"Naja, sollten die Iudices tatsächlich befangen sein, so könnte es Dir mildere Richter einbringen, sollte ein solcher Antrag durchkommen. § 11 Codex Iuridicialis schließt ja sofort jeden aus, der selbst durch die Straftat verletzt ist. Ehegatte oder Lebenspartner des Klägers oder des Angeklagten ist oder gewesen ist. Mit dem Kläger oder dem Angeklagten verwandt oder verschwägert ist oder war. In der Sache als Ermittler oder als Advocatus des Klägers oder Angeklagten tätig gewesen ist. In der Sache als Zeuge vernommen ist. Trifft davon nichts zu, so kann dennoch § 13 greifen, nachdem ein Iudex auch wegen Besorgnis der Befangenheit vom Imperator Caesar Augustus als solcher abgelehnt werden kann. Wegen Besorgnis der Befangenheit findet die Ablehnung statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Iudex zu rechtfertigen. Das müsstest Du dann allerdings glaubhaft machen und vermeindlich hasserfüllte Blicke werden da nicht ausreichen.
Per se ist ein Advocatus Imperialis wegen gleichzeitiger Quaestur nicht auszuschließen. An eine solche Regelung erinnere ich mich nicht.
Du warst es zweifelsohne nicht, mit dem Plakat? Ganz offensichtlich zweifelt aber doch jemand daran. Wer zeigte Dich an? Standest Du auf dem Plakat als Herausgeber drauf? Dann darf man schon zweifeln ..."
Du kennst also keinen, dem Du eine Intrige gegen Dich zutrauen würdest?
Umstürzlerischen Bestrebungen? Das ist aber nicht Teil der aktuellen Anklage, oder? Wie kommt man darauf, wer sagt sowas? Recht konkrete Anschuldigungen gegen Dich. Von wem und wo geäußert?
Ich weiß nicht ob man einem Orakel soviel Glauben schenken sollte."