Beiträge von Marcus Decimus Mattiacus

    "Es schadet dem werdenden Kind, wenn du das Lager mit Cicero teilst.
    Du solltest während der Schwangerschaft keine anstrengenden Tätigkeiten ausüben und nichts Schweres heben, um das Kind nicht zu gefährden.
    Die Symptome, die du mir genannt hast, sind völlig normal während der Schwangerschaft. Mach dir darüber keine Gedanken.


    Am besten gehst du viel im Garten spazieren und viel frische Luft schnappen. Das müsste deine Übelkeit lindern. Ansonsten können wir nur warten, bis der kleine Mensch von den Göttern zu uns geschickt wird. Komm aber regelmässig zu mir für Zwischenuntersuchungen."

    "Mhm gut, vorerst solltest du auf ein Teilen des Nachtlagers mit Cicero verzichten, solange du schwanger bist."


    Er betaste vorsichtig Fannias Bauch und suchte nach Anzeichen der Schwangerschaft.


    "Hattest du in letzter Zeit irgendwelche Beschwerden oder Krankheiten ? Übelkeit vielleicht ?"

    "Salve, ich habe hier einen Brief für den Duumvir von Tarraco Gaius Decimus Maior. Könntest du ihn nach Hispania schicken ?"


    Mattiacus übergab den Brief.



    An Gaius Decimus Mair
    Duumvir Tarraco
    Curia Tarraconensis, Tarraco


    Salve Maior,


    es freut mich, dass du dich um die Zukunft meiner Praxis "Clinicum Silva Nigra" sorgst. Solange ich in Rom zu tun habe wird Flavius Obscuro die Praxis übernehmen. Er hat mich darum gebeten und ich habe ihm die Nutzung erlaubt. Ich glaube, er ist ein fähiger Medicus, der gerade den Cursus an der Schola bestanden hat. Ich freue mich schon auf ein Wiedersehen der Familie in Hispania.


    Vale,

    Marcus Decimus Mattiacus

    Advocatus Imperialis


    Immer gegen Nachmittag, ungefähr nach dem Mittagessen kommt Mattiacus in die Thermen. Dort geht er erst in das Warmbad und anschliessend ins Kaltbad. Im großen Schwimmbecken zieht er mindestens eine halbe Stunde seine Bahnen und macht sich dann wieder auf den Weg ins Gericht,nach Hause oder wohin seine Geschäfte und Gedanken sonst ziehen.

    ANZEIGENEINGANG
    GEMÄSS CODEX IURIDICIALIS



    Die Advocatio Imperialis bestätigt den Eingang der Anzeige.
    Er gelten folgende Bestimmungen im Einzelnen:


    § 24 Anzeige
    (1) Die Anzeige bei Strafsachen kann bei der Advocatio Imperialis, den Behörden der Strafverfolgung und den Gerichten angebracht werden.


    § 56 Einteilung der strafbaren Handlungen
    (2) Verbrechen sind Handlungen, die mit 3 bis 6monatiger Freiheitsstrafe bedroht werden. Zuständig für die Ermittlungen bei Verbrechen sind die Cohortes Urbanae in Roma, in den Provinzen die dazu befugten Legiones.


    § 14 Advocatio Imperialis
    (3) Die Advocatio Imperialis wird als Ermittler nur bei Strafsachen der Kategorien Schwerverbrechen und Verbrechen tätig.


    § 61 Tätigwerden der Behörden
    (2) Jeder Bürger hat das Recht, eine Anzeige bei den zuständigen Behörden zu erheben. Die Behörden sind hernach verpflichtet, die Anzeige zu registrieren und Ermittlungen einzuleiten.
    (3) Chef der Ermittlungen ist der Advocatus Imperialis, er ist gegenüber den ermittelnden Behörden weisungsbefugt.


    § 27 Ermittlung durch die Advocatio Imperialis
    (1) Sobald die Advocatio Imperialis durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage bei Gericht zu beantragen ist, den Sachverhalt zu erforschen.
    (2) Die Advocatio Imperialis hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen.
    (3) Zu dem Zweck ist die Advocatio Imperialis befugt, von allen Behörden Auskunft zu verlangen und Ermittlungen jeder Art entweder selbst vorzunehmen und durch die Behörden und Beamten des Staatsdienstes vornehmen zu lassen. Die Behörden und Beamten des Staatsdienstes sind verpflichtet, dem Ersuchen oder Auftrag der Advocatio Imperialis zu genügen, und in diesem Falle befugt, von allen Behörden Auskunft zu verlangen.
    (4) Die Behörden und Beamten des Staatsdienstes übersenden ihre Ermittlungsergebnisse ohne Verzug der Advocatio Imperialis.
    (5) Bei Amtshandlungen an Ort und Stelle ist der Beauftragte, der sie leitet, befugt, Personen, die seine amtliche Tätigkeit vorsätzlich stören oder sich den von ihm innerhalb seiner Zuständigkeit getroffenen Anordnungen widersetzen, festnehmen und bis zur Beendigung seiner Amtsverrichtungen festhalten zu lassen.
    (6) Als Ermittlungsbehörde ist von der Advocatio Imperialis diejenige zu beauftragen, die im Verdachtsfall in dieser Strafkategorie sachlich zuständig ist.


    § 28 Anklage
    (1) Die Anklage kann nur vom zuständigen Gericht erhoben werden, den Antrag hierzu stellt in Strafsachen der Kategorien Schwerverbrechen und Verbrechen die Advocatio Imperialis.


    Die Ermittlungen im Fall werden eingeleitet.


    Mattiacus ging auf den neuen Sklaven zu und untersuchte den Oberkörper. Er klopfte eine wenig auf die Schultern. Gebrechen schien der Junge nicht zu haben. Das hätte Mattiacus auch schwer gewundert, bei einem Sklaven von Ganymeds Alter.


    Das Husten hörte sich auch nicht krankhaft an.


    "Nun, Übelkeit bei der Seefahrt ist nichts ungewöhnliches. Das passiert selbst gestandenen Matrosen der Flotte."


    Er musterte Ganymed nochmal abschliessend.


    "So, mit dir scheint alles in Ordnung zu sein. Sollte aber irgendwas nicht normal sein oder du Schmerzen empfindest, komm sofort zu mir. Du kannst dich nun wieder deinen Arbeiten widmen. Lass dich nicht zu sehr herumscheuchen." sagte Mattiacus mit einem Lachen.