Beiträge von Caius Silurius Rufinus

    An
    Marcus Aurelius Corvinus
    Villa Aurelia
    Roma


    Salve Marcus Aurelius Corvinus!


    aus Anlass der vor uns liegenden Wahlen zum Cursus Honorum, und Deiner Kandidatur zum Aediles Curules, bitte ich Dich hiermit im Namen des Senats zu einer percontatio.


    Bitte finde dich dazu
    ANTE DIEM IV NON FEB DCCCLIX A.U.C. (2.2.2009/106 n.Chr.)

    in der Curia Iulia ein.


    Du wirst dort die Gelegenheit erhalten, im Angesicht der von uns verehrten Götter vor dem Senat von Rom zu sprechen, Deine Kandidatur zu begründen und Deine Absichten zu erläutern. Die Senatoren werden ihrerseits die Möglichkeit haben Fragen an Dich zu richten.


    gez. Lucius Aelius Quarto



    ROMA - KAL FEB DCCCLIX A.U.C.
    (1.2.2009/106 n.Chr.)

    An
    Manius Flavius Gracchus
    Villa Flavia Felix
    Roma


    Salve Manius Flavius Gracchus!


    aus Anlass der vor uns liegenden Wahlen zum Cursus Honorum, und Deiner Kandidatur zum Praetor, bitte ich Dich hiermit im Namen des Senats zu einer percontatio.


    Bitte finde dich dazu
    ANTE DIEM IV NON FEB DCCCLIX A.U.C. (2.2.2009/106 n.Chr.)

    in der Curia Iulia ein.


    Du wirst dort die Gelegenheit erhalten, im Angesicht der von uns verehrten Götter vor dem Senat von Rom zu sprechen, Deine Kandidatur zu begründen und Deine Absichten zu erläutern. Die Senatoren werden ihrerseits die Möglichkeit haben Fragen an Dich zu richten.


    gez. Lucius Aelius Quarto



    ROMA - KAL FEB DCCCLIX A.U.C.
    (1.2.2009/106 n.Chr.)

    “Der Klient des Senators bezahlt in seinem Namen den Preis. Gebt mir den Sklaven mit. Ich bringe ihn zu seinem neuen Herrn!“, sagte der Liktor zu den Helfershelfern des Sklavenhändlers.

    An
    Marcus Decimus Flavus
    Casa Decima Mercator
    Roma


    Salve Marcus Decimus Flavus!


    aus Anlass der vor uns liegenden Wahlen zum Cursus Honorum, und Deiner Kandidatur zum Vigintivir, bitte ich Dich hiermit im Namen des Senats zu einer percontatio.


    Bitte finde dich dazu
    ANTE DIEM VIII KAL DEC DCCCLVIII A.U.C. (24.11.2008/105 n.Chr.)

    in der Curia Iulia ein.


    Du wirst dort die Gelegenheit erhalten, im Angesicht der von uns verehrten Götter vor dem Senat von Rom zu sprechen, Deine Kandidatur zu begründen und Deine Absichten zu erläutern. Die Senatoren werden ihrerseits die Möglichkeit haben Fragen an Dich zu richten.
    Ich bitte um Verzeihung, dass ich Dich um Pünktlichkeit bitten muss, weil die Zeit nur knapp bemessen, die Zahl der Kandidaten aber groß ist.


    gez. Lucius Aelius Quarto



    ROMA - ANTE DIEM XII KAL DEC DCCCLVIII A.U.C.
    (20.11.2008/105 n.Chr.)

    An
    Spurius Sergius Sulla
    Casa Sergia
    Roma


    Salve Spurius Sergius Sulla!


    aus Anlass der vor uns liegenden Wahlen zum Cursus Honorum, und Deiner Kandidatur zum Vigintivir, bitte ich Dich hiermit im Namen des Senats zu einer percontatio.


    Bitte finde dich dazu
    ANTE DIEM VIII KAL DEC DCCCLVIII A.U.C. (24.11.2008/105 n.Chr.)

    in der Curia Iulia ein.


