X - Pars Duodeviginti - Lex Aquilia de Imperio

  • Codex Universalis


    Anhang des Codex Universalis

    Pars Duodeviginti - Lex Aquilia de Imperio


    Auf Beschluss des Senats und des Volkes von Rom werden dem Imperator Caesar Tiberius Aquilius Severus Augustus folgende Rechte und Vollmachten zugesprochen:


    I. Er erhält das Imperium Proconsulare Maius über alle Provinzen des Reiches und führt das Oberkommando über das gesamte Exercitus Romanus. Außerdem amtiert er ständig als Proconsul für die Provinzen Alexandria et Aegyptus, Alpes Cottiae, Alpes Graiae et Poeninae, Alpes Maritimae, Aquitania, Belgica, Britannia, Cappadocia, Cilicia, Dacia, Dalmatia, Epirus, Galatia, Gallia Lugdunensis, Germania Inferior, Germania Superior, Hispania Tarraconensis, Iudaea, Lusitania, Lycia et Pamphylia, Mauretania Caesariensis, Mauretania Tingitana, Moesia Inferior, Moesia Superior, Noricum, Pannonia Inferior, Pannonia Superior, Raetia, Syria und Thracia und hat das Recht dort nach seinen Wünschen Statthalter einzusetzen.


    II. Er erhält alljährlich die Tribunicia Potestas für die Stadt Rom. Damit stehen ihm alle Rechte eines Tribunus Plebis zu, ohne dass ein Veto gegen seine Maßnahmen durch die amtierenden Tribuni Plebis möglich ist.


    III. Er amtiert ständig als Censor ohne Amtskollege. Insbesondere obliegen ihm damit die Aufnahme von Personen in den Senat oder unter die Equites und ins Bürgerrecht. Auch erhält er das Recht, Familien unter die Patricii Gentes zu erwählen, wie es Divus Augustus und seinen Nachfolgern erlaubt war.


    IIII. Er hat das Recht Verträge im Namen des Senats und des Volkes von Rom zu schließen, so wie es Divus Augustus und seinen Nachfolgern erlaubt war.


    V. Er hat das Recht, Senatssitzungen abzuhalten, Anträge zu stellen und zurückzuweisen, Senatsbeschlüsse durch Antrag und Abstimmung herbeizuführen, so wie es Divus Augustus und seinen Nachfolgern erlaubt war.


    VI. Die Personen, die sich um ein ziviles oder militärisches Staatsamt bewerben und die er dem Senat und dem römischen Volk offiziell empfiehlt, sollen bei allen Wahlen außer der Reihe berücksichtigt werden.


    VII. Er erhält das Recht, die Grenzen des Pomerium und des Imperium Romanum auszudehnen und vorzuschieben, wenn es nach seiner Ansicht im Interesse des Staates liegt.


    VIII. Er erhält das Recht, kraft seiner Cognitio Extraordinaria jeden Prozess eines Iudicium Privatum oder Publicum an sich zu ziehen, Richter nach seinem Dafürhalten einzusetzen. Urteile dieser Gerichte kann nur der Imperator Caesar Aquilius Augustus aufheben.


    VIIII. Er erhält das Recht, alle Maßnahmen einzuleiten und durchzuführen, die nach seiner Ansicht im Interesse des Staates liegen und angemessen sind, so wie es Divus Augustus und seine Nachfolger hatten.


    X. Er ist von der Beachtung der Gesetze und Plebiszite entbunden, an die Divus Augustus und seine Nachfolger nicht gebunden waren, und ihm soll alles erlaubt sein, was Divus Augustus und seine Nachfolger erlaubt war.


    XI. Alle Entscheidungen, die vor diesem Gesetzesantrag durch den Imperator Caesar Aquilius Augustus, auf seinen Befehl oder in seinem Auftrag erfolgten, ausgeführt, beschlossen oder befohlen wurden, werden für rechtmäßig und gültig erklärt, wie wenn sie durch den Senat und das Volk von Rom erfolgt wären.


    Sanctio:

    Verstöße gegen die Leges, Plebiscita und Senatus Consulta, die aufgrund dieser Lex erfolgten oder erfolgen, können nicht rechtlich verfolgt werden.