VIII - Lex Iulia et Papia

  • Überliefertes Recht


    Lex Iulia et Papia


    Siehe Theoria Romana: Lex Iulia et Papia


    Die Bestimmung der 100.000 Sesterzen ist mit unserer Wirtschaftssituation nicht vereinbar und wird daher ersatzlos außer Kraft gesetzt.


    Ius (Trium) Liberorum

    Siehe Theoria Romana: Ius trium liberorum


    Als Ius Liberorum wird die Zusammenfassung verschiedener Vorrechte und Privilegien bezeichnet, die sich direkt aus der Lex Iulia et Papia ergeben. In unserer Simulation bedeutet das:


    1. Frauen mit Ius Liberorum sind von der Geschlechtsvormundschaft (siehe Lex Atilia) befreit und haben damit zum Beispiel das Recht, auch ohne Zustimmung eines Vormunds zu heiraten oder ein Testament zu errichten.

    2. Eigentlich kinderlose Personen (Männer wie Frauen) mit Ius Liberorum gelten juristisch als nicht-kinderlos und werden darum auch von den erbrechtlichen Sanktionen der Lex Iulia et Papia gegen Kinderlose nicht berührt.

    3. Ehemalige Vigintiviri (und Höherrangige) mit Ius Liberorum haben das Recht, schon 3 Jahre vor Erreichen des üblichen Mindestalters für das nächste Amt des Cursus Honorum zu kandidieren.

    4. Senatoren mit Ius Liberorum haben das Recht auf einen besseren Sitzplatz im Senat als ranggleiche Senatoren.

    5. Personen (Männer wie Frauen) mit Ius Liberorum haben das Recht auf freien Eintritt in Theateraufführungen.


    Um das Ius Liberorum zu erhalten, ist es nötig, dass man sich an die Administratio Imperatoris wendet. Freigeborene können nur das Ius Trium Liberorum, Freigelassene nur das Ius Quattuor Liberorum beantragen. Unfreien steht das Ius Liberorum generell nicht offen. Der Procurator a memoria prüft dann..


    .. für das Ius Trium Liberorum:

    1. Hat der Antragsteller mindestens 3 Kinder, die alle wenigstens 9 Tage alt wurden?

    2. Hat der Antragsteller mindestens 2 Kinder, die beide wenigstens 3 Jahre alt wurden?

    3. Hat der Antragsteller mindestens 1 Kind, das wenigstens das ehefähige Alter erreicht hat?


    .. für das Ius Quattour Liberorum:

    1. Hat der Antragsteller mindestens 4 Kinder?


    Als Kinder berücksichtigt werden sowohl lebende als auch bereits verstorbene Kinder, in allen Fällen aber immer nur die leiblichen, sodass auch in Adoption gegebene Kinder mitgezählt werden. Selbst adoptierte Kinder werden im Gegenzug natürlich nicht berücksichtigt.


    Ergibt die Prüfung des Procurator a memoria, dass er mindestens eine der vier Fragen bejahen kann, kann er vom Kaiser dazu berechtigt sein, eigenständig "per Procura Augusti" das entsprechende Ius Liberorum zu verleihen. Ist er nicht dazu berechtigt oder kann er keine der vier Fragen bejahen, wird der Fall mit einer Empfehlung für oder gegen die Verleihung dem Kaiser vorgelegt. Dieser wird dann eine Entscheidung treffen. Dabei kann er einer besonders verdienten Person (selbst wenn sie vielleicht unverheiratet und kinderlos ist) im Ausnahmefall auch ehrenhalber das Ius Liberorum verleihen.