    Du wirst dort die Gelegenheit erhalten, im Angesicht der von uns verehrten Götter vor dem Senat von Rom zu sprechen, Deine Kandidatur zu begründen und Deine Absichten zu erläutern. Die Senatoren werden ihrerseits die Möglichkeit haben Fragen an Dich zu richten.
    Ich bitte um Verzeihung, dass ich Dich um Pünktlichkeit bitten muss, weil die Zeit nur knapp bemessen, die Zahl der Kandidaten aber groß ist.


    gez. Lucius Aelius Quarto



    ROMA - ANTE DIEM XII KAL DEC DCCCLVIII A.U.C.
    (20.11.2008/105 n.Chr.)

    An
    Tiberius Aurelius Avianus
    Villa Aurelia
    Roma


    Salve Tiberius Aurelius Avianus!


    aus Anlass der vor uns liegenden Wahlen zum Cursus Honorum, und Deiner Kandidatur zum Vigintivir, bitte ich Dich hiermit im Namen des Senats zu einer percontatio.


    Bitte finde dich dazu
    ANTE DIEM VIII KAL DEC DCCCLVIII A.U.C. (24.11.2008/105 n.Chr.)

    in der Curia Iulia ein.


    Du wirst dort die Gelegenheit erhalten, im Angesicht der von uns verehrten Götter vor dem Senat von Rom zu sprechen, Deine Kandidatur zu begründen und Deine Absichten zu erläutern. Die Senatoren werden ihrerseits die Möglichkeit haben Fragen an Dich zu richten.
    Ich bitte um Verzeihung, dass ich Dich um Pünktlichkeit bitten muss, weil die Zeit nur knapp bemessen, die Zahl der Kandidaten aber groß ist.


    gez. Lucius Aelius Quarto



    ROMA - ANTE DIEM XII KAL DEC DCCCLVIII A.U.C.
    (20.11.2008/105 n.Chr.)

    An
    Titus Aurelius Ursus
    Villa Aurelia
    Roma


    Salve Titus Aurelius Ursus!


    aus Anlass der vor uns liegenden Wahlen zum Cursus Honorum, und Deiner Kandidatur zum Quaestor, bitte ich Dich hiermit im Namen des Senats zu einer percontatio.


    Bitte finde dich dazu
    ANTE DIEM VIII KAL DEC DCCCLVIII A.U.C. (24.11.2008/105 n.Chr.)

    in der Curia Iulia ein.


    Du wirst dort die Gelegenheit erhalten, im Angesicht der von uns verehrten Götter vor dem Senat von Rom zu sprechen, Deine Kandidatur zu begründen und Deine Absichten zu erläutern. Die Senatoren werden ihrerseits die Möglichkeit haben Fragen an Dich zu richten.
    Ich bitte um Verzeihung, dass ich Dich um Pünktlichkeit bitten muss, weil die Zeit nur knapp bemessen, die Zahl der Kandidaten aber groß ist.


    gez. Lucius Aelius Quarto



    ROMA - ANTE DIEM XII KAL DEC DCCCLVIII A.U.C.
    (20.11.2008/105 n.Chr.)

    Zitat

    Original von Kaeso Annaeus Modestus

    Theogenes
    _______________


    >Wie kann ich euch zu Diensten sein?<


    fragte Theogenes nachdem er die Tür einen Spalt breit geöffnet hatte und mehrere Männer und eine Sänfte vor der Tür sah. Dann sah er die Fasces und begann unauffällig zu zählen. Ihm klappte der Mund auf. Zwei Praetoren! Oder sogar ein Consul! Sofort gab er dem Sklavenjungen Callicrates, der gerade vorbeilief, hinter seinem Rücken aufgeregt Handzeichen. Er lächelte die Liktoren nun nur noch freundlich an und hoffte, dass Callicrates verstanden hatte.


