a n u s -------

    Der Consul blickte sich um, nickte und meinte: “Nun gut, wir sollten die Götter nicht warten lassen. Lasst uns aufbrechen!“


    Acht junge Männer, allesamt Söhne von Clienten des Consuls, trugen ein Tragegestell herbei, die sedia gestatoria. Darauf war der curullische Stuh befestigtl, der sella curulis. Das Gestell wurde abgesetzt und Quarto nahm platz, so elegant und mit selbstverständlich wirkendem Gestus, als es ihm möglich war. Dann hoben die Männer das Gestell unter leisem Stöhnen an. Ja, der Consul hatte in letzter Zeit ein wenig zugenommen.
    Die Liktoren hielten ihre fasces in die Höhe und der Zeremonienzug setzte sich in Bewegung.


    Langsam ging es von der Curia Iulia weg, am Concordiatempel vorbei an den Fuß des Weges, der sie hinauf zum Capitol führen würde. Ein kurzes, aber steiles Stück, zumal mit einer Last wie dem Consul auf den Schultern.

    Zitat

    Original von Tiberia Livia
    Livia begrüßt Aelius Quarto mit einem freundlichen, aber distanzierten Lächeln.


    "Salve, Consul. Ich danke dir. Es ist eine große Ehre, in diesen ehrwürdigen Kreis aufgenommen zu werden. Auch dir möchte ich meinen Glückwunsch aussprechen zu deinem Wahlsieg. Ich bin mir sicher, dass du dein Amt wieder einmal mit Bravour ausfüllen wirst."


    "Ich danke dir."

    Fröstelnd vergrub Quarto seine Hände in die Falten seiner Toga. Es war kalt, sonnig, aber bitterkalt an diesem Tag. So musste es sein! Schon als Kind hatte er diesem Ereignis manches Mal beigewohnt und es war immer kalt gewesen. Dies war nun der Tag seiner Amtseinführung als Consul. Mit seinen nun zwölf Liktoren, die ihm würdevoll voran gingen und einer Schar Anhänger und Clienten im Schlepptau, kam er auf das Forum Romanum. Langsam fanden sich auch die Bürger Roms ein, um dann, nachdem man allerlei Höfflichkeiten ausgetauscht hatte, in einer feierlichen Prozession, der processus consularis, zum Capitol hinauf zu steigen. Dort würde er dann den drei capitolinischen Gottheiten opfern, so, wie es seit alter Zeit Tradition war.

    “Deine lobenden Worte freuen mich. Die seitlichen Eingänge sind absichtlich kleiner als der südliche gehalten, denn dieser soll als Hauptportal gekennzeichnet sein. Die Statue des Kaisers würde in diese Richtung blicken, denn dann würde sein Angesicht dem Reiterstandbild des Iulius Caesar entgegen sehen, dass schon jetzt in der Mitte des Forum Iulium steht. Dieses müsste nicht einmal in seiner Lage verändert werden, war es doch bisher auf den Tempel der Venus Genetrix gerichtet.
    Aber sicherlich könnte man die äußeren Portiken verlängern. Es fragt sich nur, ob man damit der Kuppel nicht von ihrer Wirkung nimmt. Was meinst du? Schließlich bist du der Magister Architecturae.
    Technisch sei es machbar, sagt der Architect. Zwar wäre die Kuppel größer, als alles bisher versuchte, aber das gießen selbst tragender Strukturen mit Caementitum sei mittlerweile ein erprobtes Verfahren, dass einen solchen Bau erlaubt.“

    Kurz blickte der Sklave seinem Herrn fragend ins Gesicht, dann hatte er es verstanden. Er eilte aus dem Tablinum, um kurz darauf, keuchend zurück zu kehren. Mit sich schleppte er eine tatsächlich recht stattliche, bemalte Holztafel. Diese lehnte er schließlich vor den beiden Senatoren an die Wand, so dass sie durch ein gegenüber liegendes Fenster gut beleuchtet wurde. Manchmal dachte dieser Ägypter erstaunlicherweise doch mit.



    “Also, dass ist ein Entwurf, den ich bereits habe ausarbeiten lassen. Er basiert auf dem Modell, dass du damals dem Senat vorgestellt hast, wobei natürlich diese zentrale Kuppel das hervorstechendste Merkmal deines und auch dieses Entwurfes ist. Der Architect versicherte mir, dass so eine Konstruktion mithilfe der neuartigen Gusstechniken und der Verwendung von Vulcanstein, der dem Cement beigemengt wird, möglich wäre.
    Oben rechts kannst du sehen, wie sich dieser Entwurf in die bestehende Baustruktur einfügen würde. Dieses Privathaus, am linken unteren Ende, müsste dem natürlich noch weichen.“