Bürger (Civis)
Voraussetzung | Peregrinus |
Beschreibung | Als Civis bezeichnen sich die Einwohner des Reiches, die das Bürgerrecht besitzen. Sie haben unter Berücksichtigung ihres Standes die freie Wahl der Karriere und verfügen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben über das Wahlrecht. |