    “Du kannst zu Diensten sein, wenn du deinem Herrn ausrichtest, der Consul Lucius Aelius Quarto steht vor seiner Tür und bittet darum, von ihm empfangen zu werden.“


    Der Liktor lächelte nicht und seine Stimme war ein bisschen zu barsch. Aber so waren sie nun einmal, diese Liktoren.

    Zwölf Liktoren begleiteten eine schwarz lackierte Sänfte durch die Straßen Roms. Ihr Weg führte sie zum Haus von Kaeso Annaeus Modestus. Dort angekommen hielt der auffällige Zug, aufmerksam beobachtet von den zu dieser Tageszeit unvermeidlichen Passanten.
    Einer der Liktoren löste sich aus der Gruppe und trat an die Porta. Die fasces zur Linken geschultert hämmerte er mit der Rechten so kräftig an die Tür, dass man um ihre Standhaftigkeit fürchten musste.

    Der Liktor bezahlte mit dem Geld, dass der Schreiber des Consuls ihm für diesen Zweck gegeben hatte.
    “Nein.“, antwortete er recht knapp auf die Frage, und dann verabschiedete er sich auch schon wieder und ging.


    Egal was man denken mochte, aber nicht alle Liktoren waren so einsilbig wie dieser und gewöhnlich auch nur selten so in Eile. ;)

    “Salve!“, grüßte der gerade eben eingetroffene Mann, der wegen seines Rutenbündels – fasces genannt – leicht als Liktor zu erkennen war.
    “Ich habe hier einen Brief des Consuls Aelius Quarto. Er muss nach Germania. Natürlich so schnell wie möglich.“


    Damit übergab er das Schreiben, ließ es aber noch nicht aus den Augen.


    An den
    Legatus Augusti pro Praetore
    Marcus Vinicius Lucianus
    Regia Legati Augusti pro Praetore
    Mogontiacum, Germania Superior


    Salve Marcus Vinicius Lucianus!


    Leider mit einiger Verzögerung widmet sich der Senat nun doch der Frage einer Auszeichnung der Magistrate des Cursus Honorum, die im vorvergangenem Jahr amtiert haben. In eben jenem Jahr war Quintus Germanicus Sedulus als Quaestor pro Praetore in der Provinz Germania tätig.
    Im Namen des Senats von Rom bitte ich Dich deshalb um eine kurze Stellungnahme, wie sein damaliges Tun als Quaestor in Germania aus Deiner Sicht zu bewerten ist.
    Schon im Voraus möchte ich Dir meinen Dank dafür aussprechen.


    gez. Lucius Aelius Quarto
    ---------------- C o n s u l ---------------



    ROMA - ANTE DIEM XVII KAL NOV DCCCLVIII A.U.C.
    (16.10.2008/105 n.Chr.)




    Sim-Off:

    Gebühr durch Lucius Aelius Quarto bezahlt.

    Eine schwarz bemalte Sänfte mit ebenso schwarzen Vorhängen machte vor dem Eingangstor der Villa Tiberia halt.
    Sie wurde von zwölf Liktoren begleitet, was für Jedermann schon einen deutlichen Hinweis darauf gab, wer da wohl in der Sänfte saß: Es musste einer der beiden Consuln sein.


    Einer der Liktoren trat an die Porta und klopfte kräftig und laut vernehmlich an.

    Der Scriba bedankt sich höflich bei dem Prätorianer, klopft an die Tür des Vorzimmers und tritt ein. Dem Scriba des Quaestor Sacri Palatii überreicht er dort die mitgebrachten Unterlagen.


    "Salve. Die Praetrix schickt mich. Es ist eine Anzeige eingegangen, für welche die Advocatio Imperialis zuständig wäre. Die Prozesskosten sind bereits eingezahlt und überprüft worden. Anbei findet sich noch eine Mitschrift der angeblich getätigten Aussagen, welche Gegenstand dieser Anzeige sind."



    Klage gegen Medicus Germanicus Avarus


    Klage: Tatbestand der üblen Nachrede (Cod.Iur. §84, Abs. 1) gegen Manius Tiberius Durus und Tatbestand der üblen Nachrede (Cod.Iur. §84, Abs. 2) gegen Lucius Flavius Furianus verursacht durch die öffentliche Beleidigung des Angeklagten.


