Beiträge von Titus Helvetius Geminus

    Reste einer Armbrust-ähnlichen Waffe aus der Römerzeit entdeckt


    Seltener Fund wird ab 12. März im Römisch-Germanischen Museum Köln gezeigt
    Trennlinie
    Römisch-Germanisches Museum Köln


    Xanten - In einer Kiesgrube bei Xanten haben Archäologen einen äußerst seltenen Fund gemacht: Sie entdeckten den Rest einer römischen Schusswaffe, die ähnlich wie eine Armbrust funktioniert hat. Der unscheinbare Metallklumpen entpuppte sich nach genauer Untersuchung als "kleine archäologische Sensation", sagte ein Sprecher des Archäologischen Parks in der Niederrheinstadt am Mittwoch.


    Das relativ kleine Metallteil von nur 28 mal 21 Zentimetern Größe war vor rund 2000 Jahren der Spannrahmen der gefürchteten Schusswaffe. In dem Metallrahmen waren mit senkrecht eingespannten Seilbündeln die beiden Arme des Geschützbogens befestigt.


    "Eindrucksvolle Durchschlagskraft"



    Hm, das ist echt interessant. :)

    Also, von Ballisten und derartigem hab ich sicher schon gehört.


    Aber die sind viel größer als ne Armbrust, von einer kleinen Bogenersatzversion hörte ich noch nicht.


    Die Armbrust war ja im Mittelalter ne Art Revolution, was Durchschlagskraft angeht.


    Entweder hat sie nicht gut genug funktioniert oder die Römer nutzen sie einfach nicht.


    Ne interessante Meldung, so oder so. :)

    KLAGEANTRAG
    GEMÄSS COD IUR


    Hiermit reicht die Advocatio Imperialis Antrag auf Klage im Fall


    IUD IMP II/DCCCLV
    Imperium Romanum vs.
    Appius Porcius Laeca et Agnus Pilerius Valus


    beim zuständigen Gericht ein.


    § 28 Anklage
    (1) Die Anklage kann nur vom zuständigen Gericht erhoben werden, den Antrag hierzu stellt in Strafsachen der Kategorien Schwerverbrechen und Verbrechen die Advocatio Imperialis.


    § 26 Eröffnungsvoraussetzungen
    (1) Die Eröffnung einer gerichtlichen Untersuchung ist durch die Erhebung einer Klage bedingt.
    (2) Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist das zuständige Gericht berufen.



    Advocatus des Beschuldigten: unbekannt
    Nebenkläger: keine
    Bezeichnung der Tat:
    CODEX IURIDICIALIS § 64 Hochverrat
    Beweismittel: Zeugenaussagen, Briefe, weitere Schriften



    http://www.imperium-romanum.in…/advocatio-imperialis.gif

    Weiter möchte ich folgenden Paragraphen dem Codex Iuridicialis hinzufügen:


    § 42.1 Antrag auf Berufung
    (1) Ein Antrag auf Berufung kann frühestens nach 2 Tagen nach Verkündung des Urteils gestellt werden.
    (2) Der Antrag geht an den Iudex Prior des Iudicium Imperialis als Berufungsgericht, der Berufungssteller muss dafür Sorge tragen, dass dieser den Antrag erhält.
    (3) Die einfache Verkündung der Beruf im Anschluss an das Urteil ist unzulässig.
    (4) Der Berufungsantrag muss enthalten, …
    1. Bezeichnung und Nummer des Verfahrens
    2. Namen der Streitparteien
    3. Namen der Richter
    4. Verhandelte Straftaten
    5. Urteilsbegründung des Gerichts
    6. Begründung der Berufung


    Er soll folgenden Missstand abstellen.


    Das Iudicium Imperialis erfährt gar nicht oder sehr spät von beantragten Berufungen, da diese nur mündlich nach dem Urteil ausgesprochen wurden. Weiter werden die Gründe zur Berufung meist nicht genannt und der Antrag erfolgt im emotionalen Chaos nach einer Verurteilung, obiger Paragraph sollte dies bereinigen.

    Erster Entwurf einer Geschäftsordnung, Ergänzungen und Änderungen können angemahnt werden.



    Geschäftsordnung des Senates
    Imperium Romanum


    § 1 Mitglieder
    Dies regelt der entsprechende Paragraph des Codex Universalis.


    § 2 Geltungsbereich
    Diese Geschäftsordnung gilt für den Senat des Imperium Romanum.


    § 3 Vorsitz
    Den Vorsitz über den Senat führt der vom Senat gewählte Princeps Senatus, näheres hierzu regelt der Codex Universalis.


