IX - Lex Academia Militaris

  • Außer Kraft getretene Gesetze


    Codex Militaris - Lex Academia Militaris


    Anhang des Codex Militaris:

    PARS SECUNDA - Lex Academia Militaris


    PARS PRIMA - Prologus

    (1) Die Militärakademie des Imperium Romanum, die Academia Militaris Ulpia Divina in Roma, ist die elitäre Offiziersschule des Exercitus Romanus.

    (2) Sie soll die militärischen Heeresgattungen der Cohortes Praetoriae, der Cohortes Urbanae, der Vigiles, der Legionen und der Classis Romana mit fähigen Offizieren versorgen.

    Man kann auch ohne akademische Laufbahn in der Karriereleiter steigen, dieser Weg ist aber langwieriger und eigentlich nur in absoluten Ausnahmesituationen denkbar.


    PARS SECUNDA - Aufbau und Tätigkeiten der Academia

    (1) Die Academia wird geleitet von einem Kommandeur, der diese Funktion unentgeltlich als zusätzliches Amt neben seinem regulären Rang ausübt.

    Dem Kommandeur zur Seite steht ein stellvertretenden Kommandeur, der diese Funktion ebenfalls als unentgeltliches Amt neben seinem regulären Rang ausübt.

    Diese beiden Personen werden vom Imperator Caesar Augustus ernannt sind die Hauptdozenten der Academia.

    (2) Weitere Personen können vom Kommandeur als Gastdozenten geladen werden.

    (3) Die Dozenten der Academia halten leichte, mittlere oder schwere Cursus ab. Ein Cursus wird mindestens eine Woche vor seinem Beginn angekündigt und dauert je nach Schwierigkeit zwei bis vier Wochen. Davon entfallen ein bis zwei Wochen auf die Vorlesungen des Dozenten und ein bis zwei Wochen auf die Abnahme der Examen.

    (4) Im Officium der Academia wird eine Liste aller aktuellen und ehemaligen Studenten und deren abgelegten Examina geführt, aus denen die erreichte Qualifikation eindeutig ersichtlich ist.


    PARS TERTIA - Zugang und Examen Primum

    (1) Grundsätzlichen kostenfreien Zugang zur Academia Militaris haben alle aktiven Militärangehörigen mit ausreichend Erfahrung in einem Offiziers- oder Unteroffiziersdienstgrad. In Zweifelsfällen kann der Kommandeur der Academia ein Empfehlungsschreiben des Vorgesetzten des Candidatus (Anwärter) einfordern.

    (2) Bei Zahlung einer Studiengebühr von 500 Sz pro Cursus haben auch alle Bürger ohne Militärzeit Zugang zur Academia Militaris. Für ehemalige Militärangehörige gilt eine ermäßigte Gebühr von 250 Sz pro Cursus.

    (3) Mit der Einschreibung zur Academia und der eventuellen Zahlung der Studiengebühr ist der Candidatus automatisch zu einem Grundkurs angemeldet, der mit dem Examen Primum beendet wird. Die Prüfung besteht aus 10 schriftlichen Fragen zum römischen Militär. Zum Bestehen müssen davon 8 korrekt beantwortet werden.

    Angehörigen der Classis Romana erhalten einen gesonderten Grundkurs mit einer anderen Prüfung (nautisches Examen Primum), mit deren Ablegen gleichzeitig zur Zulassung auch das Kapitänsdiplom verliehen wird, das Voraussetzung zur Ernennung zum Trierarchus sowie für alle höheren Ränge in der Classis ist.

    (4) Die Studierenden der Academia nehmen nach eigener Entscheidung an den weiteren ausgeschriebenen Cursus teil. Das Bestehen des Examen Primum ist Voraussetzung für die Zulassung zu einem leichten Cursus. Das Bestehen des Examen Secundum (einer Prüfung zu einem leichten Cursus) ist Voraussetzung für die Zulassung zu einem mittleren Cursus. Das Bestehen des Examen Tertium (einer Prüfung zu einem mittleren Cursus) ist Voraussetzung für die Zulassung zu einem schweren Cursus.


    PARS QUARTA - weiterführende Examines

    (1) In einem Cursus stellt der Dozent durch eine Vorlesung ein zusammenhängedes Thema vor. Alternativ kann Studienmaterial in angemessenem Umfang schriftlich zur Verfügung gestellt werden. Anschließend nimmt der Dozent die Prüfung ab.

    (2) Ein leichter Cursus endet mit dem Examen Secundum mit 10 schriftlichen Fragen, von denen 8 korrekt beantwortet werden müssen. Dazu ist eine Woche Zeit.

    (3) Ein mittlerer Cursus endet mit dem Examen Tertium mit 12 schriftlichen Fragen, von denen 10 korrekt beantwortet werden müssen. Dazu ist eine Woche Zeit.

    Zudem stellt der Dozent eine Kolloquiums-Frage, die die Studierenden zu einer Gruppendiskussion auffordert. Die Studierenden haben eine Woche Zeit, Antworten zu geben. Bei der Bewertung durch den Dozenten sind alle gegenbenen Antworten zu berücksichtigen. Ein Bestehen des Examen Tertium ist ohne Teilnahme am Kolloquium nicht möglich.

    (4) Ein schwerer Cursus endet mit dem Examen Quartum mit 15 schriftlichen Fragen, von denen 13 korrekt beantwortet werden müssen. Dazu ist eine Woche Zeit.

    Zudem stellt der Dozent jedem Studierenden eine Dissertations-Frage, die schriftlich zu beantworten ist. Die Antwort muss über den Umfang der Vorlesung hinaus gehen. Die Studierenden haben zwei Wochen Zeit zur Anfertigung der Dissertation. Die Dissertation wird von den beiden Kommandeuren der Academia bewertet.

    (5) Leichte und mittlere Cursus können von allen Dozenten der Academia gehalten werden. Schwere Cursus können nur von den beiden Hauptdozenten gehalten werden.

    (6) Nicht bestandene schriftliche Prüfungen können innerhalb von vier Wochen einmalig wiederholt werden. Der Studierende erhält erneut eine Woche Zeit zur Beantwortung der Fragen.

    (7) Eine nicht angenommene Dissertation kann bis zu vier Wochen später erneut eingereicht werden.

    (8) Ein Kolloquium kann nicht wiederholt werden.


    PARS QUINTA - Titel, Abgangsrang und Stand

    (1) Ein Student kann die Academia jederzeit verlassen, ohne eine gesonderte Abschlußprüfung absolvieren zu müssen.

    (2) Eine Wiederaufnahme des Studiums zu einem späteren Zeitpunkt ist ohne eine erneute Aufnahmeprüfung möglich. Ebenso ist es möglich, nach einem bestandenen Examen weitere Cursus zu dem erreichten oder einem niedrigeren Schwierigkeitsgrad zu besuchen, um weitere Qualifikationen zu erwerben.