    Angeklagter: damaliger Consul Medicus Germanicus Avarus


    Hauptkläger: Lucius Flavius Furianus


    Nebenkläger: Manius Tiberius Durus


    Advocatus: Tiberius Prudentius Balbus


    Ort und Zeit der Tat: Forum Romanum, Rostra, am ANTE DIEM XVI KAL MAR DCCCLVI A.U.C. (14.2.2006/103 n.Chr.)


    Zeugen: Aurelia Deandra, Kallydianos Nikias, Caius Helvetius Tacitus, Titus Petronius Varus, Publius Aelius Hadrianus, Publius Vinicius Sulla (Minderjährig), König von Tylus et Manius Aurelius Eugenius (Auch ursprünglicher Kläger)


    Vor ca. 807 Jahren traf ein Haufen Banditen in Mittelitalien ein, der von zwei Brüdern Namens Romulus und Remus angeführt wurde. Sie raubten den benachbarten Völkern Land und Frauen und gründeten ihren eigenen kleinen Banditenstaat. Irgendwann begründete Romulus eine gute alte römische Tradition, indem er seinen Bruder ermordete. Wäre dies anders gekommen, würden wir heute wahrscheinlich in einer Stadt Namens Rem leben.
    Nachdem einige Zeit lang Könige geherrscht hatten. manche von ihnen Etrusker, haben unsere Vorfahren die Republik gegründet. Das Rudel Familien das alles kontrollierte, nannte sich selbst Patrizier und besaß alles Land von irgendwelchen Wert. Da sie im Grunde nichts anderes waren als wohlhabende Bauern, legten sie fest, das nur wohlhabende BauernAnspruch auf Ruhm und Würde hätten. Geld was aus einer anderen Quelle wie der Landwirtschaft stammte galt uns unrein, weil es Geld war, was sie nicht bekamen.
    Die geringeren Menschen waren die Plebejer, die ein bischen zu spät gekommen waren, um das beste Land für sich zu beanspruchen, weil das schon an den ersten Trupp Banditen gegangen und an deren Nachkommen weitervererbt worden war. Doch die Plebejer verfügten über die Eigenschaft zahlreich zu sein und die Patrizier brauchten sie, wenn es soetwas wie eine Armee geben sollte. Der Rest dieser römischen Geschichte war nichts weiter, als der Kampf dieser beiden Klassen um die Macht. Die Plebejer wollten auch Land besitzen und ehrbar sein, was einigen so (ich hoffe es) auch meiner Familie tatsächlich gelang. Da das gute Land in der Regel jedoch schon vergeben war, blieb nur die Möglichkeit, es jemanden anderen wegzunehmen, und so machten wir uns auf den Weg ein Imperium zu erobern.
    Es gab nur eine Ausnahme von der Regel Reichtum-aus-Landbesitz-gleich-Ehre: Im Krieg erplünderte Beute galt ebenfalls als ehrenhaft. Und Beute war alles, was die Leute, die man umbrachte, herumliegen ließen, wie die Leute selbst, sofern diese noch atmeten und arbeitsfähig waren. Wenn man reiche Gefangene machte, konnte man sie an ihre Familien zurückverkaufen. Grob ausgedrückt waren dei einzigst ehrbaren Methoden, Geld außerhalb der Landwirtschaft zu verdienen : Diebstahl, Sklavenhandel und Lösegelderpressung.

    Beschluss
    ANTE DIEM VIII KAL MAI DCCCLVI A.U.C. (24.4.2006/103 n.Chr.)


    Anzeiger: Marcus Claudius Constantius


    Angezeigter: Quintus Didius Albinus


    Anzeige von ANTE DIEM IX KAL MAI DCCCLVI A.U.C. (23.4.2006/103 n.Chr.)


