Beiträge von Marcus Octavius Augustinus Maior

    Zitat

    Original von Venusia Duccia Britannia


    Venusia nahm das Dokument und las es sich kurz durch.
    Vielen Dank und ich werde es morgen mit zur Sitzung bringen.
    Freundlich lächelte sie dann wieder.
    Wenn du dann nichts weiter hast, wünsche ich dir noch einen schönen Tag und bis morgen zur Sitzung dann.


    Ich nickte. "Vale Comes, bis morgen." Dann verließ ich das Officum.

    "Salve Varus, schade dass du mich nicht erkennst. ICh bin Duumvir Marcus Octavius Augustinus aus Confluentes und bin auf der Durchreise zur Regia des Legatus Augusti Pro Praetore, da ich der COmes dort einen Gesetzesvorschlag bringen will. Außerdem ist morgen einen Zusammenkunft der Curia Provincialis." Ich hoffte dass diese Erklärung meinem... was war er eigentlich? Ich wusste es nicht... Cousin? Onkel? ...reichen würde.

    Zitat

    Original von Venusia Duccia Britannia


    Sim-Off:

    Habe kein Problem damit, dass hier weiter zusimmen. Natürlich zu einer anderen Zeit.


    Die Tür wurde von Venusia gleich geöffnet. Sie wollte gerade ein paar Wachstafeln sowie Schriftrollen wegbringen, was sie nun aber wegen des Besuches verschob.
    Salve Augustinus. Komm herein. Wie kann ich dir helfen?
    So ging sie nun wieder zurück zum Tisch um sich Augustinus Anliegen vortragen zu lassen.


    Sim-Off:

    Hat sich mit deiner PN zwar schon erledigt, aber egal. Ich schreibe jetzt einfach mal...


    "Salve Comes. In Anbetracht der Tatsache, dass morgen eine Sitzung der Curia stattfindet, habe ich einen Gesetzesvorschlag ausgearbeitet, nachdem ich die Geetze aus Italia und Hispania vorliegen hatte." Nun wartete ich, ob sie die Vorschläge jetzt sehen mochte oder doch erst morgen.

    ~ Ordo Decurio - Provincia Germania ~


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    §1 Der Ordo Decurionum stellt die Gemeinschaft der honorierten Persönlichkeiten der Provinz Germanien dar.


    §2 Ein römischer Bürger Germaniens wird in den Ordo Decurionum aufgenommen wenn er:
    (1) Zum Dumvir einer Stadt Germaniens bestellt wird.
    (2) Vom Statthalter der Provinz Germanien vorgeschlagen wird.
    (3) Die Curia Provincialis entscheidet über die Aufnahme in den Ordo Decurio. Hierbei sind auch Militärangehörige zugelassen.
    (4) Zur Aufnahme muss ein Standesgeld von jeweils 500 Sesterzen bei Stadt und Provinz hinterlegt sein.
    (5) Der Statthalter hat das Vetorecht.


    §3 Unfrei geborenen und Vorbestraften ist der Zugang zum Ordo Decurionum verwehrt.


    §4 Der Pontifex Germanica ist, nach Hinterlegung eines Standesgeldes von 1000 Sesterzen bei der Provinzkasse, ebenfalls Mitglied des Ordo Decurionum.


    §5 Den Mitgliedern des Ordo Decurionum sind Ehrenplätze in Theatern und Arenen zu zuweisen.


    §6 Die Rangfolge im Ordo Decurionum wird bestimmt durch :
    (1) Die Höhe des Amtes
    (2) Die Anzahl der absolvierten Legislaturperioden in diesem Amt


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    Vorgeschlagen von: Marcus Octavius Augustinus.


    Mein Sohn Cato hatte mir einen Abzug aus Hispana geschickt. Diesen studierte ich nun ganz genau.



    Ordo Decurionum Provinciae Hispania


    Pars Prima - Allgemeines


    §1 Der Ordo Decurionum stellt die Gemeinschaft der honorierten Persönlichkeiten der Provinz Hispania dar.


    §2 Mitgliedschaft
    (1) Ein römischer Bürger Hispanias wird in den Ordo Decurionum aufgenommen wenn er
    a.) zum Magistratus einer Stadt Hispanias bestellt oder gewählt wurde.
    b.) ein Standesgeld von 1000 Sesterzen bei seiner Stadt hinterlegt


    (2) Unfrei geborenen und Vorbestraften ist der Zugang zum Ordo Decurionum verwehrt.


    (3).Die Mitgliedschaft gilt auf Lebenszeit, sofern man nicht Mitglied eines anderen Ordo Decurionum wird.


    (4) Der Pontifex Hispania ist, nach Hinterlegung eines Standesgeldes von 1000 Sesterzen bei der Provinzkasse, ebenfalls Mitglied des Ordo Decurionum


    (5) Den Mitgliedern des Ordo Decurionum sind Ehrenplätze in Theatern und Arenen zu zuweisen.


