IV - Lex Plebiscita Octavia

  • Außer Kraft getretene Gesetze


    Anhang des Codex Universalis - Pars Octava - Lex Octavia Solidaritatis Patriciarum


    Prolog:

    Dieses Gesetz dient allein dem Zweck, den Adel Roms daran zu erinnern, welch großartigem Land sie dienen dürfen.


    §1 Dieses Gesetz betrifft alle Bürger des Staates Roms, welche einer Gens aus dem Stand des Ordo Patricius angehören.


    §1.1 Ausgenommen werden ausdrücklich die Familien des Imperators und des Caesars.


    §2 Alle Römer, welche unter dieses Gesetz fallen, haben eine Spende in der Höhe der im Reich üblichen Steuern an die kaiserliche Finanzabteilung zu entrichten.


    §3 Die kaiserliche Finanzabteilung zahlt 50% der Spenden an den Cultus Deorum, welcher die Spenden für den Bau und die Erhaltung von Tempeln verwendet. Die übrigen 50% werden für Fördermittel verwendet, welche gezielt Projekte in römischen Provinzen fördern. Welche Projekte dies sein sollen entscheidet die Finanzabteilung gemäss den bei ihr eingegangenen schriftlichen Anträgen.