    Zitat

    Mit diesem Schreiben möchte ich Anzeige gegen den Scriba Quintus Didius Albinus erheben, er hat die Quaestrix Provincialis Tiberia Honoria am ANTE DIEM IX KAL MAI DCCCLVI A.U.C. (23.4.2006/103 n.Chr.), auf dem Forum Romanum mehrmals beleidigt. So sagte er unter anderem "anstaat hier dein Ansehen weiter zu schmälern mit dem runheulen ob einer angeblichen so schändlichen Behandlung" und "Handel danach und führe dich nicht wie ein verzogenes Kind auf, welches sein Pfred nciht bekommen hat.". Dies sehe ich als Delikt gegen die Ehre, insbesondere als üble Nachrede, wie sie in Codex Iuridicialis PARS TERTIA SUBPARS SECUNDA § 84 (1) (2) beschrieben ist.


    Als Zeugen hierfür möchte ich Herius Claudius Vesuvianus, Marcus Vinicius Lucianus, Tiberia Honoria, das Opfer, den Täter selbst Quintus Didius Albinus und mich selbst nennen.


    Nach Prüfung des Sachverhalts wird die Anzeige hiermit zurückgewiesen. Die Anzeige bezieht sich auf den Tatbestand der üblen Nachrede. Dieser setzt die Behauptung von unwahren Tatsachen voraus. Dabei kann es sich um die Beschuldigung eines unehrenhaften oder gegen die guten Sitten stoßenden Verhaltens handeln, oder aber die Unterstellung verächtlicher Eigenschaften oder Gesinnungen. Die angegebenen Äußerungen des Angezeigten beinhalten jedoch keine Feststellungen, die sich auf konkrete Sachverhalte beziehen und somit eine Überprüfung ermöglichen.


    Im angegebenen Verhalten des Quintus Didius Albinus kann daher der Tatbestand des COD IUR § 84 nicht erkannt werden. Eine erste Anhörung und Hauptverhandlung wird nicht eröffnet. Die Rückerstattung der 450 Sesterzen laut COD IUR § 24.1 (2) wird veranlasst.





    Beschluss
    ANTE DIEM VIII KAL MAI DCCCLVI A.U.C. (24.4.2006/103 n.Chr.)


    Anzeiger: Marcus Claudius Constantius


    Angezeigter: Quintus Didius Albinus


    Anzeige von ANTE DIEM IX KAL MAI DCCCLVI A.U.C. (23.4.2006/103 n.Chr.)


    Zitat

    Mit diesem Schreiben möchte ich Anzeige gegen den Scriba Quintus Didius Albinus erheben, er hat mich am ANTE DIEM IX KAL MAI DCCCLVI A.U.C. (23.4.2006/103 n.Chr.) auf dem Forum Romanum mehrmals beleidigt. So sagte er unter anderem: "Das du weißt wozu Besprechungne war mir klar, wahrscheinlich tust du den ganzen Tag nichts anderes und fühlst dich deshalb auch noch wichtig. Das Imperium erstickt nochmal an Besprechungen und Bürokraten wie dich." indem er Amt mit dem eines Scriba verglich und meinen sozialen Stand nicht ernst nahm. Dies sehe ich als Delikt gegen die Ehre, insbesondere als üble Nachrede, wie sie in Codex Iuridicialis PARS TERTIA SUBPARS SECUNDA § 84 (1) beschrieben ist.


    Als Zeugen hierfür möchte ich Herius Claudius Vesuvianus, Marcus Vinicius Lucianus, Tiberia Honoria, den Täter selbst Quintus Didius Albinus und mich selbst nennen.


    Nach Prüfung des Sachverhalts wird die Anzeige hiermit zurückgewiesen. Die Anzeige bezieht sich auf den Tatbestand der üblen Nachrede. Dieser setzt die Behauptung von unwahren Tatsachen voraus. Dabei kann es sich um die Beschuldigung eines unehrenhaften oder gegen die guten Sitten stoßenden Verhaltens handeln, oder aber die Unterstellung verächtlicher Eigenschaften oder Gesinnungen. Die angegebenen Äußerungen des Angezeigten beinhalten jedoch keine Feststellungen, die sich auf konkrete Sachverhalte beziehen und somit eine Überprüfung ermöglichen.


