Procurator Augusti
Voraussetzung | Ritter |
Gehalt | 1500 Sz |
Signaturbild | |
Beschreibung | Der Procurator Augusti ist für die Provinzkasse sowie die Steuereintreibung innerhalb seiner Provinz verantwortlich. Er wird vom Kaiser auf unbestimmte Zeit eingesetzt, ist aber auch gegenüber dem jeweiligen Statthalter weisungsgebunden. In kleineren Provinzen fungiert der Procurator Augusti allerdings selbst als Statthalter, ohne einen senatorischen Amtsträger über sich zu haben. |
Vorgänger | Quintus Minidius Geminus (12.02.2008 - 29.11.2008) |