IX - Pars Septima Decima - Lex Duccia de Publicanis

  • Codex Universalis


    Anhang des Codex Universalis

    Pars Septima Decima - Lex Duccia de Publicanis


    Ein Publicanus ist ein Unternehmer, der zeitlich befristet Munera, also Aufgaben der Res Publica übernimmt.

    (1) Die Munera können durch Offizielle der Res Publica ausgeschrieben und an Bedingungen geknüpft werden.

    (2) Ausgenommen von den an Publicani übertragbaren Munera sind die Eintreibung von regulären Steuern sowie Aufgaben des Exercitus.

    (3) Jeder Freie kann sich im Zuge dieser Ausschreibungen um eine solche Aufgabe bewerben.

    (4) Auf die Ausschreibung folgt ein Bietverfahren, in welchem jener Bieter den Zuschlag bekommt der am meisten für dieses Aufgabengebiet bietet.

    (5) Die Ausschreibung ist auf ein Jahr begrenzt.

    (6) Der Höchstbietende hat bei gewonnenenem Bietverfahren die Ausführung der Munera und die Einhaltung der damit verbundenen Gesetze zu gewährleisten.

    (7) Der Ausschreibende kann die Ausschreibung bei Nennung triftiger Gründe vor einem Praetor oder dem Statthalter für nichtig erklären lassen.