Iuridicus
Als Iuridicus wurde in der Kaiserzeit ein Gerichtsbeamter bezeichnet, der in verschiedenen Zusammenhängen auftrat.
So tauchen in den kaiserlichen Provinzen seit Hadrian oder Vespasian legati iuridici auf. Sie fungierten als Stellvertreter des Legatus augusti pro praetore in Rechtsprechungsaufgaben und waren entweder für die ganze Provinz oder aber für Unterbezirke zuständig. Ob sie ihre Kompetenzen dabei vom Statthalter oder direkt vom Kaiser ableiteten, ist unklar.
In ähnlicher Weise war auch der iuridicus Alexandriae für zivile Rechtsprechungsaufgaben in Aegyptus zuständig, die er in einem formlosen Kognitionsverfahren behandelte. Darüber hinaus war er allerdings auch in anderen Dingen der Stellvertreter des Praefectus Aegypti und wurde unabhängig von diesem direkt vom Kaiser ernannt.
Seit 163 n. Chr. sind schließlich auch iuridici in Italia belegt. Ihr Aufgabenbereich war dabei - wohl in Vertretung des Praetor - auf eine bestimmte Region begrenzt. Für sie ist eine jurisdiktionelle Tätigkeit in freiwilligen Legisaktionsverfahren, Fideikomissen, Vormundschaften und Streitigkeiten zwischen decuriones bekannt, jedoch geht die Forschung davon aus, dass sie insgesamt für Zivil- und Strafsachen zuständig waren. Dabei bedienten sie sich vermutlich des Formularprozesses, in späterer Zeit auch immer häufiger des Kognitionsverfahrens. Ihre Funktion verschwindet in der Verwaltungreform Diokletians.
Literatur: Schiemann, Gottfried: Iuridicus, in: DNP.