Ankündigung der Hauptverhandlung
ANTE DIEM VIII ID OCT DCCCLV A.U.C. (8.10.855/102 n.Chr.)
Dem Antrag der Advocatio Imperialis auf Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen Decimus Matinius Ignotus wird stattgegeben.
Dem Angeklagten werden Landsfriedensbruch gem. § 103 Cod. Iur. und Volksverhetzung gem. § 105 Cod. Iur. zur Last gelegt.
Die Hauptverhandlung findet vor dem Iudicium Maior in der Basilica Ulpia statt.
Iudex Prior:
Praetor Urbanus Lucius Aelius Quarto
Zu Iudices werden nominiert:
Senator Secundus Flavius Felix
Senator Spurius Purgitius Macer
Ankläger:
Advocatus Imperialis Marcus Decimus Mattiacus
Der erste Tag der Hauptverhandlung wird festgesetzt auf
ANTE DIEM VI ID OCT DCCCLV A.U.C.
(10.10.855/102 n.Chr.)
Alle Prozessbeteiligten werden aufgerufen sich zu dem genannten Termin in der Basilica Ulpia einzufinden, der Angeklagte ist dem Gericht zum Begin der Hauptverhandlung vorzuführen.
Der Angeklagte wird aufgefordert einen geeigneten Rechtsbeistand zu benennen.
Sieht der Angeklagte sich dazu außer Stande, oder versäumt er dies aus anderen Gründen, so wird das Gericht einen Advocatus berufen.
gez. Lucius Aelius Quarto
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