    § 4 Vertretung
    (1) Nach Abmeldung vertritt den Princeps Senatus der Älteste Senator der Römischen Curie (siehe Senatorenliste).
    (2) Sollte auch der Älteste Senator verhindert oder er der Princeps Senatus sein, so tritt an dessen Stelle der zweitälteste Senator der Curie.
    (3) Ohne Abmeldung tritt obige Vertretungsregelung in Kraft, wenn eine notwendige Entscheidung des Princeps Senatus mehr als 4 Tage unerledigt bleibt.


    § 5 Übertragung Stimmrecht der Senatoren
    (1) Senatoren können ihre Stimme bei begründeter Verhinderung einem anderen Senator maximal 2 Monate übertragen.
    (2) Ein Senator kann insgesamt nur maximal zwei Stimmen führen.
    (3) Im Usus wird diese Stimme einem Mitglied der eigenen Factio übertragen, doch ist dies nicht zwingend notwendig.


    § 6 Teilnahme anderer Personen
    Anderen Personen kann die Teilnahme an den Sitzungen nur durch Beschluss des Senates per Decretum Senatus oder durch den Imperator Caesar Augustus per Decretum Imperatoris auf Zeit oder unbefristet gestattet werden.


    § 7 Änderung der Geschäftsordnung
    Diese Geschäftsordnung kann nur durch Beschluss des Senates per Decretum Senatus oder durch den Imperator Caesar Augustus per Decretum Imperatoris geändert werden.


    § 8 Außerkrafttreten
    (1) Diese Geschäftsordnung tritt, wenn der Senat oder der Imperator Caesar Augustus ihre Aufhebung beschließen außer Kraft.
    (2) Diese Geschäftsordnung ist allen Decreta des Senates oder des Imperator Caesar Augustus untergeordnet.

    § 60 Verjährung
    (1) Verjährung schließt die Ahndung der Tat und die Anordnung von Maßnahmen aus.
    (2) Straftaten Verjähren generell nach 12 Monaten.
    (3) Straftaten der Strafkategorie Verbrechen besonders verwerflicher Art verjähren nicht.
    (4) Die Verjährung kann nur auf besondere Anordnung des Iudicium Imperialis aufgehoben werden.



    An dem Paragraphen würd ich gerne etwas drehen um Straftaten geringer Strafkategorie schneller verjähren zu lassen, so könnte sich manches vielleicht wegen Verfristung schon erledigen. Vorschlag:



    § 60 Verjährung
    (1) Verjährung schließt die Ahndung der Tat und die Anordnung von Maßnahmen und Strafen aus.
    (2) Straftaten der Strafkategorie Vergehen verjähren nach 1 Monat.
    (3) Straftaten der Strafkategorie Verbrechen verjähren nach 5 Monaten.
    (4) Straftaten der Strafkategorie Schwerverbrechen verjähren nicht.
    (5) Die Verjährung kann nur auf besondere Anordnung des Iudicium Imperialis aufgehoben werden, was nur in Fällen des öffentlichen Interesses an einer Strafverfolgung statthaft ist.

    Original von Cicero Octavius Anton


    „Skandal? Wohl kaum, denn ein jeder sollte wissen wann seine Zeit gekommen ist sich aus der Politik zu verabschieden, ich habe diesen Moment verpasst!"


    "Das klingt nicht nach Euch, sondern nach Vibullius."


    "Nun bin ich einsichtig ..."


    "Wer brachte Euch wie diese Einsicht?"


    " ... und wie ich über die Machtverhältnisse in Rom denke und die Rolle des Senates ist euch doch auch bekannt."


    "Grob."


    "Und wenn ihr einen Rat erlaubt, hört auf Freunde und vergesst alle Eitelkeiten und verpasst nicht euren Moment!“


    "Ich weiß nicht wie ich das verstehen soll."

    Original von Lucius Annaeus Florus


    Hier nun die Frage 1: - Darf ich meine Phalera, obwohl nicht für etw. militärisches erhalten, auch offen an der Uniform tragen?


    Ich würde sagen, ja. :)


    Und die Frage 2: Wäre es nicht sinnvoll, sich analog zu den militärischen Auszeichnungen andere, bessere Namen für Auszeichnungen von Personen mit zivilen Karrieren zu überlegen? (Ideen hätte ich schon dazu ;)


    Das System es für alle Bürger zu machen ist ein Relikt aus uralten Zeiten. Dies zu reformieren wäre mehr als sinnvoll, ja. :)
    Militärische Auszeichnungen nur für Militärs und evtl was neues für Zivilisten. :)


    Du weißt ja, das ich es bisher nicht umstellte, weil ich gewisse Leute nicht kopieren wollte, oder so erscheinen wollte. :D ;)