I - Zwölftafelgesetz

  • Überliefertes Recht


    Zwölftafelgesetz


    Der Senat erhob das überlieferte Zwölftafelgesetz in den Rang eines gültigen Gesetzeswerkes. Die darin enthaltenen Rechtsnormen entfalten damit Rechtswirkung. Dabei gilt der Grundsatz lex posterior derogat legi priori - späteres (jüngeres) Recht hebt früheres (älteres) Recht auf - wobei das Zwölftafelgesetz als früheres Recht im Sinne dieses Grundsatzes anzusehen ist.


    Siehe Theoria Romana: Zwölftafelgesetz