IV - Pars Sexta - Lex Provincialis

  • Codex Universalis


    Anhang des Codex Universalis

    Pars Sexta - Lex Provincialis


    I. Über die Provinzen des Imperium Romanum

    Die Einrichtung einer Provinz wird durch eine separate Lex Provincialis beschlossen, die gemäß den Bestimmungen des Codex Universalis verabschiedet wird. Diejenigen Provinzen, die der Verwaltung des Kaisers unterstellt sind, werden als kaiserliche Provinzen bezeichnet.


    II. Über die Provinzverwaltung

    Eine Provinz wird von einem Proconsul verwaltet, der durch den Senat ernannt wird. In Provinzen, in denen der Kaiser Proconsul ist, entsendet er als seinen Stellvertreter einen Legatus Augusti pro Praetore.

    Der Statthalter verwaltet die Provinz umfassend, er stellt die öffentliche Ordnung sicher. Der Legatus Augusti Pro Praetore ist Befehlshaber des in der Provinz stationierten Militärs.


    Zur Unterstützung des Statthalters in der Rechtsprechung der Provinz wird ein Legatus Iuridicus, zur Verwaltung des kaiserlichen Privatbesitzes ein Procurator Rationis Privatae vom Kaiser ernannt. Die Steuerverwaltung einer Provinz des Kaisers übernimmt ein Procurator Augusti, die aller anderen Provinzen ein Quaestor Provincialis.

    Als Verwaltungsstab ernennt der Statthalter einen Procurator Civitatium sowie einen Princeps Praetorii. Der Procurator Civitatium übt die Aufsicht über die Civitates aus und kann städtische Beamte bei groben Verfehlungen entlassen sowie ernennen. Der Princeps Praetorii ist der Sekretär des Statthalters.

    Zur Unterstützung der Verwaltung können Scribae, Beneficarii sowie Apparitores ernannt werden.


    III. Über Civitates

    Eine Provinz ist in Civitates aufgeteilt, die in jeder Provinz gesondert bestimmt werden. Eine Civitas besteht aus einem Hauptort (Oppidum) und Vici sowie Villae Rusticae. Das Oppidum kann als Vicus, Municipium oder Colonia organisiert sein. Über den rechtlichen Status einer Civitas verfügt der Kaiser bzw. der Senat von Rom. Die Civitas wird verwaltet von der Curia Civitatis, welche sich zusammensetzt aus einer Versammlung der Decuriones der Civitas, sowie gewählten Magistraten nach dem Vorbild der Stadt Roma. Sie werden bestimmt durch eine Lex Municipalis, welche gemäß den Bestimmungen des Codex Universalis verabschiedet wird.