    §3 Ämter und Laufbahn


    (1) Die Reihefolge der Ämter ist wie folgt : Magistratus, Duumvir, Magister Scriniorum, Comes


    (2) Eine Kandidatur ist möglich für:
    a.) das dasselbe Amt
    b.) das nächst höhere Amt
    c.) jedes bereits innegehabte Amt


    (3) Eine Kandidatur zum Magistratus ist jederzeit möglich.


    (4) Über Ausnahmen entscheidet der Statthalter.


    (5) Die Rangfolge im Ordo Decurionum wird bestimmt durch :
    a.) Die Höhe des Amtes
    b.) Die Anzahl der absolvierten Legislaturperioden in diesem Amt


    Pars Secunda - Curia Provincialis


    §4 Zusammensetzung


    (1) Die Mitgliedern des Ordo Decurionum stellen die stimmberechtigten Mitglieder der Curia.


    (2) Beisitzer sind der Regionarius, die Kommandeure der in der Provinz stationierten Einheiten des Exercitus Romanus und der Statthalter


    (3) Der Statthalter hat das Vetorecht .


    §5 Befugnisse und Gesetzgebung


    (1) Die Curia bestimmt die Magistrate und Duumviri in den Städten oder beschließt eine öffentliche Wahl durch die Bürger.


    (2) Der Statthalterl hat das Recht, eigene Kandidaten vorzuschlagen.


    (3) Mitglieder des Ordo Decurionum und Beisitzer der Curia können Gesetzesvorschläge oder Ansuchen um Aufhebung eines Decretum Provinciale vorbringen


    (4) Die Mehrheit der in der Sitzung Anwesenden Mitglieder können ein Decretum Provinciale ratifizieren oder aufheben .


    (5) Um Beschlussfähig zu sein, müssen mindesten fünf Mitglieder des Ordo Decurionum anwesend sein.


    Pars Tertia - Curia municipii


    §6 Curia municipii


    (1) Der Vertreter der Stadt ist der Duumvir in allen Belangen.


    (2) Der Duumvir hat das Recht, Magistrate der Curia zur Ernennung vorzuschlagen.


    (3) Die Einteilung der Aufgabengebiete der Magistrate in der Stadt unterliegt dem Duumvir.


    (4) Der Duumvir kann Gesetzesvorschläge für eine lex municipii der Curia vorlegen, solange sie der lex provincialis nicht wiedersprechen.


    Vorgeschlagen von: Marcus Matinius Metellus
    Beschlossen durch die Curia Provincialis: ANTE DIEM XVII KAL IAN DCCCLVI A.U.C. (16.12.2005/102 n.Chr.)


    Das klang in meinen Ohren sehr vernünftig - teilweise.


    Nun nahm ich mir das Exemplar aus der Provinz Italia zur Hand, welches mir ein Cousin aus Italien hatte zukommen lassen.


    Beschlossen durch die Curia Italica am NON FEB DCCCLVI A.U.C. (5.2.2006/103 n.Chr.)


    Ordo Decurionum Provinciae Italiae


    1) Der Ordo Decurionum stellt die Gemeinschaft der honorierten Persönlichkeiten der Provinz Italia dar.


    Mitgliedschaft


    2) Ein röm. Bürger wird in den Ordo Decurionum aufgenommen wenn er:
    a) zum Duumvir einer Stadt bzw Comes einer Regio Italiens bestellt oder gewählt wurde und
    b) ein Standesgeld von 1000 Sesterzen bei seiner Stadt hinterlegt.


    2.1) Unfrei Geborenen und Vorbestraften ist der Zugang zum Ordo Decurionum verwehrt.


    2.2).Die Mitgliedschaft gilt auf Lebenszeit, sofern man nicht Mitglied eines anderen Ordo wird.


    2.3) Der Pontifex Minor ist automatisch nach Hinterlegung eines Standesgeldes von 1000 Sesterzen bei der Provinzkasse Mitglied des Ordo Decurionum.


    2.4) Den Mitgliedern des Ordo Decurionum sind Ehrenplätze in Theatern und Arenen zu zuweisen.


    2.5) Die Rangfolge im Ordo Decurionum wird bestimmt durch:
    a) die Höhe des Amtes und
    b) die Anzahl der darin absolvierten Legislaturperioden.


    2.6) Die Curia Italica hat das Recht eigene Kandidaten vorzuschlagen.


    2.7) Mitglieder des Ordo Decurionum können Gesetzesvorschläge oder Ansuchen um Aufhebung eines Decretum Provincialis vorbringen.


    Mit dieser Version ahtte ich so meine Zweifel. Nun kam die eigentliche Arbeit: Die sinnvollsten Sachen zusammenschreiben und so zu einem Vorschlag für Germanien zu entwickeln.