    Im angegebenen Verhalten des Quintus Didius Albinus kann daher der Tatbestand des COD IUR § 84 nicht erkannt werden. Eine erste Anhörung und Hauptverhandlung wird nicht eröffnet. Die Rückerstattung der 450 Sesterzen laut COD IUR § 24.1 (2) wird veranlasst.



    Ladung zur ersten Anhörung


    Der Termin der ersten Anhörung gemäß COD IUR § 30 zur Anfechtungsklage des Marcus Claudius Constantius gegen die drei Edikte vom ANTE DIEM XII KAL APR DCCCLVI A.U.C. (21.3.2006/103 n.Chr.) des damaligen Aedilis Curulis Lucius Aurelius Commodus wird festgesetzt auf:


    ANTE DIEM VI KAL MAI DCCCLVI A.U.C. (26.4.2006/103 n.Chr.)


    Die beiden betroffenen Parteien werden hiermit dazu aufgefordert, sich am genannten Tag in der Basilica Ulpia einzufinden. Des weiteren können vom Gericht Zeugen und andere sachdienliche Personen geladen und gehört werden. Diese sind dem Gericht gegebenenfalls vorab mitzuteilen. Die erste Anhörung wird von der Praetrix Urbana Tiberia Livia als Iudex Prior des Iudicium Minor durchgeführt. Das Ziel ist eine gütliche Einigung der beiden Parteien. Sollte dies nicht gelingen wird der Termin der Hauptverhandlung benannt.


    Ladung zur ersten Anhörung


    Der Termin der ersten Anhörung gemäß COD IUR § 30 zur Anfechtungsklage des Marcus Claudius Constantius gegen die drei Edikte vom ANTE DIEM XII KAL APR DCCCLVI A.U.C. (21.3.2006/103 n.Chr.) des damaligen Aedilis Curulis Lucius Aurelius Commodus wird festgesetzt auf:


    ANTE DIEM VI KAL MAI DCCCLVI A.U.C. (26.4.2006/103 n.Chr.)


    Die beiden betroffenen Parteien werden hiermit dazu aufgefordert, sich am genannten Tag in der Basilica Ulpia einzufinden. Des weiteren können vom Gericht Zeugen und andere sachdienliche Personen geladen und gehört werden. Diese sind dem Gericht gegebenenfalls vorab mitzuteilen. Die erste Anhörung wird von der Praetrix Urbana Tiberia Livia als Iudex Prior des Iudicium Minor durchgeführt. Das Ziel ist eine gütliche Einigung der beiden Parteien. Sollte dies nicht gelingen wird der Termin der Hauptverhandlung benannt.


    Ladung zur ersten Anhörung


    Der Termin der ersten Anhörung gemäß COD IUR § 30 zur Anfechtungsklage des Marcus Claudius Constantius gegen die drei Edikte vom ANTE DIEM XII KAL APR DCCCLVI A.U.C. (21.3.2006/103 n.Chr.) des damaligen Aedilis Curulis Lucius Aurelius Commodus wird festgesetzt auf:


    ANTE DIEM VI KAL MAI DCCCLVI A.U.C. (26.4.2006/103 n.Chr.)


    Die beiden betroffenen Parteien werden hiermit dazu aufgefordert, sich am genannten Tag in der Basilica Ulpia einzufinden. Des weiteren können vom Gericht Zeugen und andere sachdienliche Personen geladen und gehört werden. Diese sind dem Gericht gegebenenfalls vorab mitzuteilen. Die erste Anhörung wird von der Praetrix Urbana Tiberia Livia als Iudex Prior des Iudicium Minor durchgeführt. Das Ziel ist eine gütliche Einigung der beiden Parteien. Sollte dies nicht gelingen wird der Termin der Hauptverhandlung benannt.